Mieter beschwert sich über Lärm in einem Gewerberaum

Hallo

Wenn eine Musikschule in einem Haus einen Raum mietet, der schon immer ein Gewerberaum war (Testraum für Hifiboxen), unten drunter ein Elektrofachgeschäft und neben dran eine Werkstatt ist und sich dann nach sagen wir mal 4 Jahren ein Mieter in die Werkstatt einmietet und sich dann plötzlich über Lärmbelästigung beschwert, obwohl er in Kenntniss gesetzt wurde und er obendrein noch Lehrer und Schüler anmeckert, obwohl in dem Mietvertrag der Musikschule steht, musizieren zwischen, sagen wir mal 8:00 bis 22:00 gestattet. Handelt es sich doch um einen Gewerberaum in dem das bestimmte Gewerbe ausgeführt werden darf, oder ? Und was kann man mit einem Mieter machen der sozusagen geschäftsschädigendes Verhalten an den Tag legt. Darf dieser von der Vermietung gekündigt werden ? Kann man ihn wegen Belästigung und Geschäftsschädigung anzeigen ?

Danke an Alle für Antworten : )

Leider handelt es sich um Musik. Die Ausnahmeregelungen in der Gewerbeordnung und in den Lärmschutzverordnungen der Kommunen regeln lediglich Ausnahmen für „gewerblichen“ Lärm, also Maschinengeräusche o.ä.

Das ist eine sehr ärgerliche Regelungslücke, die wurde aber schon durchgeklagt und höchstrichterlich entschieden.

Sorry, kann man leider nichts machen.

Sorry, kann man leider nichts machen.

Spielt es wirklich keine Rolle, wenn die Musikschule schon vor dem sich beschwerenden Mieter da war, und der Mieter vorher wusste, dass da eine Musikschule ist?

hi,

Sorry, kann man leider nichts machen.

wie passt diese Schlussfolgerung zu deiner Antwort und vor allem zu der Frage?

grüße
lipi

Es geht darum, dass die Lehrer und Schüler ungestört Musik machen wollen und sich jemand eine Werkstatt neben dran mietet, mit dem wissen dass dort Musik gemacht hat und eben einen eigenen Mietvertrag geschlossen hat. Im Prinzip also, vor der Vermieterin, die Musikschule akzeptiert hat. (Danke für die Antworten :smile: )