Mieter beschädigt Hauswand

Mein Mieter hat durch einen Reifentransport einen dermassen hässlichen und unübersehbaren schwarzen Fleck auf der Hauswand hinterlassen. Dieser Vorgang wurde mir nicht mitgeteilt, das habe ich per Zufall bemerkt. Habe versucht durch abdampfen den Fleck zu beseitigen, das ging nicht. Ich habe eine grosse Wut auf den Mieter. Was ist mir zu raten?

Moin,
als Erstes: Wut ist schon mal ein schlechter Ratgeber.

Grundsätzlich: Schadensverursacher müssen ihre Schäden wiedergutmachen.
Schaden ist an der Wand entstanden. Schadenshöhe kann zB Kosten fürs Entfernen, Überstreichen etc. sein.
Wiedergutmachung kann aber auch sein, dass der Verursacher den Fleck selbst entfernt.

Problem ist die Nachweisbarkeit, wenn der vermutete Verursacher leugnet, den Schaden verursacht zu haben.

Daraus folgt folgender Rat:
Erster Schritt, den vermuteten Verursacher schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass ein Schaden entstanden ist und dieser zu einem festen Termin behoben werden muss.
Leugnet der Schreiber nicht oder gibt sogar zu, den Schaden verursacht zu haben, ist das gut (immer möglichst Schriftverkehr und/oder Zeugen).
Behebt er den Schaden, ist das Problem vorbei.
Wenn nicht, kann er in Verzug gesetzt werden, kann zu einem weiteren abgelaufenen Ultimatum angekündigt werden, dass eine Fachfirma beauftragt wird und die Kosten vom Mieter eingefordert werden.
Leugnet der Mieter, Verursacher zu sein, muss der Vermieter den Nachweis erbringen. In dem Fall könnte auch eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung gestellt werden.
Viele mögliche Reaktionen bis hin zu Klageverfahren und Mahnverfahren und so weiter.
Also erster Rat: Den Mieter ansprechen, dass der Schaden behoben werden muss. Aus der Reaktion kann man schon viel erkennen, wie es weitergehen wird. Dann schriftlich auffordern mit Ultimaten.
Und spätestens, wenn man selbst Geld in die Hand nehmen muss (Klageverfahren, Firma beauftragen etc.) überlegen, ob man das Geld wieder bekommen wird, selbst wenn man ein solches Verfahren gewinnt.

Der Mieter hatte die Reifen im Keller gelagert. Und beim transport über die Klellertreppe ist das geschehen. Ausserdem habe ich einen erfahrenen Gipser bestellt, der sich die Sache anschaut.Klar wird der Mieter das leugnen.Mich ärgert am meisten, dass mir das nicht gesagt wurde, denn im mietvertrag steht, dass Schäden, die der Mieter verursacht, unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen ist. Ist meine Vorgehensweise ok?

Hallo,

Schäden, die durch Mieter am Gebäude verursacht werden übernimmt normalerweise die Gebäudeversicherung des Vermieters.

MfG P. Kunze

Hallo,

Fragen Sie ihren Mieter ob er eine Haftpflichtversicherung hat,die würde den Schaden bezahlen.
Falls es nicht der Fall ist,rate ich ihnen mit dem Mieter vernünftig zu reden,im sagen das er für den Schaden aufkommen muss.
Lassen Sie dafür einen Maler kommen,der ihnen die bestehende Farbe zusammenmixt.Bessern Sie dann selbst oder der Mieter den Fleck aus.
Vielleicht gibt es auch ein Spezialmittel dafür, dass die Malerbetriebe am besten wissen.
Bei den nächsten Mietern können Sie verlangen das Die eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Gruß
monika61

Gibt es Beweise, dass der Mieter das war oder ist es nur naheliegend?
Leugnet der Mieter tatsächlich oder glaubt der Vermieter das nur?
Eine Vorgehensweise ist bisher nicht beschrieben worden, nur das der Vermieter etwas vermutet und wütend ist und ein Gipser sich das angeschaut habe.

Wenn der Gipser einen Kostenvoranschlag gemacht hat, kann auf dieser Basis natürlich eine Wiedergutmachung verlangt werden.
ABER: Wenn dem Mieter nicht nachgewiesen werden kann, dass er der Verursacher ist UND er es leugnet, nützt dies ja nichts: Unschuldige müssen nichts wiedergutmachen.
Mein Rat steht im ersten Beitrag. Weitere Schritte würde ich von dem Verhalten des Mieters abhängig machen.

Sofern Sie dem Mieter die Verusachung nachweisen können, fordern Sie ihn ohne Gefühlsregung schriftlich unter Fristsetzung mit Ablehnungandrohung auf, den alten Zustand vor der Verschmutzung durch ihn wieder herzustellen. Kommt er dem nicht nach, dann lassen Sie die Arbeit erledigen und stellen Sie ihm die Kosten in Rechnung.