Hallo,
wir haben eine Doppelhaushälfte mit Garten gemietet. Nun verbietet der Vermieter meine Gartengestaltung. Es soll alles so bleiben wie es ist. Nur Rasen. Mein Anwalt hat mir freie Gartengestaltung zugesagt und das dem Vermieter mitgeteilt. der Vermieter droht jetzt mit Verkauf, wenn wir trotzdem Blumen und Sträucher pflanzen. Von den Gesetzen will der Vermieter nichts wissen. Er ist der Eigentümmer basta. Was sollen wir jetzt machen.
moin stefan,
da bin ich leider nicht der rechte anpechpatner für dich - mit den diesbezüglichen gesetzen und bestimmungen kenne ich mich leider nicht aus. sorry
Hallo Stefan,
da kommt es wohl sehr genau drauf an, was im Mietvertrag steht. Steht da nur was von „mit Gartennutzung“, so denke ich mal wird Dein Vermieter im Recht sein, auch wenn ich sein Verhalten unverständlich finde. Er ist der Eigentümer und muss bei gravierenden Änderungen an der Mietsache seine Zustimmung geben, oder kann sie eben auch verweigern. Mir ist nicht so ganz klar, auf welche Grundlage dein Anwalt die „Freie Gartengestaltung“ zusagen kann.
Hallo!
Tut mir leid, kann ich leider nicht weiterhelfen.
In rechtlichen Fragen kenne ich mich nicht aus.
Viele Grüße
Corina
Hallo Inge,
Im Mietvertrag wurde eindeutig festgelegt, das wir uns um den Garten kümmern müssen. Also das Nutzungsrecht haben, Aus dem Mietrecht steht geschrieben: Das bei Vermietung eines Einfamilienhaus oder Reihenhaus automatisch der Garten mitgemietet wird. Es ist erlaubt, Sträucher und Blumen zupflanzen ein Gartenteich anlegen, eine Gartenhütte aufzustellen, Wege einzubauen usw. Mein Anwalt ist der gleichen Meinung. Der Anwalt ist für den Mieterbund tätig. Mein Vermieter ist aber nicht einsichtigt und hat auch Ärger mit der Nachbarschaft. Mit seinen über 80 Jahren lässt er sich nichts sagen. Únd droht nun mit Verkauf.
Hallo Stefan,
der Vermieter ist 80 Jahre alt, dann spielt da wohl der Altersstarrsinn eine große Rolle. Wie begründet er seine Ablehnung denn?
Die Drohung das Haus zu verkaufen, wenn ihr dort den Garten umgestaltet ist reinweg kindisch. Ich bin kein Mietexperte (weswegen mich eigentlich auch die Anfrage gewundert hat) aber frag doch da mal deinen Anwalt ob das für Euch Konsequenzen hätte, ausser das es einen neuen Vermieter gäbe. Es galt mal der Satz: Kauf bricht nicht den Mietvertrag.
Welche Vorgehensweise hat der Anwalt geraten?
Gruß Inge
Hallo,
sorry, hier kann ich leider gar nicht weiterhelfen, das ist eher ein Thema für einen Anwalt.
Grüsse
Regine Mägerlein
Also der Anwalt hat Recht. Der Garten kann natürlich mit Pflanzen und Sträuchern bepflanzt werden. Wenn man z.B. ein Gartenhaus aufstellen möchte, sollte man den Vermieter vorher fragen. Bei Pflanzen nicht, denn dies ist keine bauliche Veränderung im Garten. Also macht euren Garten schöner.
Hallo Stefan,
hört sich wirklich leicht problematisch an.
Zu allererst: ein Vermieter kann, solange die Bepflanzung nicht gegen Gesetze - hier sei das Nachbarschaftsrecht eines jeden Bundeslandes erwähnt - nichts gegen eine „hobbymäßige“ Benutzung seines vermieteten Grund und Bodens einwenden.
Würdest du Pflanzen wie z.B. Hochstämme oder extrem bruchgefährdete Bäume in deinen gemieteten Garten setzen, könnte er für 3 Jahre Bedenken anmelden, bei „Pflanzungen in Verbindung mit der Bausubstanz des Hauses“ sogar 5 Jahre auf nachträgliche Beseitigung der Pflanzung drängen. Diese Regelung ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und trifft in diesem Beispielfall nur für Baden-Württemberg zu.
Versuche doch einfach, deinen Vermieter dadurch umzustimmen, dass er bei der Planung der neuen Außenanlage mitgestaltet. Denn so wie ich das verstehe, hat er nur eine enorme Angst, dass die Neugestaltung für noch mehr Arbeit sorgt, die an IHM hängen bleibt.
Mache ihm doch einfach den Vorschlag, dass vertraglich die fachmännische Pflege durch Fachleute zwischen euch festgelegt, d. h. niedergeschrieben wird und er das Recht hat, bei Nichteinhaltung des Vertrages Gärtner auf euere Kosten zur Pflege des Grundstückes beauftragen darf.
Denn eins dürfte auch den „stursten“ Vermieter überzeugen: eine gepflegte Außenanlage erhöht nicht nur das allgemeine Wohlempfinden, sondern steigert auch wesentlich den WERT einer Anlage - nicht nur optisch , vor allem finanziell.
Ich hoffe, ich konnte dir wenigstens ein bißchen weiterhelfen
Hallo Heiko,
Danke erstmal für Deine Antwort. Ich und meine Frau haben den letzten Versuch gestartet, eine ordendliche Lösung mit dem Vermieter zu vereinbaren aber ohne Erfolg. Er stellt sich stur. Das dumme ist, der Vermieter wohnt in der anderen Haushälfte. Unser Anwalt hat uns gesagt, wir sollen einfach weiter machen. Der Vermieter schleicht in unserem Garten herum und macht Fotos. Vor Uns hat seine Tochter mit Eheman und Enkelkind hier gewohnt. Ich habe mich mit denen in Verbindung gesetzt um zu erfahren warum sie dort ausgezogen sind. Es hat mir die Sprache verschlagen, was sie mir berichtet hatten. Nur ein Beispiel: Der Enkeljunge ( 7 Jahre ) hat zum Geburtstag eine Schaukel bekommen, aber es dauerte garnicht lange, da stand der Opa im Garten und befahl sofort die Schaukel zu entfernen. Der Junge flehte weinend die Schaukel behalten zu dürfen. Die Schaukel mußte weg. Die Tochter pflanzte Sträucher die später eingingen. Nachbaren haben gesehen, das der Vermieter irgendwas an die Pflanzen goss. Dieses Verhalten bezeichne ich als unterste Schublade. Die Familie ist im grossen Stress ausgezogen und klagen jetzt gegen den eigenen Vater. Ich denke mal das das hier auch in Streit ausgeht. Wir bleiben hart und ziehen das jetzt durch. Wenn der Vermieter das Haus verkaufen will, bitte. Er denkt nur nicht an die 10 Jahre ( Spekulationssteuer ). Er besitzt das Haus erst 5 Jahre. Wenn ich in diesem Forum keine Direkte Hilfe bekommen Kann, so ist es denoch ein Interressanter Fall. Vieleicht gibt es ja noch viele Menschen die ein ähnliches Problem haben. Ich werde Dich und den Anderen auf den Laufenden halten. Bin gespannt wie das mal ausgeht.
Gruß Stefan
ich war selbst Vermieter und würde so handeln: Gartengestaltung nach Willen des Mieters; bei Auszug jedoch zurückversetzen in den Urspung.
(wurde bei uns leider nicht gemacht; wir hatten viel viel Arbeit, den teilweise ruinierten Garten wieder in Schuß zu bringen - z. B. wurden viele Bruchsteine als Beetbegrenzungen zurückgelassen und mussten entsorgt werden. Ich kann den Vermieter verstehen…