Guten Tag,
mir stellt sich ein mietrechtliches Problem. Können Sie mir sagen, ob das die geschilderte Mietminderung gerechtfertigt ist?
Der Mieter mindert die Miete von 800 Euro auf 640 Euro, das heißt, er mindert um 20%.
Die gesamte auslösende Episode spielte sich innerhalb von nur zwei Wochen ab:
Mitte eines Monats erhält der Vermieter eine Nachricht seines Mieter mit dem Hinweis, in einer Ecke eines Zimmers des vermieteten Hauses gäbe es Schimmel. Der Schimmel sei jedoch schon entfernt, kehre aber „erfahrungsgemäß“ wieder. Der Mieter schickt ein Foto der betroffenen Stelle mit und bittet um hilfreiche Lösungsvorschläge seitens des Vermieters.
Der Vermieter teilt umgehend mit den Mangel zu Kenntnis genommen zu haben und verspricht sich um das Problem zu kümmern.
Gut eine Woche später erreicht den Vermieter eine weitere Nachricht des Mieters: Auch in anderen Räumen sei Schimmel aufgetaucht. Der Mieter droht eine Mietminderung an.
Sofort vereinbart der Vermieter einen Termin, um sich die Mängel vor Ort anzuschauen. Bei dem vereinbarten Termin (auf Wunsch des Mieters erst eine Woche nach der besagten 2. Nachricht) kann der Vermieter keinen Schimmel mehr feststellen. Ihm werden lediglich die Stellen gezeigt, an denen der Schimmel gewesen sein soll.
Man einigt sich, abzuwarten, ob der Schimmel wiederkommt und wenn ja welche eventuelle Strategien es gibt, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Der Vermieter hat den Mangel nicht zu Gesicht bekommen, er wurde vom Mieter zuvor selbst beseitigt. Ist die Mietminderung gerechtfertigt?
Darf die Mietminderung sich auf den gesamten Monat beziehen? Gilt sie nicht vielmehr von der Anzeige des Mangels bis zu dessen Behebung, sprich höchstens für gut 14 Tage?
Woher soll der Vermieter wissen, wann der Mieter den Mangel behoben hat?
Ich hoffe, der Sachverhalt wurde einigermaßen klar dargestellt.
Vielen Dank für die Hilfe!