Mieten nebenkosten wasser

kann der vermieter frischwasser und abwasser in den nebenkosten als allgemein „wasser“ als nebenkosten bezeichnen ?? gibt es da urteile oder so ?
oder ist es zwingend vorgeschrieben dieses zu trennen =?=?

Das Abwasser wird immer durch den Verbrauch an Frischwasser berechnet.
Wenn das Frischwassr z.B. 3,- Euro kostet und das Abwasser 6,- Euro ( das sind unsere Werte), dann ist es doch absolut unerheblich ob der Vermieter 9,- Euro für „Wasser“ berechnet oder diese Positionen aufteilt.
Rechtlich hast Du einen Anspruch auf die Teilung, aber das bringt nichts. Der Preis ist zu Zahlen und der Vermieter hätte ein Nachbesserungsrecht.
Je nachdem an welchen Richter Du bei einer Auseinandersetzung gerätst, kann das Ding nach hinten losgehen und da Du den Verbrauch hattest, zählst Du am Ende noch die Kosten einer Auseinandersetzung.
Wenn Du dem Vermieter etwas willst, findest Du bestimmt etwas anderes.
Aber damit kommst Du nicht weit - Sorry!
Was Du verbraucht hast, wirst Du auch zahlen müssen.
Die Deklaration ist zu vernachlässigen…

vielleicht falsch gefragt .
im mietvertrag steht wasser x euro
in der nebenkostenabrechnung steht
frischwasser x euro
abwasser x euro

ich dachte mit wasser sei nur das das frischwsser gemeint ,

daher die frage ob es langt im mietvertrag wasser zu schreiben und dann bei der abrechnung beides zu meinen ,
gibt es da urteile die das bestätigen , habe hier nix gefunden ,

Hallo camnight,

da Trinkwasser und Abwasser andere Preise haben, würde ich als Vermieter grundsätzlich eine Trennung empfehlen, so, wie es auch der Versorger macht. So ist es für alle im Detail nach zu vollziehen.
Urteile dazu kenne ich nicht.
MfG
r.-a.

würde ist ja richtig ,

aber es steht nur nur wasser drinnen
soll ich jetzt auch abwaser zahlen oder klagen und erst mal nicht zahlen ,
mieterbund sagt klagen allerding habe ich 300 euro sm also zahl ich so oder so und noch 90 euro mieterschutz beitrag
was soll mann tunnnnn

Hallo camnight,

wenn Du mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden bist, bleibt Dir nichts weiter übrig , als in Wiederspruch zu gehen. Fordere die Verwaltung auf, eine korrigierte Abrechnung zu erstellen, damit Du nachvollziehen kannst, was Du bezahlst. Bis dahin zahle die Nebenklosten nicht. Eine Rechtsberatung ist das allerdings nicht, da ich kein Rechtsanwalt bin.

schade das ich nicht eine antwort auf meine frage bekomme ,
frage war soll ich zaheln oder nicht
weil im mietvertrag wasser steht und nicht ab / zu wasser ,
mehr war nicht gefragt
seit so nett antworted nur und nur wenn ihr ahnung habt oder aber ggf ein aktuelle urteil ( nicht älter als 5 jahre ) kennt , danke
nicht böse sein , aber kaffesatzlesen langt nicht ,
danke dennoch

Hallo,
sorry.
weiss es nicht.
Grüsse ,
waldemar j. dronjuk

kann der vermieter frischwasser und abwasser in den
nebenkosten als allgemein „wasser“ als nebenkosten bezeichnen
?? gibt es da urteile oder so ?
oder ist es zwingend vorgeschrieben dieses zu trennen =?=?

Amtlicher Leitsatz:
Der Vermieter darf die Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser bei der Betriebskostenabrechnung jedenfalls dann in einer Summe zusammenfassen und einheitlich abrechnen, wenn die Umlage dieser Kosten einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frischwasserverbrauch vorgenommen wird.