Mieter bleibt in der wohnung nach kündigung

Moin,
hab da mal ne Frage und zwar:

Ein Mieter bekommt eine Kündigung von Vermieter mit einhalten der kündigungsfrist. Am 31.03. sollte der Mieter ausziehen konnte aber nicht da ihm keine neue Wohnung zur verfügung stand am 5.04. ist er nochimmer nicht ausgezogen und hat auch noch keine Meite für den neuen Monat gezahlt.

noch ein zwei wichtige sachen bevor die frage dazu kommt. :wink:

  • 2 Monatsmieten sind nicht gezahlt worden Januar und März.
  • es gab keinen aufschub das er länger in der wohnung bleiben darf.

Frage:

  1. Nun hat der Vermieter Wasser und heizung abgestellt darf er das?
  2. Darf der Vermieter die Wohnung mit seinem Ersatzschlüssel betreten?

und was kann der Mieter machen?

Ganz ehrlich?
Wenn der angeführte Mieter nicht begründet, warum er dort weiterhin mietfrei wohnt, warum er die fehlende Miete nicht bezahlt, warum er sich gegebenenfalls nicht mit dem Vermieter verständigt hat, möchte ich keinen Rat dazu geben, wie ein Mieter mithilfe des Gesetzes dem Vermieter dessen Recht auf eine Mietzahlung bei ordnungsgemäßer Überlassung von Wohnraum etc. schwer machen könnte.
Ein Mieter hat den Mietzins zu zahlen, wenn alle Bedingungen seitens des Vermieters vertragsgemäß sind.
Bei Problemen gibt es sicherlich genügend Möglichkeiten, sich frühzeitig und manchmal sogar später noch mit allen Parteien zu einigen.
Wenn der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist das nicht in Ordnung.

Also: Welchen Rat möchtest der Mieter hier bekommen?
Wie er mietfrei weiterhin in der Wohnung bleiben kann?
Wie er den Vermieter um sein Recht bringt, den Mietzins zu bekommen für sein überlassenes Eigentum?

Ich weiß, dass der Vermieter so nicht handeln darf.
Aber darf der Mieter so handeln?

Also wie gesagt, ich möchte in dem Fall keinen Rat geben, solange ich keine Informationen erhalte, dass der Vermieter sich im Vorfeld unfair verhalten hat, solange möchte ich einem säumigen Mieter keinen Rat dazu erteilen.
Sorry

Hallo,

mit welcher Begründung wurde denn die Kündigung ausgesprochen?

MfG P. Kunze

noch ein zwei wichtige sachen bevor die frage dazu kommt. :wink:

  • 2 Monatsmieten sind nicht gezahlt worden Januar und März.
  • es gab keinen aufschub das er länger in der wohnung bleiben :darf.

Frage:

  1. Nun hat der Vermieter Wasser und heizung abgestellt darf er
    das?

Meines Wissens darf er das nicht, zumindest nicht nach so kurzer Zeit.

  1. Darf der Vermieter die Wohnung mit seinem Ersatzschlüssel :betreten?

Ein Vermieter darf gar keinen Ersatzschlüssel haben. Ganz zu schweigen vom Betreten.

und was kann der Mieter machen?

SOFORT zum nächsten Wohnungs- oder Sozialamt gehen. In vielen Städten gibt es ein Amnt zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit. Die übernehmen in manchen Fällen die Mietschulden, wenn der Mieter wirklich nicht zahlen kann.

Der Vermeiter muß eine Räumungsklage gegen den Mieter anstregnen. Dieser trägt bei Verurteilung sowohl die Kosten des Verfahrens wie auch die der anschließenden Zwangsräumung.

NEIN
sowas ist Straftat.
Nur Gerichtsvollzieher darf mit Feuerwehr und Polizei nach Raeumungsklage diese vollstrecken

Nein, wäre Einbruch, Hausfriedensbruch und wenn was fehlt Diebstahl.
Mieter kann Anzeige erstatten und behaupten es fehlt Bargeld,Handy, Schmuck, Wertsachen,

Hallo,

dem Vermieter bleibt nur die Räumungsklage, ich denke auch der Vermieter wird mit dieser Klage auch sofort durchkommen. Alle anderen Aktionen des Vermieters sind rechtlich doch sehr zweifelhaft und bringen eher nur noch mehr ärger als Hilfe. Ich verstehe aber den Mieter nicht warum er sich nicht eine Neue Wohnung gesucht hat. Wenn er eh schon Mietrückstände hat kommen doch noch mehr Kosten auf Ihn zu.

Viel Glück

Hallo,

Da ich aus ihrem schreiben nicht genau entnehmen kann ob Sie der Vermieter oder Mieter sind kann ich keine genauen Antworten geben.

Bitte schreiben Sie mir nochmals.

Gruß
monika61