Mieter a. Wohnungssuche verpflichtet z. ELP-Angabe

Ich möchte nur kurz wissen, ob man als Mieter dazu verpflichtet ist, vor Bezug einer Wohnung, dem Vermieter Angaben über eine vorhandene Eingetragene Lebenspartnerschaft (ELP) zu machen?

Bei manchen „Homopaaren“, die gemeinsam in eine Wohnung ziehen möchten, entsteht beim Vermnieter/Gegenüber schnell das Missverständnis, dass es sich um Geschwister handelt.
Soweit ich gehört habe, haben viele anders sexuell orientierten als allgemein üblich schlechte Erfahrung gemacht, dass die Vermieter eher negativ auf deren ELP reagierten.

Ist man also verpflichtet, den Vermieter über eine gleichgeschlechtliche Beziehung richtig zu stellen?

~Daemion

Hallo Daemion,

nein. Der Vermieter ist Geschäftspartner in einem Vertrag und will eigentlich nur wissen, wer den Vertrag erfüllt. Beim Mietvertrag kommt noch hinzu, dass die Anzahl der Personen wichtig sein kann, wenn die Nebenkosten darüber abgerechnet werden müssen.

Andererseits kann der Vermieter natürlich vor Vertragsbeginn selbst überlegen, mit wem er einen Vertrag eingeht und bestimmte Infos verlangen. Auch da ist der potentielle Mieter nicht verpflichtet, alles zu beantworten, aber der Vermieter muss dann auch nicht vermieten.

Gruß!

Horst

Laienhafte Zwischenfrage
Hallo Horst,

Andererseits kann der Vermieter natürlich vor Vertragsbeginn
selbst überlegen, mit wem er einen Vertrag eingeht und
bestimmte Infos verlangen. Auch da ist der potentielle Mieter
nicht verpflichtet, alles zu beantworten, aber der Vermieter
muss dann auch nicht vermieten.

ist denn die Frage nach der sexuellen Orientierung nicht vom Start weg schon sowas von sittenwidrig, dass der potentielle Mieter nicht nur diese Frage nicht beantworten kann, sondern sogar eiskalt schwindeln wie gedruckt, um die Wohnung zu kriegen ohne eine spätere Kündigung wegen falscher Angaben befürchten zu müssen?

War mir doch so.

Gruß

Annie

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Hallo,

ist denn die Frage nach der sexuellen Orientierung …

Das wird er so nicht fragen, wenn er schlau ist.

Was es bei Lebenspartnerschaften alles gibt, weiß ich nicht, aber es macht für den Vermieter schon einen Unterschied in welchem Güterstand sich die Mieter befinden - besonders, wenn der Mieter nicht bezahlt. Oder auch, weil er quasi nicht verhindern kann, daß ein Partner (welchen Geschlechts auch immer) mit in die Wohnung zieht, während er sonst eine Untervermietung u.U. untersagen könnte.
Viele ältere Vermieter erinnern sich z.B. noch an den §, mit dem sie sich strafbar gemacht haben, wenn er an ein nicht verheiratetes Paar vermietet haben oder auch nur zugelassen haben, daß sie sich besucht haben. Sie mußten also nach dem Trauschein fragen…

Cu Rene