Mieten einer zum Verkauf stehenden Wohnung?

Hallo zusammen,

folgender Fall: eine Wohnung ist zur Vermietung und gleichzeitig zum Verkauf inseriert (gleicher Makler). Was passiert nun wenn jemand die Wohnung mietet (und Provision an einen Makler zahlt) und einen Monat später jemand die Wohnung kauft der sie selbst nutzen möchte. 
Kann der Käufer den Mieter dann nach nur 4 Monaten Mietzeit kündigen (Eigenbedarfskündigung 3 Monate)? Bekommt der Mieter die Provision zurückerstattet?

Danke für eure Antworten.

Viele Grüsse

David

Hallo zusammen,

[…]
Kann der Käufer den Mieter dann nach nur 4 Monaten Mietzeit
kündigen (Eigenbedarfskündigung 3 Monate)? Bekommt der Mieter
die Provision zurückerstattet?

Das kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde/wird.

Gruß

Bommel

Hallo
um die richtige Antwort von bommel noch etwas weiter auszuführen

Kann der Käufer den Mieter dann nach nur 4 Monaten Mietzeit kündigen (Eigenbedarfskündigung 3 Monate)?

JA

Bekommt der Mieter die Provision zurückerstattet?

NEIN, soweit nichts entsprechendes schriftlich (der Beweisbarkeit wegen) mit dem Makler vereinbart ist.

Wenn der Mieter eine ebenfalls zum Verkauf angebotene Wohnung anmietet, dann würde er sehenden Auges ins Verderben rennen, soweit er nicht nur dann anmietet, wenn im Mietvertrag ein Kündigungsausschluss des Vermieters wegen Eigenbedarfs vereinbart wird. Da der Erwerber ein bestehendes Vertragsverhältnis „mitkauft“ wäre er nur dann mit einer Kündigung ausgeschlossen.

Womöglich werden weder Makler noch Vermieter eine derartige vertragliche Bindung eingehen wollen (da das Objekt dann wohl auch nicht mehr an einen Kaufinteressenten für eigenen Bedarf verkäuflich sein wird). Aber der Mieter würde ansonsten bei einer Eigenbedarfskündigung eines neuen Eigentümers auf dem Schaden sitzenbleiben. Es sollten sich also alle Beteiligten sehr gut überlegen, was sie denn nun wollen …

Gruß Rudi

Hallo Damar,

Bekommt der Mieter die Provision zurückerstattet?

Aus welchem Grund wurde die Provision bezahlt oder gefordert:

Zur Vermittlung eines Mietvertrages zwischen Vermieter und Mieter, d. h. die Dienstleistung ist erbracht wenn man den Mietvertrag unterschreibt.

Völlig unerheblich ob die Wohnung nun auch verkauft wird oder nicht ob der neuen Eigentümer Eigenbedarf anmeldet oder nicht.

Das Risiko muss jeder selbst für sich abschätzen ob er in dieser Situation die Wohnung anmieten will, die Möglichkeit einer Eigenbedarskündigung des neuen Eigentümers besteht.

Gruß

BHShuber

Hallo auch,

Was passiert nun wenn jemand die Wohnung mietet (und Provision an einen Makler zahlt) und einen Monat später jemand die Wohnung kauft der sie selbst nutzen möchte. 
Kann der Käufer den Mieter dann nach nur 4 Monaten Mietzeit kündigen (Eigenbedarfskündigung 3 Monate)?

dies ist ziemlich unwahrscheinlich. Der Käufer kann erst dann Eigenbedarf geltend machen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch steht. Das kann ganz schön dauern.

Aber eine Sicherheit gegen Eigenbedarfskündigung ist das natürlich nicht. Und noch etwas: Der Sonderkündigungsschutz für Mieter bei Umwandlung in Sondereigentum (drei Jahre, auch schon mal bis 10 Jahre) gilt auch nicht, wenn die Wohnung bereits Sondereigentum ist.

Gruß, Karin