Einen schönen guten Tag allerseits!
Ich hätte eine Frage Makler und Vormieter betreffend:
Ist es eigentlich rechtens, wenn der Vormieter einer Wohnung, in die ich einziehen werde, ohne Zustimmung des Vermieters einen Makler beauftragt, um einen Nachmieter zu bekommen?
Vielen Dank schon im Vorraus,
Martin Krauß
Hallo Martin,
Ist es eigentlich rechtens, wenn der Vormieter einer Wohnung,
in die ich einziehen werde, ohne Zustimmung des Vermieters
einen Makler beauftragt, um einen Nachmieter zu bekommen?
Die typisch juristische Auskunft. Es kommt darauf an.
Ist zwischen Mieter und Vermieter vereinbart, dass der Mieter einen Nachmieter stellt, kann er dies über den Makler machen.
Wenn natürlich vom Vermieter keine Zustimmung zur Nachmieterstellung vorliegt - weil dies schlichtweg wegen der Kündigungsfrist von drei Monaten unmöglich ist - kann der Mieter natürlich trotzdem versuchen, über einen Makler einen Nachmieter zu suchen - nur - der Vermieter ist nicht verpflichtet dies anzuerkennen. Der Mieter sitzt dann auf den Kosten, die ihm der Makler berechnet, wenn er diesen arglistig getäuscht hat.
Gruss Günter
Vielen Dank, Günter!
Dies hilft mir (wirklich!!
) weiter.
Grüßle,
Martin