ALG II Bezieher reicht seine Nebenkostenabrechnung samt Heizkostenabrechnung beim Jobcenter zur Prüfung ein. Nun möchte das Jobcenter auch noch den Grundsteuerbescheid und Bescheide für Wasser- und Kanal zur Prüfung. Muss der Vermieter diese Unterlagen dem ALG II Bezieher geben, damit er diese dem Jobcenter zur Verfügung stellen kann?
Eigentlich geht das doch das Jobcenter nichts an. Die Daten dieser Bescheide wurden ja in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt und können jederzeit beim Vermieter eingesehen werden, aber eben nicht kopiert.
Hallo,
also nur meine Meinung:
Zuerst ein paar Gerichtsurteile:
LG Potsdam, Urteil vom 17.08.2011, Aktenzeichen 4 S …Der Mieter ist berechtigt, bei Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zu den Betriebskosten mit eigenem Gerät Kopien oder Fotografien von Belegen anzufertigen. Belange des Datenschutzes stehen nicht dagegen, auch nicht bei Einsichtnahme in Verträge, die der Vermieter mit Dienstleistern oder Personal (hier: Hausmeister) vereinbart hat.
AG Dortmund, Urteil vom 12.10.2011, Aktenzeichen 411…Der Mieter kann auf die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen im Büro des Vermieters nicht verwiesen werden, wenn er alt und sehbehindert ist, der ihn außergerichtlich vertretende Mieterverein unstreitig dazu nicht in der Lage ist und aus Kostengründen dem Mieter die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung der Einsichtnahme unzumutbar ist.
BGH, Urteil vom 19.01.2010, Aktenzeichen VIII ZR 83/…Dem Mieter eine nicht preisgebundenen Wohnung steht ein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zur Betriebskostenabrechnung grundsätzlich nicht zu. Die Frage, ob der Ausnahmefall einer Unzumutbarkeit vorliegt, die einen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Rechnungsbelege begründet, ist vom Tatrichter im Einzelfall zu entscheiden (hier: Wegzug in eine andere Stadt und studienbedingter Aufenthalt im Ausland).
Ergebnis, der Vermieter ist wohl nicht verpflichtet, dem Mieter die Unterlagen in Kopie zu überlassen. Lediglich die Einsichtnahme ist zu gewähren.
Was würde ich tun?
Den Vermieter höflich schriftlich um Kopien bitten (Kopie dieses Schreibens ans Jobcenter.
Wenn der ablehnt, dem Jobcenter dies mitteilen. Mehr kannst Du nicht tun…
Gruß
huhu,
Einsicht beim Vermieter erbeten und die benötigten Dokumente kopieren. Dass dies dir zusteht ist ja im anderen Posting schön beschreiben.