Mieter aus Wohnung entfernen

Lieber Mitstreiter,

folgender Sachverhalt: Seit ca. 7 1/2 Monaten ist ein Mieter in einer Wohnung, der noch nie Miete sowie keinerlei Mietkaution gezahlt hat. Einen Mietvertrag besitzt er nicht. Er hat zwar einen von ihm unterschriebenen Vertrag dem Vermieter geschickt, der Vermieter hat diesen allerdings nie an ihn zurück geschickt. Durch unglückliche Umstände ist der Mieter in den Besitz der Wohnungs-Schlüssel gelangt.

Seit diesem Zeitpunkt wohnt der vermeintliche Mieter in der Wohnung. Auf Anfragen des Vermieters reagiert er gar nicht. Es herrscht absolutes Schweigen: Keine Antwort auf Anrufe, keine Reaktion auf SMS (ca. 200 geschickt), alle Einschreiben kommen zurück, die Hausverwaltung erwischt ihn nicht. Ein Anruf bei der Polizei, ob er denn eventuell verstorben sei, wurde verneint. Die Polizei kann ansonsten nicht weiter aktiv werden.

Da die Wohnung finanziert ist, bezahlt der Vermieter seit 7 1/2 Monaten die Miete aus eigener Tasche (Bankhypothek und Nebenkosten).

Die große Frage ist nun: Wie bekäme man den Mieter zu fassen und wie bekäme man ihn aus der Wohnung?

Eine »Räumungsklage« schiede mit Blick auf die Gerichtskosten (geschützt ca. EUR 800,00) und die zu erwartende Zeit bis zum Richterspruch (geschätzt mindestens 1/2 Jahr) eher aus.

Die Idee wäre, das Schloss der Wohnung zu tauschen. Das wäre vermutlich allerdings »Hausfriedensbruch«. Die Frage ist nur, ob überhaupt ein Mietvertrag zustande kam.

Liebe Grüße,
Henrik

Hallo,

Da die Wohnung finanziert ist, bezahlt der Vermieter seit 7
1/2 Monaten die Miete aus eigener Tasche (Bankhypothek und
Nebenkosten).

Das bedeutet doch für jeden Monat einen gewissen „Verlust“.

Eine »Räumungsklage« schiede mit Blick auf die Gerichtskosten
(geschützt ca. EUR 800,00) und die zu erwartende Zeit bis zum
Richterspruch (geschätzt mindestens 1/2 Jahr) eher aus.

Und dann ist der Rechtsweg zu teuer? Mir wäre es die Sache wert.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

in Deutschland hat der Mieter nun mal (leider!) viele Rechte, unter anderem das Recht auf ein geordnetes Räumungsverfahren das dann dauern kann.

In so einem Fall: Sofort Mahnbescheid auf die rückständige Miete einreichen. Wichtig hierbei ist, dafür zu sorgen, dass an dem Briefkasten des Mieters der Name steht (ggf. täglich vom Hausmeister neu anbringen lassen), damit der Mahnbescheid auch zugestellt werden kann. Ob ihn der Mieter liest ist egal, aber zugestellt muss er sein.

Ferner: Fristlos kündigen wegen Nichtzahlung der Miete (Einwurfeinschreiben ist hier ein guter Weg, s.o.). Nach Ablauf der Frist sofort Räumungsklage einreichen.

Eine Anzeige wegen Betrug kann man machen, denn wer nie Miete gezahlt hat, hatte das wohl auch nie vor. Leider ist die deutsche Justiz in solchen Dingen ziemlich lasch, sonst gäb’s nicht so viele Nomaden.

Eine Grauzonenmöglichkeit wäre noch zu prüfen ob denn der Mieter überhaupt da wohnt: Ein kleines Ettikett in der Ecke der Wohnungstüre anbringen. Klebt es nach zwei Wochen noch da und kann sich auch keiner der Nachbarn daran erinnern, dass der Mieter in letzter Zeit da war, so würde ich auf doof davon ausgehen, dass er sich verpisst hat und die Wohnung öffnen lassen.

Um einen Anwalt wird man hier wohl nicht herumkommen, aber unterm Strich dürfte das im Hinblick auf zu erwartenden Mietverlust die günstigere Variante sein. Übrigens kann man den Anwalt auch als Vermietungskosten von der Steuer absetzen…

Viele Grüße

Lumpi

Hallo,

in Deutschland hat der Mieter nun mal (leider!) viele Rechte,

ist das denn ein Mieter? Wie soll es denn hier zu einem Mietvertrag gekommen sein, wenn noch nie Miete gezahlt wurde und der Schlüssel auf unbekanntem Wege in die Hände des Wohnungsbesetzers gelangt ist?

Ich kannmir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das eine reale Geschichte ist - warum sollte irgend ein Vermieter einen Unbekannten in seiner Wohnung wohnen lassen, nur weil der zufällig einen Schlüssel hat? Das opasst doch hinten und vorne nicht, da fehlen doch haufenweise Informationen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Jörg,

vielen Dank für die Nachfrage.

Natürlich bedeutet die monatliche Zahlung der Mieter aus der Tasche des Vermieters nicht nur einen gewissen sondern sogar einen immensen Verlust. Genau das ist aber die Krux: Ginge er den Weg der Räumungsklage, kommen zusätzlich die Kosten eben dieser Klage hinzu. Mit der zu erwartenden Laufzeit, bis die Räumungsklage wirksam ist und die Wohnung tatsächlich geräumt ist – geschätzt mindestens 1/2 Jahr – muss der Vermieter diese Zeit also auf jeden Fall noch zusätzlich überbrücken.

Deswegen die Überlegung, ob es über den Tausch des Schlosses nicht eine kostengünstigere Alternative gibt, wenn denn der Mietvertrag eventuell gar nicht zustande kam und somit kein »Hausfriedensbruch« erfolgen würde.

Liebe Grüße,
Henrik

Hallo,

in Deutschland hat der Mieter nun mal (leider!) viele Rechte,
unter anderem das Recht auf ein geordnetes Räumungsverfahren
das dann dauern kann.

Hallo Lumpi,

vielen Dank für Deine Ausführungen. Die Frage ist nur, ob unter den gegebenen Umständen – kein unterschriebener Mietvertrag ausgehändigt, lediglich Schlüssel im Besitz des »Mieters« – ein Mietvertrag zustande kam und der »Mieter« in diesem Fall überhaupt durch das Mietrecht geschützt wäre. Ob der »Mieter« also »Mieter« genannt werden kann.

Liebe Grüße,
Henrik

Ich kannmir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das eine
reale Geschichte ist - warum sollte irgend ein Vermieter einen
Unbekannten in seiner Wohnung wohnen lassen, nur weil der
zufällig einen Schlüssel hat? Das opasst doch hinten und vorne
nicht, da fehlen doch haufenweise Informationen.

Hallo loadrunner,

die Schlüssel sind – wie beschrieben – nicht durch »unbekannte« sondern durch »unglückliche Umstände« in den Besitz des sogenannten »Mieters« gelangt. Der Vermieter wohnt in einem anderen Bundesland, als dem mit der zu vermietenden Wohnung. Die Wohnung wurde deshalb über Makler angeboten. In Absprache mit dem Vermieter wurde der Schlüssel ausgehändigt, um dem zukünftige Mieter Vermessungsarbeiten in der Wohnung zu erlauben. Und das hat der zukünftige »Mieter« wohl gleich als Anlass genommen, um in die Wohnung einzuziehen.

Seit diesem Zeitpunkt kommt es zu keiner Kontaktaufnahme mit dem »Mieter«.

Und die eigentliche Frage ist: Kam ein Mietvertrag bereits zustande, wenn ein zukünftiger »Mieter« bereits die Schlüssel in Händen hat, obwohl er keinen Mietvertrag besitzt und niemals Miete gezahlt hat?

Liebe Grüße,
Henrik

Hallo,

Und die eigentliche Frage ist: Kam ein Mietvertrag bereits
zustande, wenn ein zukünftiger »Mieter« bereits die Schlüssel
in Händen hat, obwohl er keinen Mietvertrag besitzt und
niemals Miete gezahlt hat?

Nö. Ein Vertrag besteht darin, dass man sich einigt. Hier ist man sich ja offensichtlich nie einig gewesen und Miete wurde auch nie gezahlt.
Lies dazu mal: http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietverh%C3%A4ltnis-…

Ich verstehe wirklich nicht, wie man einen derartigen Zustand so lange hinnehmen kann.
Ab zum Anwalt! Sofort! Das kostet doch weniger als eine einzige Monatsmiete, die der Vermieter da jeden Monat verliert. Und die Verbrauchskosten kommen noch obendrauf. Was soll denn da das rumgefrage in einem Forum, bei dem man nicht mal weiß, wer einem da antwortet?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Mietverträge bedürfen nicht der Schriftform. Zieht jemand ein und wird nicht sofort wegen Hausfriedensbruch wieder rausbefördert sondern kann Monatelang dort wohnen, dann ist davon auszugehen, dass ein Miet-ähnliches Verhältnis zustande gekommen ist.

Insbesondere Deine Forderungen doch mal Miete zu zahlen (die Du vermutlich auch mal geschrieben hast) können hier nach hinten los gehen, denn sie bedeuten eine konkludente Anerkennung des Mietverhältnisses.

Viele Grüße

Lumpi

Hallo,

Mietverträge bedürfen nicht der Schriftform.

Richtig. Aber der Einigung. Zum Beispiel über den Mietzins. Der gehört zu den Grundlagen eines Mietvertrags.

Zieht jemand ein
und wird nicht sofort wegen Hausfriedensbruch wieder
rausbefördert sondern kann Monatelang dort wohnen, dann ist
davon auszugehen, dass ein Miet-ähnliches Verhältnis zustande
gekommen ist.

Nö. Schau doch mal in den Link in meinem Posting eins tiefer.

Insbesondere Deine Forderungen doch mal Miete zu zahlen (die
Du vermutlich auch mal geschrieben hast) können hier nach
hinten los gehen, denn sie bedeuten eine konkludente
Anerkennung des Mietverhältnisses.

Das kann allerdings sein. Kommt halt drauf an, was da genau drin stand. Weshalb ja ein Anwalt dringend angeraten ist.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo loderunner,

Deinen Link habe ich leider erst nach dem Abschicken gesehen, denn der trifft’s ganz gut.

Und ich schließe mich Deiner Empfehlung an: Ab zum Anwalt!

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

was mich etwas stutzig macht ist das im UP steht: Der Mietvertrag wurde vom Mieter unterschrieben und dem VM zugestellt, dieser VM hat aber die komplett unterschriebene Version nicht an den Mieter zurückgegeben.

Müsste man nicht annehmen, dass in diesem Vertrag auch die eigentlich fällige Miete erwähnt wird? Kann den ein Mieter auch dann davon ausgehen kein Mietverhältnis eingegangen zu sein, wenn er „nur“ das vom VM ebenfalls unterschriebene Exemplar nicht wiederbekommen hat, vielleicht aus Vergesslichkeit?

Gruß
Nita