Mieter einer WEG

Hallo,
sind die Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus berechtigt zu erfahren welches Gewerbe die Mieter im Haus nachgehen?
Hintergrund ist ein hauptsächlich zum privaten Wohnraum genutztes Gebäude mit wenigen Gewerbeeinheiten. Da bestimmte Gewerbe mit erhöhtem Verbrauch (Wasser) oder Gefahren verbunden sind, interessiert mich, ob das Gewerbe der Hausverwaltung (in diesem Fall nicht Verwalter der Gewerbeeinheit, sondern der Eigentümer) oder dem Verwaltungsbeirat angezeigt werden muss bzw. auf Anfrage mitgeteilt werden muss.

Vielen Dank, mit besten Grüßen,
Storyteller

Gennerell wird in de3r Teilungeserklärung auch festgelegt welche Gewerbe zulässig sind. Ist dort nichts vereinbart, so zählen die Beschränkungen nach den BauGb, bzw Komunaler Beschränkungen.

Mehrkosten sollte durch den Vorwegabzug für die Gewerbeeinheiten neutralisiere werden.

natürlich im Rahmen der Gesetze.

Hallo,

Fragen darf man stellen, aber ob man ehrliche Antworten bekommt, sei dahingestellt.

Warum interessiert Dich die Art des Gewerbes und nicht der tatsächliche Verbrauch? Dieser läßt sich durch Einsicht in die NK-Abrechnung der anderen Eigentümer erfahren, worauf man im übrigen einen Anspruch hat. Also: zum Hörer greifen, um Übersendung der NK-Abrechnungen der anderen Wohneinheiten bitten und nach Eintritt des Erfolges die fraglichen Abrechnungen sichten. Anschließend darf man weiter darüber spekulieren, ob die ihr Geld mit einer Großwäscherei, einer Elefantenzucht oder einer indoor-Baumwollplantage verdienen.

Gruß
C.

Vielen Dank für die Antwort. Mit welcher Stimmkraft (Mehrheit oder einstimmig) können Gewerbearten in der Teilungserklärung ausgeschlossen werden?

Mit besten Grüssen,
Storyteller

Hallo,

vielen Dank für Deine Zeilen.
Meine Frage bezog sich auf die rechtliche Grundlage der Auskunftspflicht.
Wenn der Wasserverbrauch per qm und nicht über tatsächlichen Verbrauch abgerechnet wird wäre es schon interessant zu wissen, ob in der Gewerbeeinheit eine Limonadenmanufaktur oder Fischzucht betrieben wird.

Viele Grüsse,
Storyteller

Hallo Storyteller,

Das steht in den Statuten deiner WEG.

MfG Peter(TOO)

Gibt’s nicht.

In den meisten Bundesländern sind (Kalt)Wasserzähler vorgeschrieben. Sofern diese vorhanden sind, sind nach § 556a Abs. 2 die Kosten nach Verbrauch umzulegen. In jedem Fall kann die Gemeinschaft beschließen, a) Zähler zu installieren und/oder b) die Umlage der Kosten nach einem anderen als dem bisherigen Modus vorzunehmen.

Gruß
C.