Mieten ohne Bürgschaft

Hallo zusammen,
ja mir ist bewusst, dass dieses Thema vor 11 Jahren mal diskutiert wurde mit der einzigen Lösung -> Bankbürgschaft.
Bei mir ist das Problem, dass keiner meiner Eltern bürgen würde, und eine Bankbürgschaft mit der ausgestellten Bürgschaft nicht in Frage kommt( steht drin: Vermieter öh da is ne schraube lockaaa, bank zahlsu? Bank klaaar, leute zahlt ihr dann nach mit 12 % neeee?)
ok genug des Spasses.
Nach 3!!! Monaten Wohnungssuche hab ich also tatsächlich mal eine Wohnung gefunden die an MICH! und niemand anders! vermietet werden soll. Ich hab also eine Wohnung so gut wie in der Tasche, nur dann ööhm Elternbürgschaft…
Ich habe geregeltes Einkommen (durch Unterhalt …)
und habe das auch nachgewiesen, Kaution ist auf der Wohnung auch schon drauf…
Kann ich diese Elternbürgschaft irgendwie clever umgehen, ohne dass ich die Wohnung direkt wieder verliere?

Hallo zusammen,

[…]
Ich habe geregeltes Einkommen (durch Unterhalt …)
und habe das auch nachgewiesen, Kaution ist auf der Wohnung
auch schon drauf…
Kann ich diese Elternbürgschaft irgendwie clever umgehen, ohne
dass ich die Wohnung direkt wieder verliere?

ich schätze dass geregeltes Einkommen durch abhängige Beschäftigung (und nicht durch Unterhalt) die Lösung sein könnte?!

Greetz
T.

Nur ohne Wohnung krieg ich keine Beschäftigung, soll ich also dann auch ohne Beschäftigung keine Wohnung kriegen?

Hallo,

Hilft der Beantwortung deiner Frage zwar nicht, ABER:

Es ist doch ganz normal, dass man erstmal zu einem Bewerbungsgespräch geht und sich NACH der Zusage vom AG um eine Wohnung im betreffenden Gebiet kümmert.

Wenn ein AG von mir verlangen würde, dass ich erstmal umziehe bevor er mich überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch einläd bzw bevor er mir einen Vertrag unter die Nase hält der mir passt, würde ich ihm den Vogel zeigen und wäre auf nimmer wiedersehen weg.

Wegen der Sicherheit vom Vermieter (Selbstauskunft verlangt ja eig fast jeder Vermieter incl Gehaltsnachweis): Einfach den AG bei dem man dann hoffentlich einen Vertrag hat bitten, ein Schreiben aufzusetzten „wird X€ Brutto monatlich bei uns verdienen“ und das dem Vermieter statt den 3 Gehaltsnachweisen anbieten.

Gruß

Grüße

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Hallo!

Ehrlich gesagt, ist doch eine Bürgschaft neben der Kaution eine Ausnahme.
Warum wird die denn verlangt ?
Neubezug nach dem Mietnomaden mit viel Schaden weitergezogen sind ?

Ist man beim Vermieter so aufgetreten, dass er bereits Sorge hat, ob diese Mieter(in) auch dauerhaft zahlen kann ?
Eine Kaution in mehrfacher Monatsmiethöhe reicht schon nicht als Sicherheit ?

Verhandele mit dem Vermieter, offenbar wird er die Wohnung ja gar nicht so leicht los.

Dass die Eltern nicht bürgen ist nur zu verständlich, schließlich kennen die ja ihr Kind !

MfG
duck313

hi,

Nur ohne Wohnung krieg ich keine Beschäftigung, soll ich also
dann auch ohne Beschäftigung keine Wohnung kriegen?

das kann man sich einreden, um nicht auf Jobsuche zu gehen. Aber zu mehr taugt dieser Satz nicht.

Wie viele der potenziellen Arbeitgeber haben dir in den letzten 3 Monaten abgesagt, weil du keine neue Wohnung bezogen hast? Und woher wussten sie das?

Eine Ferienwohnung kann kurzzeitig eine Lösung bieten, wenn man die Region wechselt und daher zeitnah eine Unterkunft benötigt.
Es finden sich erfahrungsgemäß auch immer irgendwelche Einzimmerwohnungen, die preiswert sind (und auch so aussehen).

grüße
lipi

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Hallo,
Bürgschaft und Kaution ZUSAMMEN dürfen die Höhe von 3 Monatsmieten nicht überschreiten. Ich weiß deshalb nicht, was das:

Elternbürgschaft…

in Verbindung mit:

Kaution ist auf der Wohnung auch schon drauf…

eigentlich heißen soll.

Und natürlich ist es kompletter Nonsense, dass man ohne Wohnung keine Arbeit bekommt.
Gruß
Alfred

Heisst eine Wohnungskaution in Höhe von 3 Monatskaltmieten ist schon drauf.
Jedoch will der Vermieter dennoch eine Mietbürgschaft unterschrieben haben.
Ich hab es so ‚‚gelöst‘‘ dass ich nicht di von ihm vorgegebee genommen habe sondern die aus dem Internet (ohne die Klausel womit man alles über dem Kopf wegpfänden könnte. Danke für die nette Hilfe und die tolle Community hier.

Hallo,

Heisst eine Wohnungskaution in Höhe von 3 Monatskaltmieten ist
schon drauf.
Jedoch will der Vermieter dennoch eine Mietbürgschaft
unterschrieben haben.

Dann sollte man ihm mal ein paar Suchergebnisse von
https://www.google.de/search?q=mietb%C3%BCrgschaft+k…
ausdrucken. Zum Beispiel http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrecht/a…, Zitat: " Es ist übrigens auch möglich, Kautionsbürgschaft und Mietkaution zu mischen, solange die Summe beider Mietsicherheiten maximal drei Monatsmieten beträgt.". Und in den anderen Ergebnissen wird man ähnliche Sätze finden.

Fragt sich halt, ob man die Wohnung dann noch bekommt. Also: gut verhandeln, Ruhig und freundlich bleiben. Viel Glück.

Und trotzdem: erst einen Job suchen, dann Wohnung suchen! Oder wie will man später zur Arbeitsstelle hinkommen?
Gruß
Alfred

Hallo! Und bitte nicht die Kaution dem Vermieter einfach in die Hand drücken! Sondern bei einer Bank selber ein Kautionskonto eröffnen oder ein Sparbuch, welches dann beim vermieter hinterlegt wird. Da kann keiner alleine an das Konto rann und das geld bleibt schön unangetastet. Mehr braucht der Vermieter nicht! Wenn doch, dann kann mann auch was basteln, dies wäre dann auch keine Urkundenfälschung, weil der Vermieter hat auch kein Recht irgendwelche Verdienstnachweise zu verlangen. Das wäre dann eine Notlüge.

Hallo,

Mehr braucht der
Vermieter nicht! Wenn doch, dann kann mann auch was basteln,
dies wäre dann auch keine Urkundenfälschung, weil der
Vermieter hat auch kein Recht irgendwelche Verdienstnachweise
zu verlangen. Das wäre dann eine Notlüge.

sag mal, geht’s noch? Steht hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html irgendwas von ‚Notlügen sind aber erlaubt‘?
Gruß
Alfred

Und bitte nicht die Kaution dem Vermieter einfach in
die Hand drücken! Sondern bei einer Bank selber ein
Kautionskonto eröffnen oder ein Sparbuch, welches dann beim
vermieter hinterlegt wird. Da kann keiner alleine an das Konto
rann und das geld bleibt schön unangetastet. Mehr braucht der
Vermieter nicht!

Doch doch, mehr braucht der Vermieter!

Er braucht nämlich Zugriff auf die Kaution, wenn er berechtigtes Interesse daran nachweisen kann, weil der Mieter seinen Miet- und/oder Schadensersatzpflichten nicht nachkommt. Aus diesem Grund heißt die Kaution ja auch Mietsicherheit und nicht Miet un sicherheit, deren Verfügbarkeit der Mieter nach Belieben blockieren kann.

Vermieter hat auch kein Recht irgendwelche Verdienstnachweise zu verlangen.

Knapp daneben. Der Vermieter hat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mieterselbstauskunft. Die Frage nach dem Einkommen ist aber im Rahmen der Selbstauskunft völlig zulässig und muss vom Mieter wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Leider kann auch ein Vermieter den Menschen immer nur vor den Kopp, aber nicht hineinschauen. Deshalb wird er sich die Antwort des Mieters selbstverständlich per Verdienstnachweis oder gar mehrere belegen lassen.

Und jetzt kommts knüppelhart: Was meinst du, wird wohl passieren, wenn der Mietinteressent die Einsicht in diese Belege verweigert?

Wenn doch, dann kann mann auch was basteln

Basteln macht Spaß. Der Bastelmieter sollte dabei nicht vergessen, dass auch ein Vermieter basteln kann: Nämlich die außerordentliche Kündigung, wenn unwahre Antworten auf zulässige Fragen von wesentlicher Bedeutung für das Mietverhältnis sind.

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