Hallo,
Könnte es sein, dass hier das Handeln durch pure Böswilligkeit
beeinflusst wird?
nehmen wir mal an, dass das „Problem“ verschärft wurde, seit jemand einzog, der mit dem VM befreundet ist.
Das Schild wurde entfernt, nachdem der „Parkplatz“ - wie so oft - von einem „Fremdparker“ belegt war. Ein Mieter hätte dann sein Kfz direkt hinter den „Fremdparker“ gestellt. Als der Mieter bemerkte, dass das „Fremdfahrzeug“ Besucher eines anderen Mieters war, stellte dieser sein KfZ sofort unaufgefordert weg. Er merkte an, dass er nicht wusste, dass das KfZ zum Haus gehörte und entschuldigte sich!!
Er merkte beiläufig erklärend an, dass es ärgerlich ist, weil oft Fremde vor der Einfahrt parken. Der Besucher wurde dann sehr arrogant und zynisch und meinte, man könne das zerbrochene Schild ohnehin nicht lesen.
Man könnte davon ausgehen, dass die befreundete Mieterin sich daraufhin beim VM beschwerte. Es handelt sich um einen VM der meint, er hätte zum vermieteten Garten jederzeit Zutritt, müsse sich generell nie anmelden, fotogrfiert die Kelleräume etc. und platzt gerne unangemeldet rein. Was bisher aber von den Mietern immer tonlos geduldet wurde, um unnötigem Ärger aus dem Weg zu gehen. Er ist ja auch recht nett, aber beherrscht trotz Professorentitel einige Anstandsregeln nicht 
Es handelt sich definitiv um eine Einfahrt, da die Bordsteine abgesenkt sind. Der VM ist der Meinung, es wäre keine Einfahrt.
Darf der Mieter ohne Genehmigung ein Schild „Einfahrt freihalten“ anbringen?
TM
TM