Hallo
Wenn eine Musikschule in einem Haus einen Raum mietet, der schon immer ein Gewerberaum war (Testraum für Hifiboxen), unten drunter ein Elektrofachgeschäft und neben dran eine Werkstatt ist und sich dann nach sagen wir mal 4 Jahren ein Mieter in die Werkstatt einmietet und sich dann plötzlich über Lärmbelästigung beschwert, obwohl er in Kenntniss gesetzt wurde und er obendrein noch Lehrer und Schüler anmeckert, obwohl in dem Mietvertrag der Musikschule steht, musizieren zwischen, sagen wir mal 8:00 bis 22:00 gestattet. Handelt es sich doch um einen Gewerberaum in dem das bestimmte Gewerbe ausgeführt werden darf, oder ? Und was kann man mit einem Mieter machen der sozusagen geschäftsschädigendes Verhalten an den Tag legt. Darf dieser von der Vermietung gekündigt werden ? Kann man ihn wegen Belästigung und Geschäftsschädigung anzeigen ?
Danke an Alle für Antworten : )