Mieter ausgezogen , Schrottauto stehen gelassen

Hi

Ich habe das jetzt schon das 2te mal erlebt , bin aber nicht betroffen .

Ein Mieter bekommt wegen längerer Mietschulden gekündigt

Vor ein paar Jahren hatte ein Bekannter das selbe Problem das sein Vormieter einfach sein Tüv abgelaufenes Auto auf dem Parkplatz stehen gelassen hatte und sich der Vermieter drum kümmern musste .

In dem Falle hatte der Vermieter kurzen Prozess gemacht und hatte seinem ehemaligen Mieter angeschrieben , das wenn er das Auto nicht bis zu einem Stichtag entfernt , er das Auto kostenpflichtig auf den Schrott bringen lässt.
Es kam wie es kommen musste , der Vermieter , ein Landwirt nahm nach 4 Monaten seinen Traktor , lud den Schrott auf den Hänger und brachte den VW auf den Schrottplatz

ob es danach Streit gab , oder ob er seine Umkosten bezahlt bekommen hat , weiss ich nicht.

In dem Haus wo ich als Mieter wohne ist vor ca 14 Tage eine Partei ausgezogen , und die haben Ihren Corsa der seit rund 2 Jahren ohne Tüv im Hof steht und weswegen es schon häufiger Streit gab , jetzt auch einfach zurück gelassen .

Wie wäre denn jetzt der rechtlich richtige Weg ?

Wie gesagt ich bin nur Mieter , mich geht die Sache eigentlich nicht direkt etwas an , aber nachdem ich das jetzt zum zweiten mal erlebe , würde mich der Rechtsweg doch einmal interessieren

gruss

Toni

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

Hallo,

wenn der Vermieter das Eigentum (Schrottauto) des früheren Mieters wegbringen lässt, ohne Erlaubnis oder gerichtliches Urteil, dürfte durchaus strafrechtlich Relevantes zu erwarten sein; davon abgesehen muss ein „Schrottauto“ vom Verwerter ja irgendwie in die Buchhaltung aufgenommen werden und ohne Nachweis, dass der Besitzer zur Verschrottung freigegeben hat, wird sich der Verwerter ebenfalls strafbar machen.
Richtig wäre, dass der Vermieter klagen muss,…

si

Nun ja, AG Urteil ist jetzt nicht wirklich der Nabel der Welt.
Aber es ergibt sich noch ein anderes Problem: Ohne Papiere findet man bei einem nicht offensichtlichen Schrottauto keinen Abschleppunternehmer, der das Auto verschrottet.
Ganz fiktiv gesprochen gäbe es die völlig ungesetzliche Möglichkeit das Schrott-Ding aufzubrechen, an ein Abschleppseil zu hängen und dem Ex-Mieter vor die Tür zu stellen. Alternativ: Hänger zu organisieren und …
Wenn man nicht weiß, wo der Ex wohnt? Die Behörde bekommt das mit Fahrgestell- und Motornummer schon raus, wenn das Ding irgendwo rumsteht.

vnA

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Wenn man nicht weiß, wo der Ex wohnt? Die Behörde bekommt das
mit Fahrgestell- und Motornummer schon raus, wenn das Ding
irgendwo rumsteht.

Hi,

am einfachsten wäre es doch, dass Fahrzeug vom eigenen Grundstück runter auf einen öffentlichen Parkplatz zu schieben. Soll sich doch die Stadt darum kümmern.

MFG

am einfachsten wäre es doch, dass Fahrzeug vom eigenen
Grundstück runter auf einen öffentlichen Parkplatz zu
schieben. Soll sich doch die Stadt darum kümmern.

dann aber bloss nicht erwischen lassen :wink:

Ne, dann lieber den Schrotthaufen dem Eigentümer=Ex-Mieter auf seinen neuen gemieteten Parkplatz zurückgeben.

Ansonsten wäre eben der ganz ordentliche rechtliche Weg = Klage auf Räumung des nicht-mehr gemieteten Stellplatzes verbunden mit Ersatz der vorzulegenden Verfahrenskosten/Gerichtsgebühren/Anwaltskosten etc. sowie Zahlungsklage auf Nutzungsentschädigung und/oder etwaigen sonstigen Schadensersatz.

Leider hat da wie so oft mal wieder der Vermieter den Schwarzen Peter.
Wenn er den Stellplatz bereits wieder vermietet hat, muss er ja noch dazu dem neuen Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch irgendwie verschaffen.

hier ist übrigens noch ein LG-Urteil - mit etwas Googlen finden sich noch viel mehr:
http://www.fertighaus.de/nxs/1202///fertighaus/alt/M…