hallo,
wenn man aus privaten oder beruflichen gründen ausziehen will, und sein eigenes haus bzw. wohnung vermieten will und wo anders eine mieten will, fällt der beitrag von der miete zu der Einkommensteuer ?
danke
hallo,
wenn man aus privaten oder beruflichen gründen ausziehen will, und sein eigenes haus bzw. wohnung vermieten will und wo anders eine mieten will, fällt der beitrag von der miete zu der Einkommensteuer ?
danke
Ja, die Miete muss versteuert werden. Selbstverständlich kann man alle Kosten die mit der vermieten Wohnung in Zusammenhang stehen abgesetzt werden.
Gruß
Jörg
hallo DerSchwede77,
wenn man 600 euro einnimmt und irgendwo 500 für die miete selbst zahlt, muss man nicht 100 euro sondern alle 600 euro versteuern?
Hallo,
600€ natürlich, abzüglich so Sachen wie Erhaltungsaufwendungen, Versicherungen, … die mit der vermieteten Wohnung zusammenhängen.
Man kann beim Einfallsreichtum unserer Politiker schon dankbar sein die fiktive Miete für selbstgenutztes Wohneigentum nicht versteuern zu müssen (was aber im Prinzip gerecht wäre).
Cu Rene
Man kann beim Einfallsreichtum unserer Politiker schon dankbar
sein die fiktive Miete für selbstgenutztes Wohneigentum nicht
versteuern zu müssen (was aber im Prinzip gerecht wäre).
Da hast Du aber noch nichts vom Wohnriester gehört, oder? 
Und warum gerecht?
Hallo,
Da hast Du aber noch nichts vom Wohnriester gehört, oder?
Mit Riester habe ich mich noch nicht beschäftigt. Mache ich erst, wenn es für mich in Frage kommt.
Und warum gerecht?
Weil (fast, die paar Ausnahmen brauche ich dir sicher nicht aufzählen) jeder seine Miete aus dem versteuerten Einkommen bezahlen muß und sie auf der anderen Seite beim Empfänger ja auch noch besteuert wird. Für mich liegt da eine doppelte Besteuerung vor und man müste eben konsequenterweise auch die Selbstnutzer so behandeln, als wäre das Objekt vermietet. Eine vergleichbare Inkonsequenz im Steuersystem hat man aber bei den Zinsen auch. Wenn der Kredit „privat“ genutzt wird, bezahlt man sie aus seinem versteuerten Einkommen, der Empfänger muß sie aber nochmal versteuern.
Cu Rene
Hallo,
Da hast Du aber noch nichts vom Wohnriester gehört, oder?
Mit Riester habe ich mich noch nicht beschäftigt. Mache ich
erst, wenn es für mich in Frage kommt.
Sags mir-interessiert mich wer so verrückt ist das zu machen…
Und warum gerecht?
Weil (fast, die paar Ausnahmen brauche ich dir sicher nicht
aufzählen) jeder seine Miete aus dem versteuerten Einkommen
bezahlen muß und sie auf der anderen Seite beim Empfänger ja
auch noch besteuert wird. Für mich liegt da eine doppelte
Besteuerung vor und man müste eben konsequenterweise auch die
Selbstnutzer so behandeln, als wäre das Objekt vermietet. Eine
vergleichbare Inkonsequenz im Steuersystem hat man aber bei
den Zinsen auch. Wenn der Kredit „privat“ genutzt wird,
bezahlt man sie aus seinem versteuerten Einkommen, der
Empfänger muß sie aber nochmal versteuern.
Mit der Begründung kannst Du alles und nichts besteuern-meine Semmeln beim Bäcker kaufe ich auch von versteuertem Geld-und er muss es als Einnahme versteuern!
Die Argumentation hinkt mE gewaltig!
Und warum gerecht?
Weil (fast, die paar Ausnahmen brauche ich dir sicher nicht
aufzählen) jeder seine Miete aus dem versteuerten Einkommen
bezahlen muß und sie auf der anderen Seite beim Empfänger ja
auch noch besteuert wird. Für mich liegt da eine doppelte
Besteuerung vor und man müste eben konsequenterweise auch die
Selbstnutzer so behandeln, als wäre das Objekt vermietet. Eine
vergleichbare Inkonsequenz im Steuersystem hat man aber bei
den Zinsen auch. Wenn der Kredit „privat“ genutzt wird,
bezahlt man sie aus seinem versteuerten Einkommen, der
Empfänger muß sie aber nochmal versteuern.Cu Rene
du kaufst ja aber die immobilie, und da zahlst du (bzw. der das gebaut hat) die steuern.