Ich würde mir nicht so viele Gedanken machen. Strafanzeige erstatten kann man bei Gericht, bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft. Man kann es schriftlich tun. Und es genügt, den Sachverhalt mitzuteilen. Auf Unterschlagung oder Betrug muss man sich also keinesfalls festlegen.
Ich würde mir nicht so viele Gedanken machen. Strafanzeige
erstatten kann man bei Gericht, bei der Polizei und bei der
Staatsanwaltschaft. Man kann es schriftlich tun. Und es
genügt, den Sachverhalt mitzuteilen. Auf Unterschlagung oder
Betrug muss man sich also keinesfalls festlegen.
Ach so geht das? Na dann ist es ja ganz einfach. Du hast echt Ahnung.
Wenn kein Anfangsverdacht besteht, wird der Herr Staatsanwalt
gar nichts tun.
Mmmhhh, ist nach den vorliegenden Umständen kein
Anfangsverdacht erkennbar?
Das bloße Unterlassen kann diverse Ursachen haben. Vorsatz ist möglich, es gibt aber diverse andere Gründe. Ich kann auf Grund der Schilderung keinen strafbaren Vorsatz erkennen und ich wüsste nicht, wo der Staatsanwalt diesen sehen würde.
Wie würdest du vorgehen?
Welches Delikt für eine Anzeige liegt deiner Meinung nach vor?
Oder einfach nur abhaken, tja, Pech gehabt?
Strafrechtlich sehe ich hier kein Delikt. Mag aber sein, dass sich dies bei mehr Informationen zum konkreten Fall ändern könnte. Ich sehe hier lediglich zivilrechtliche Möglichkeiten.