Mieter behebt Mangel, trotzdem Mietminderung?

Guten Tag,

mir stellt sich ein mietrechtliches Problem. Können Sie mir sagen, ob das die geschilderte Mietminderung gerechtfertigt ist?

Der Mieter mindert die Miete von 800 Euro auf 640 Euro, das heißt, er mindert um 20%.

Die gesamte auslösende Episode spielte sich innerhalb von nur zwei Wochen ab:

Mitte eines Monats erhält der Vermieter eine Nachricht seines Mieter mit dem Hinweis, in einer Ecke eines Zimmers des vermieteten Hauses gäbe es Schimmel. Der Schimmel sei jedoch schon entfernt, kehre aber „erfahrungsgemäß“ wieder. Der Mieter schickt ein Foto der betroffenen Stelle mit und bittet um hilfreiche Lösungsvorschläge seitens des Vermieters.

Der Vermieter teilt umgehend mit den Mangel zu Kenntnis genommen zu haben und verspricht sich um das Problem zu kümmern.

Gut eine Woche später erreicht den Vermieter eine weitere Nachricht des Mieters: Auch in anderen Räumen sei Schimmel aufgetaucht. Der Mieter droht eine Mietminderung an.

Sofort vereinbart der Vermieter einen Termin, um sich die Mängel vor Ort anzuschauen. Bei dem vereinbarten Termin (auf Wunsch des Mieters erst eine Woche nach der besagten 2. Nachricht) kann der Vermieter keinen Schimmel mehr feststellen. Ihm werden lediglich die Stellen gezeigt, an denen der Schimmel gewesen sein soll.

Man einigt sich, abzuwarten, ob der Schimmel wiederkommt und wenn ja welche eventuelle Strategien es gibt, um das Problem in den Griff zu bekommen.

Der Vermieter hat den Mangel nicht zu Gesicht bekommen, er wurde vom Mieter zuvor selbst beseitigt. Ist die Mietminderung gerechtfertigt?

Darf die Mietminderung sich auf den gesamten Monat beziehen? Gilt sie nicht vielmehr von der Anzeige des Mangels bis zu dessen Behebung, sprich höchstens für gut 14 Tage?

Woher soll der Vermieter wissen, wann der Mieter den Mangel behoben hat?

Ich hoffe, der Sachverhalt wurde einigermaßen klar dargestellt.

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo Nicci,

also der Mieter reklamiert den Schimmel, der Vermieter kommt, um sich das ansehen, und der Mangel ist nicht da???
Weshalb wurde dann gemindert?? Das Foto würde mir als Vermieter nicht genügen.

Fakt ist:
man stellt einen Mangel fest, teilt ihn dem Vermieter schriftlich mit Fristsetzung zur Behebung mit. Passiert danach nix, kann man die Miete mindern. Der Vermieter hat wohl das Recht, sich den Mangel anzusehen, nach vorheriger Anmeldung.

Gruss Huftier

Hallo Huftier,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Tatsächlich ist bei der Besichtigung kein Schimmel mehr zu sehen gewesen. Alles, was zu sehen war, war eine kleine, quadratische Stelle, die offensichtlich irgendwie bearbeitet worden war. O-Ton: "Hier war … ", "Hier war … ". Selbst im Badezimmer war der Schimmel an der betreffenden Stelle wohl „weggeputzt“ worden.

Es betraf zwei Stellen in den Wohnräumen, eine nicht größer als 20 cm x 20 cm, die andere winzig, vielleicht 5 cm x 5 cm. Das lies sich aufgrund der Fotos ausmachen. Keinesfalls die ganze Wand, oder wirklich große Flächen. Hast du - ich hoffe, ich darf du schreiben - eine Einschätzung dazu, ob 20% Minderung zu hoch angesetzt sind?

Aber davon abgesehen, nun ist die Mietminderung da. Hast du einen Tipp wie gegen die Mietminderung vorzugehen ist? Ein Anwalt kostet viel Geld, das würde ich lieber solange wie möglich herausschieben.

Viele Grüße,
Nicci

Hi Nicci,

also ich kauf in einem Geschäft etwas beschädigtes, reparier es daheim, geh dann ins Geschäft zurück und will Preisnachlass!!!
So hört sich Deine Geschichte an.
Unter hanhoerster.de findest Du Mietminderungen zu Schimmel. Es ist im Endeffekt die Entscheidung des Richters, wie hoch gemindert werden darf.
Es gibt den Mieterbund, der wenig im Jahr kostet und man ist abgesichert, auch für einen Prozess.
Im web findest Du auch Anwalthotlines für entsprechende Gebühren, wo man sich schnell Rat holen kann.
Gruss Huftier

Hallo,
leider kann ich da keine 100%tige richtige Antwort geben, aber wie soll der Vermieter wissen, ob da wirklich Schimmel war, oder nicht.Wenn der Mieter den Schimmel vorher beseitigt, so wie Sie es geschildert haben, dann kann er viel erzählen.Mindern darf er die Miete nur, soviel ich weiß, wenn der Vermieter nichts unternimmt und dann nur soviel, wie Sie schon geschrieben haben, vom Auftreten bis zur Beseitigung des Mangels.

Genau weiß es warscheinlich nur ein Anwalt, oder der Mieterrechtschutz.Schriftlich hat er es ja angekündigt, aber der Vermieter wollte ja was unternehmen, und hatte keine Chance dazu.
LG

Irgendwie ulkig, das Ganze. Und m.E. nicht rechtskonform.
Wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, muß der Vermieter nicht nur davon in Kenntnis gesetzt werden, sondern er muß auch eine Chance erhalten, den Mangel zu beseitigen. Und natürlich muß der Mangel auch nachweislich bestehen, d.h. der Vermieter muß ihn sehen.
Wenn der Mangel vom Mieter einfach selbst beseitigt wird, ohne daß der Vermieter ihn auch nur ansehen konnte, hat dieser wohl sein Recht auf Mietminderung verspielt. Der Mangel besteht ja nicht mehr, also wofür dann die Mietminderung?
Man könnte den Verdacht kriegen, daß diese Mieter einfach weniger zahlen wollen.