Mieter auf öffentlicher Straße parken?

Liebe/-r Experte/-in,
Wir leben in einem Wohngebiet, wo es unter anderem Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen gibt. Laut Bebauungsplan ist vorgesehen, das für diese Einliegerwohnungen ein PKW Stellplatz vorhanden sein muß. Genauer. In unserer Paralellstraße weist der Vermieter den Mieter an, sein Auto in unserer Straße zu parken. Da der Vermieter 2 PKW`s besitzt, denke ich, sind seine Stellplätze belegt. Da es auch in unserer Straße zu Parkplatzproblemen kommt, meine Frage: Darf ein Vermieter, dessen Miter eigentlich ein lt. Bebauungsplan vorgesehener Parkplatz zusteht, anweisen, sein Auto in einer anderen Straße zu parken, damit in seiner Straße das Platzproblem gelöst ist ?

Du musst unterscheiden zwischen Mietvertrag und Bebaunungsplan. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun! Maßgeblich ist was im Mietvertrag vereingbart ist! Er ist nicht verpflichtet einen Stellplatz mit zu vermieten. Ist hier kein!! Stellplatz vermietet hat der Mieter keinen! und muss sehen wo er sein Auto hinstellt.

Hallo.

Die Straße ist öffentlicher Raum. Somit ist das Parken auch überall dort gestattet, wo es die Ortnung nicht verbietet.
Der Vermieter kann seinem Mieter also nicht vorschreiben in der Nachbarstraße oder sonstwo zu Parken. Jedoch sagt ein Bebauungsplan nur etwas über die bauliche Gestaltung des Gebäudes bzw. des Grundstücks aus. Ich vermute das die Straße entsprechen eng ist o.ä., dass eine Parkplatzlösung durch die vorgeschriebenen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück entschärft werden soll.
Solange der Mietvertrag keinen Parkplatz für den Mieter vorsieht, kann der Vermieter aber sehrwohl den Eigenbedarf geltend machen und das Parken des Mieters auf diesen Plätzen untersagen.

Er kann natürlich seinem Mieter sagen: „Dann parken sie doch in einer anderen Strasse bzw. woanders.“ Allerdings ist der Mieter dazu angehalten, selber darauf zu achten, dass er Parkplätze, die zu anderen Wohnungen/Häusern gehören - aus reiner Kulanz, solange diese Plätze nicht entsprechend gekennzeichnet sind - nicht belegt.

Sind diese Parkplätze nicht gekennzeichnet (z.B. mit: nur für Parkausweis xy oder nur für Anwohner des Hauses xy), kann er sich ohne weiteres dort hinstellen. Nach dem Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Ich würde ggf. meinen Vermieter bzw. die Gemeinde darauf ansprechen, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, dieses Problem vernünftig zu regeln.

Danke für die Antwort.Schade, dass man so gut wie gar nichts dagegen tun kann.

Danke für die Antwort. Schade nur, dass es immer noch Vermieter gibt, die auf Kosten anderer solche Schlupflöcher ausnutzen.