Mieter ausgezogen,seine Gegenstände noch nicht

Hallo,

was sagt ihr zu folgender Situation:

Der Mieter ist vor ca. 6 Monaten ausgezogen. In den Räumen des Vermieters lagern allerdings noch Gegenstände vom ehemaligen Mieters. Der Mieter wurde mehrmals darauf hingewiesen, die Gegenstände abzuholen. Was soll der Vermieter machen?

Danke.

LG Erik

Hi,

was sagt ihr zu folgender Situation:

Der Mieter ist vor ca. 6 Monaten ausgezogen. In den Räumen des
Vermieters lagern allerdings noch Gegenstände vom ehemaligen
Mieters. Der Mieter wurde mehrmals darauf hingewiesen, die
Gegenstände abzuholen. Was soll der Vermieter machen?

Bei keinerlei Reaktion ausräumen, klausicher verwaren und nach einer geraumen zeit entsorgen.

mfg MC

Bei keinerlei Reaktion ausräumen, klausicher verwaren und nach
einer geraumen zeit entsorgen.

Hallo!

Welche Zeitspanne wäre in einem solchen Fall angemessen? Was macht man mit evtl. anfallenden Lagerkosten? Besonders, wenn beim Mieter nichts zu holen wäre? Könnten sie die angemessene Wartezeit verkürzen?

Viele Grüße

Anne

Hi,

Bei keinerlei Reaktion ausräumen, klausicher verwaren und nach
einer geraumen zeit entsorgen.

Hallo!

Welche Zeitspanne wäre in einem solchen Fall angemessen? Was
macht man mit evtl. anfallenden Lagerkosten? Besonders, wenn
beim Mieter nichts zu holen wäre? Könnten sie die angemessene
Wartezeit verkürzen?

Lagerkosten können nur mitgeteilt werden, wenn eine Adresse vorhanden ist. Hier soll nichts dergleichen vorliegen.

In Deutschland gibt es Richerrecht, sodass in vorherein fast nichts sicher an Fristen etc. voraus zu sagen wäre. Mir sind auch keine bekannt. Wenn Lagerfläche kostenlos zur Verfügung steht könnte 1/2 bis 1 Jahr als zumutbar gelten, aber sicher ist das nicht. Geld dafür gibts es vermutlich nicht.

vlg MC

In Deutschland gibt es Richerrecht, sodass in vorherein fast
nichts sicher an Fristen etc. voraus zu sagen wäre. Mir sind
auch keine bekannt. Wenn Lagerfläche kostenlos zur Verfügung
steht könnte 1/2 bis 1 Jahr als zumutbar gelten, aber sicher
ist das nicht. Geld dafür gibts es vermutlich nicht.

Hallo!

So kurz nur? Das wäre ja wirklich klasse. Ich hatte befürchtet, dass das Zeug 5 oder 10 Jahre eingelagert werden müsste. Wer hat schon dazu Lust und den nötigen Platz?

Was kann man nach Ablauf der Wartezeit machen? Den Kram verwerten (selbst verwenden, verkaufen, verschenken) oder nur wegwerfen? Muss man im Falle der Verwertung dem ehemaligem Eigentümer davon noch etwas abgeben?

Viele Grüße

Anne

Hallo,

der VM ist nicht verpflichtet die Möbel des Vormieters länger als 6 Monate nach Kündigungstermin aufzubewahren.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Moebeleinlagerung…
genauer:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview3796A.htm
http://dejure.org/gesetze/BGB/548.html

Gruß
Maja

Hi,

Was kann man nach Ablauf der Wartezeit machen? Den Kram
verwerten (selbst verwenden, verkaufen, verschenken) oder nur
wegwerfen? Muss man im Falle der Verwertung dem ehemaligem
Eigentümer davon noch etwas abgeben?

Das hängt davon ab.
Wenn ein Vermieterpfandrecht ausgesprochen wird, (hier erst nachträglich möglich, wenn Adresse bekannt ist) kann imho nach einem Jahr verwertet werden. Die Frage ist, ob dazu ein Titel nötig wäre. (Der wiederum kostet Geld.)

Der Hinterlasser könnte auf seine Gegenstände des täglichen Bedarfs bestehen, wenn er sie abholen will. Wobei auch ein billiger Ersatz für zB einen hochertigen Fernseher (zB s/w statt Farbe)vom Pfänder gestellt werden kann.

Der Ertrag geht zunächst in die Gläubigertilgung inkl. Zinsen. Wenn was übrig bleiben sollte, könnte dies auf ein extra Sparkonto gelegt werden. Nach der allgem. Verjährungsfist wäre das Geld wohl frei.

Üblicherweise hört man aber nichts mehr von den ausgerissenen Leuten, also kümmert es Sie kaum was mit den Gegenständen passiert.

Wenn kein Vermieterpfandrecht ausgesprochen wird kann es komplizierter werden…

vlg MC

Hi,

der VM ist nicht verpflichtet die Möbel des Vormieters länger
als 6 Monate nach Kündigungstermin aufzubewahren.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Moebeleinlagerung…
genauer:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview3796A.htm
http://dejure.org/gesetze/BGB/548.html

Deine Gründlichkeit ist genial, das meine ich wirklich.

Wie verhält es sich in dem Fall, dass vom ausgezogen Mieter rein gar nichts gibt, auch keine Kündigung, keine Schlüssel, bis auf die hinterlassenen Gegenstände?

vlg MC

Guten Morgen,

Deine Gründlichkeit ist genial, das meine ich wirklich.

Ups, danke für die Blumen :o)

Wie verhält es sich in dem Fall, dass vom ausgezogen Mieter
rein gar nichts gibt, auch keine Kündigung, keine Schlüssel,
bis auf die hinterlassenen Gegenstände?

In solchen Fällen kann man eigentlich nur zum Anwalt raten…
Dann sieht das Ganze nämlich anders aus und der VM darf sich
nicht einfach der Gegenstände bemächtigen…

Zahlt der Mieter an 2 aufeinanderfolgenden Monaten keine Miete
oder nur einen sehr geringen Teil, hat der VM das Recht
fristlos zu kündigen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html

Reagiert der Mieter auch da nicht, kann der VM auf Räumung
klagen.
Rückgabepflicht Mieter:
http://dejure.org/gesetze/BGB/546.html

Solange der Mieter dort noch gemeldet ist und die Wohnung
nicht zurückgegeben wurde, kann Post auch an diese Adresse
zugestellt werden, notfalls über einen Gerichtsvollzieher.
http://dejure.org/gesetze/BGB/132.html

Geht der VM voher in die Wohnung, tauscht die Schlösser aus
oder räumt eigenmächtig die Wohnung verschlechtert sich seine
Postition erheblich! (Hausfriedensbruch, Unterlassungsklage…)

Ähnlich gelagerte Fälle:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietverh%C3%A4ltnis-…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mieter-spurlos-versc…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietverh%C3%A4ltnis-…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietverh%C3%A4ltnis-…

Wenn der Mieter Schulden beim VM hat, kann der VM von seinem
Pfandrecht Gebrauch machen und so evtl durch eine Berliner
Räumung das Zeug loswerden (weil der VM dann Eigentümer des
Mobiliars wird…):
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_4_3_2.html

Eine etwas andere Methode…wie das Ganze vor Gericht aussehen
würde, kann ich aber nicht beurteilen… ;o)
http://www.mietbetrug.de/mieterweg.html

Dreistigkeiten gibts da sehr viele und meist wissen solche
Mietbetrüger rechtlich besser Bescheid, als der
Vermieter…denn die machen das ja schliesslich schon länger
routinemäßig…(hab’ da leider schon genügend Erfahrungen im
vermietenden Familienkreis gesammelt)
Als allgemeines Beispiel:
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2008/septemb…

Gruß
Maja