Mieteminderung bei Baulärm im Haus

Liebe/-r Experte/-in,
angenommen, im Haus werden durch den Eigentümer tageweise (z. B. an einem Tag von 8 - 12 Uhr, am nächsten Tag von 8 - 16 Uhr) Reparaturen mit großer Lärmbelästigung durchgeführt (Bohrarbeiten mit Hilte, Abrucharbeiten mit Hammer),
hat der Mieter dann das Recht die Kaltmiete zu mindern?
Wenn ja, in welcher Höhe.
Ein Ende der Bauarbeiten sind noch nicht abzusehen.
Wird bei einer evtl. Mietminderung durch ein Lärmprotokoll ein Zeuge benötigt?
Besten Dank für die Antworten
*S*

Hallo,

bei Baulärm kann man zwischen 5-35% die WARMMIETE mindern.
Siehe auch § 536 BGB.
Ein Lärmprotokoll ist wichtig, Zeugen sind nicht zwingend erforderlich.

Gruss Huftier

Hallo Silberrücken,
also im Prinzip darfst du deine Miete um 20-60% mindern. Allerdings nur dann wenn der Mangel sich als erheblich rausstellt und die Wohnung nicht mehr den vertraglich zugesicherten Eigenschaften enspricht! Ich rate dir nicht einfach so die Miete zu kürzen sondern dich im Vorfeld rechtlich beraten zu lassen durch einen Anwalt, der im Zweifelsfall evt auch als Zeuge fungieren könnte wenn es zu einem Rechtsstreit kommen könnte! Dieser kann alles genaustens Protokollieren. Ich habe die Erfahrung gemacht das für jeden von mir gestellten Zeugen, ein Gegenzeuge darstand seitens des Vermieters der das Gegenteil behauptet hat.In dem Falle bist du in der Beweispflicht, und da gestaltet sich das Spurensammeln als schwierig wenn es sich um Lärm handelt. Die beste Möglichkeit ist natürlich immernoch das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und sich auf abgemachte Uhrzeiten bzw das einhalten der Ruhezeiten zu einigen. Denn einfach so die Miete kürzen darf man nicht, man muss dem Vermieter fristgerecht gelegenheit geben den Mangel an der Mietsache abzustellen wie bei jedem anderen Mangel auch! Mein Rat an dich, suche das Gespräch und versuche eine Einigung zu finden mit deinem vermieter und im Zweifelsfall kontaktiere einen Anwalt.