Hallo
um die richtige Antwort von bommel noch etwas weiter auszuführen
Kann der Käufer den Mieter dann nach nur 4 Monaten Mietzeit kündigen (Eigenbedarfskündigung 3 Monate)?
JA
Bekommt der Mieter die Provision zurückerstattet?
NEIN, soweit nichts entsprechendes schriftlich (der Beweisbarkeit wegen) mit dem Makler vereinbart ist.
Wenn der Mieter eine ebenfalls zum Verkauf angebotene Wohnung anmietet, dann würde er sehenden Auges ins Verderben rennen, soweit er nicht nur dann anmietet, wenn im Mietvertrag ein Kündigungsausschluss des Vermieters wegen Eigenbedarfs vereinbart wird. Da der Erwerber ein bestehendes Vertragsverhältnis „mitkauft“ wäre er nur dann mit einer Kündigung ausgeschlossen.
Womöglich werden weder Makler noch Vermieter eine derartige vertragliche Bindung eingehen wollen (da das Objekt dann wohl auch nicht mehr an einen Kaufinteressenten für eigenen Bedarf verkäuflich sein wird). Aber der Mieter würde ansonsten bei einer Eigenbedarfskündigung eines neuen Eigentümers auf dem Schaden sitzenbleiben. Es sollten sich also alle Beteiligten sehr gut überlegen, was sie denn nun wollen …
Gruß Rudi