Mieter beschädigt Vermieter Eigentum

Ein Mieter_A hat den oberen Kegel meiner Hauseingangstüre herausgerissen. Totalschaden der Alutüre ca. 5000 EUR Schaden. Mieter_A streitet dies ab. Jedoch hat ein weiteren Mieter_B einen Rums und daraufhin ein Fluchen des Mieters_A gehört. Mieter_A war auch noch angetrunken. Der Fall wurde bei der Polizei angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat nun das Verfahren eingestellt. Grund ist mir noch nicht bekannt. Mieter_A behauptet , dass er eine Haftpflichtversicherung hat jedoch es nicht meldet, weil diese angeblich nicht zahlt. Darum war er es auch nicht gewesen. Im ganzen Haus sind nur noch zwei andere Mieter. Was kann ich da noch tun?
Mieter_A lagert auch noch sehr viele Gegenstände im Hausmeisterraum und Gemeinschaftsspeicher. Für beides hat er keine Berechtigung. er wurde nun schon 2 mal erfolglos aufgefordert, diese Sachen zu entfernen. Jedoch ohne Erfolg. Was nun tun?

Habe Ihn nun frstlos gekündigt. Jedoch hat sein Anwalt nun Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt. Der Anwalt bestreitet das Vorliegen eines wichtigen Grundes noch besteht eine Voraussetzung für eine ordentliche Kündigung. Sollte ich der Meinung sein dass die Kündigung Rechtens sei, so könne ich ja eine Räumungsklage machen. Lt. meinem Anwalt würde ich diese auch gewinnen, jedoch kostet mich das ca. 7000 EUR was ich zahlen muss und ich von meinem Mieter nie wieder bekommen werde, da dieser nur wenig verdient. Was nun tun?

Hallo.

Dafür, dass der Mieter die Tür beschädigt hat, sind Sie leider beweispflichtig. Dass dieser Beweis nicht erbracht wurde, zeigt sich leider bereits an der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft. Sie sollten hier nochmals über Ihren Anwalt Akteneinsicht anfordern, um die Ergebnisse der Ermittlungen zu überprüfen.

Danach sollten Sie den Mieter anschreiben und zur Begleichung des Schadens auffordern. Grundsätzlich hat er den Schaden ja bereits eingestanden, wenn er Ihnen zusichert, den Schaden seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Vielleicht haben Sie ja einen Zeugen für dieses Gespräch?

Bezüglich der Kündigung halte ich diese nur dann Erfolg versprechend, wenn Sie den Mieter zuvor erfolglos abgemahnt haben und die Kündigung angedroht haben. Sollten Sie keine Abmahnung ausgesprochen haben, sollten Sie die Kündigung momentan nicht weiterverfolgen und den regulären Weg gehen, also Abmahnung mit Kündigungsandrohung und Fristsetzung und dann fristlose und ordentliche Kündigung aussprechen.

7.000 Euro für ein Räumungsverfahren betrachte ich als zu hoch. Die Kosten hängen vom Streitwert ab, der sich nach der Miete bemisst, die ihr Mieter zahlt.

Teilen Sie per Rundschreiben allen Mietern mit, dass sich „Sperrmüll“ im Hausmeisterraum und im Gemeinschaftsspeicher angesammelt hat. Dieser ist bitte von den zuständigen Eigentümern innerhalb der nächsten 14 Tage zu entfernen, anderenfalls wird der Sperrmüll nach Ablauf der Frist durch ein Unternehmen entsorgt.
Die Kündigung ist unwirksam, weil Sie keine stichhaltigen Beweise haben, dass ihr Mieter für den Schaden verantwortlich ist. M.E. kommen Sie deshalb auch mit der Räumungsklage nicht durch.

Wenn Sie den mißliebigen Mieter loswerden wollen, dann müssen Sie da durch! Die andere Lösung wäre ein Schrecken ohne Ende.

Hallo,

Sie waren schon bei einem Anwalt. Ich weiß nicht mehr. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung hätten, könnte die Ihnen vielleicht helfen. Wenn nicht, nützt es für diesen Fall mit der Haustüre auch nicht, da rückwirkend bei Rechtsstreitigkeiten nicht gezahlt wird

Gruß
Elfriede

Hallo,

die „Angelegenheit“ erscheint mir recht „verfahren“ und hier nen Tipp abzugeben, was du machen sollst, fällt mir schwer, da ich bestimmt nicht schlauer als dein Anwalt bin.

Am besten beratet ihr euch nochmals gemeinsam, insbesondere was die Pflichtverletzungen von Mieter A (unerlaubte Ablagerung von Gegenstände in Gemeinschaftsräumen etc.) aus dem Mietvertrag heraus betreffen.

Ich gehe davon aus, dass Mieter A schriftlich aufgefordert wurde (zu Beweiszwecken!), die unerlaubte Nutzung der Gemeinschaftsräume etc. zu unterlassen (1. Abmahnung). Nach angemessener Frist (im Internet nachlesen oder Anwalt fragen!) müsste m. E. mindestens noch eine Abmahnung folgen, in der dann auch schon die Kündigung des Mietvertrages angedroht wird…

Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du ihn ja schon 2x erfolglos aufgefordert, die unerlaubte Nutzung zu unterlassen. Zudem wurde schon die fristlose Kündigung ausgesprochen - demnach bist du schon in „Phase 3“.

Was nun folgt, musst du entscheiden, denn es sind schon beträchtliche Kosten, die zu tragen sind. Hier ist die fachlich fundierte Beratung eines entsprechend spezialisierten Anwaltes erforderlich - das kann und will ich nicht leisten!!!

Was die beschädigte Haustür anbetrifft, würde ich zunächst die Begründung der Staatsanwaltschaft abwarten. Vermutlich ist denen jedoch die Beweislage zu „dünn“ und der Schaden zu gering (Bitte nicht falsch verstehen: Selbstverständlich sind 5,0 TEUR viel Geld - aber man muss hier vermutlich das Verhältnis „Beweislage - Schadenshöhe“ betrachten. Und da sieht der Staatsanwalt für den Gesamtfall wohl schlechte Chancen…), weshalb das Verfahren eingestellt wurde. Da kann man es nun nur noch auf dem zivilrechtlichen Weg versuchen - soll heißen: du musst Mieter A verklagen…

Auch hier wieder von mir der Hinweis: Berate dich mit deinem Anwalt! Er sollte wissen, was zu tun ist und wie man dabei vorgeht.

Abschließend mal Hand aufs Herz: Ich finde es schon etwas eigenartig, dass du bei „wer-weiss-was.de“ Hilfe suchst, wo du dich doch schon mit deinem Anwalt beraten hast. Vertraust du ihm etwa nicht?

Ich hoffe für dich, dass du die „Gesamtangelegenheit“ ordentlich geregelt bekommst, und wünsche dir ein schönes Weihnachtsfest.

MfG schoerschi

PS: Abschließend der ausdrückliche Hinweis: Das oben geschriebene stellt nur meine Privatmeinung dar. Ich bin auf dem Gebiet „Mietrecht“ fachlicher Laie und kann daher keinerlei Haftung für meine Tipps und Hinweise übernehmen!

Hallo - tut mir leid,aber ich kenne mich im Mietrecht nicht so gut aus, um dir helfen zu könnnen. ich möchte keine flaschen antworten geben, zumal das bei dir ziemlich verworren ist.

Hallo,
Räumungsklage geht nur dann, wenn Kündigungsgrund vorliegt (auch bei ordentlicher und fristgerechten Kündigung).
Hier könnte man maximal auf gestörtes Mieter-/Vermieterverhältnis klagen. Wird aber schwer und liegt am Richter, ob die Klage durchgeht.
Wenn das Gericht die Klage wegen der Tür abgewiesen hat, wird natürlich die Versicherung des Mieters nicht zahlen, da ihm die Schuld nicht nachgewiesen ist.
Wegen der Sachen die widrig gelagert wurden, den Meter mit Fristsetzung zur Räumung der Sachen auffordern und ihn gleichzeitig darauf hinweisen, dass Sie eine Firma damit beauftragen, wenn er es nicht macht und er die Kosten hierfür tragen muss (ihm dann die Arbeiten in Rechnung stellen). Ein Kündigungsgrund ist das aber nicht!

Die Chancen stehen sehr schlecht, ihn auf Grund der geschilderten Sachen los zu werden.

Mit einer Räumungsklage sind sie als Vermieter immer der Dumme, so traurig das ist .
Auf jeden Fall wäre ein fristgemässe Kündigung eher zielführend.
Auch ich habe die Erfahrung schon hinter mir , dass Straftaten in der Regel nur verwaltet werden und das Verfahren in der Folge eingestellt wird. Dabei ist es scheinbar auch egal ob , welche und wie gut die Beweise sind , denn sie werden gar nicht erst zur Aufklärung herangezogen.

Bei der Schadenshöhe würde sich sicherlich auch der Rat eines Anwaltes anzeigen. Allerdings sind meine Erfahrungen , dass sie am Ende als Rechtschaffender immer die Zeche selbst bezahlen und außer Ärger nichts erreicht haben.
Manchmal hift ein bisschen subtile Selbstjustiz…

Am besten wäre es aber , wenn A eine Korrespondenz mit seiner Versicherung Ihnen überlassen würde , bzw sie dort nochmal einhaken .Immerhin wäre das ja ein indirektes Geständnis , mit dem auch ein Anwalt sicher etwas anfangen könnte

Moin,

na, die Staatsanwaltschaft verfolgt nur Angelegenheiten, die ein öffentliches Interesse haben.

Hast du evtl. bei deiner Gebäudeversicherung schon mal nachgefragt?

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Anwalt o.ä. bin, aber im Hinblick auf die Gegenstände im Hausmeisterraum würde ich ein Schreiben mit angemessener Frist (ca. 7 - 10 Tage) zwecks Räumung setzen. Ggf. ein 2. Mal mit letzter Frist nachmahnen und schon in dem „ersten“ Schreiben erwähnen, dass du die Gegenstände anderenfalls auf seine Kosten entfernen lassen würdest. Soweit diese Gegenstände evtl. Fluchtwege versperren, darauf hinweisen und Frist/en ggf. entsprechen verkürzen.

Der Mieter wird sicherlich eine Mietkaution geleistet haben!? Ich würde nach Abschluss des Mietverhältnisses die Kosten für die Räumung einbehalten.
Mit der Tür ist sicherlich gesondert zu klären, aber einen RA hast du ja schon eingeschaltet!?!

In jedem Fall würde ich eine fristlose Kündigung „hilfsweise“ immer auch mit einer ordentlichen Kündigung verbinden.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Umsetzung - und schonx entspannte WEihnachten!

Moin Buffi,

hier meine Beurteilung anhand Ihrer Darstellung des Falls:

Die Beschädigung der Tür müssen Sie dem Mieter natürlich nachweisen, damit Schadenersatz eingefordert werden kann. Zeugen? Hörensagen des Mieters B?
Fraglich ist hier, ob die Tür vorsätzlich beschädigt wurde oder die Tür sich z. B. aufgrund von gewöhnlicher Nutzung und Materialermüdung verabschiedet hat (Warum will die Haftpflicht des Mieters nicht regulieren?).

Die Staatsanwaltschaft hat den Fall vermutlich eingestellt, weil kein öffentliches Interesse besteht und der Fall ggf. auf der zivilrechtlichen Ebene geklärt werden muss.

Von der fristlosen Kündigung würde ich nach Ihrer bisherigen Darstellung des Falls dringend abraten. Eine fristlose Kündigung benötigt einen wichtigen Grund (mehr als zwei Monate Mietrückstand, erhebliche wiederholte Störungen des Hausfriedens, Bedrohungen, Beleidigungen,Körperverletzung, Eigenbedarf) hier aus meiner Sicht komplette Fehlanzeige. Weder eine ?leicht fahrlässige? Beschädigung der Tür, noch einige im Hausmeisterraum abgestellte Gegenstände geben aus meiner (Vermieter-) Sicht einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung her.
So wie Sie den Fall darstellen würde ich aus jetziger Sicht dringend von einem Versuch der Durchsetzung der fristlosen Kündigung vor Gericht abraten. Über die Kompetenz Ihres Anwalts würde ich ggf. noch einmal nachdenken.

Zu Ihrer Frage was nun tun:

Schriftlich Abmahnen!

Fordern Sie Ihren Mieter schriftlich mit Fristsetzung auf, seine Gegenstände zu entfernen.
„Sammeln“ Sie Abmahnungen gegen Ihren Mieter, bis das „Vertrauensverhältnis“ „ausreichend“ zerüttet ist, so dass eine fristlose Kündigung greifen könnte.

Alternativ können Sie sich einmal in Ruhe zurücklehnen und möglichst objektiv darüber nachdenken, ob der Mieter tatsächlich so „gruselig“ ist, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Gibt es Beschwerden anderer Mieter über den Betroffenen?

Zur ordentlichen Kündigung Wikipedia:

Nach § 573 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kündigung begründen. Der Vermieter kann einem vertragstreuen Mieter grundsätzlich nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat (§ 573 Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss die vom Vermieter geltend gemachten Gründe erkennen lassen. § 573 Abs. 2 BGB nennt beispielhaft Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung, z. B. erhebliche Vertragspflichtverletzungen oder „Eigenbedarf“ (d. h. der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder für Familienangehörige). In § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB nennt das Gesetz die Unrentabilität ebenfalls als ordentlichen Kündigungsgrund. Zahlt der Käufer eines Mietshauses extra einen Kaufpreis, der erheblich über dem wirtschaftlichen Wert des Grundstücks liegt, so führt dies nach Auffassung des LG Kiel nicht zu einer Unrentabilität.

Ich hoffe etwas geholfen zu haben.

MfG
MH