Guten Abend
und danke für die Anfrage.
Grundsätzlich einmal müssen derartige Angebote oder neuen Festsetzungen dem Mieter durch den Vermieter schriftlich angekündigt werden.
Auf diese Ankündigung hin hat der Mieter dann das Recht des Widerspruches innerhalb einer festgesetzten Frist. Reagiert der Mieter mit Widerspruch sind weiter Maßnahmen, mit eventueller Einschaltung eines Rechtsanwaltes nötig. Aber hier bleibt die Reaktion darauf ja jedem Vermieter selber vorbehalten.
Sie sollten sich schnell klar werden, welchen eigentlichen Zweck Sie mit dem Hauskauf verbinden,
wollen Sie selber einziehen, oder entsprechende Verwandtschaft von Ihnen, dann wäre es wohl besser dem jetzigen noch sesshaften Mieter wegen Eigenbedarf zu kündigen. Aber auch bei Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter die langen Kündigungsfristen einhalten. Und wenn der Mieter nun schon mal 10 Jahre in dem Haus wohnt, dann müssen Sie sich auf lange min. 9 Monate bzw. sogar 12 Monate einstellen.
Wollen Sie den Mieter früher los werden, dann können Sie dies nur über ein lukratives finanzielles Angebot regeln. Hier sollten Sie berücksichtigen, dass Sie dann alle unmittelbaren Kosten in Zusammenhang mit der neuen Wohnungssuche Ihres Mieters trage müssen. Das fängt bei eventuellen Maklerkosten, Kautionskosten, Umzugskosten usw. an und hört bei Verzug und anfallenden Hotelkosten auf. Kann aus unserer Erfahrung heraus sehr teuer werden. Kann schnell bei 10.000 € anfangen und bei mehrer zehntausend Euro aufhören.
Sie sollten jedoch berücksichtigen, wenn Sie auch regulär fristgerecht auf Eigenbedarf kündigen, Sie laufen Gefahr, wenn dann nach Auszug des Mieters kein Eigenbedarf mehr vorliegt in eine finanzielle Falle zu laufen. Denn kann Ihnen der Mieter die Verfehlung bei Eigenbedarf nachweisen, kommt zu den ganzen Kosten, welche im vorher gehenden Absatz genannt werden, dann noch Schadensersatzforderungen wegen arglistiger Täuschung hinzu.
Wenn Sie den jetzigen Mieter als Hausmeister einsetzen wollen, dann sollten Sie sich im Klaren sein, welche Verpflichtungen Sie an den zukünftigen Hausmeister abgeben wollen, dies bedarf eines gesonderten Vertrages und eine festzulegenden Honorierung. Andere Frage wäre dann aber auch erst einmal zu klären, ob der Mensch auch körperlich, geistig und vom Wissenstand her für diesen Posten geeignet wäre. Denn Sie müssen berücksichtigen, dass er ja dann auch Verpflichtungen gegenüber anderen Mietern innerhalb des Hauses übernehmen muss.
Um sicher zu sein, was in Bezug auf Hausmeistertätigkeit auf Sie zukommt, lassen Sie sich doch von diversen Firmen, die diese Dienstleistung anbieten Angebote unterbreiten. Da sehen Sie dann welche Verpflichtungen wie am Markt bezahlt werden. An Hand des Leistungskatalogs können Sie ja dann einschätzen, ob Ihr Mieter dazu in der Lage ist. Wenn ja, dann können Sie sehr wohl mit Ihm darüber reden und wenn er interessiert ist, können Sie ihm ja einen Vertrag hierzu anbieten. Sie werden ja sehen wir die Reaktion hierzu ausfällt.
Kann ja auch nein sagen.
Wir hoffen wir konnten helfen
Mit freundlichen Grüssen
Exklusiv Haus