Mieter eines Fahrzeuges zahlt nicht. Strafbar?

Hallo Levay!

Da musste ich ein bisschen schmunzeln …

Ja, ich jetzt langsam auch, obwohl es mir schwerfällt.

Polizisten sind keine Juristen. Meiner Erfahrung nach haben
sie auch nicht so viel Ahnung…

Na ja, ist das was neues?

Aber einen Versuch ist es wert, denke ich.

Grüße

Andreas

Aber einen Versuch ist es wert, denke ich.

Ich würde mir nicht so viele Gedanken machen. Strafanzeige erstatten kann man bei Gericht, bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft. Man kann es schriftlich tun. Und es genügt, den Sachverhalt mitzuteilen. Auf Unterschlagung oder Betrug muss man sich also keinesfalls festlegen.

Levay

Hallo Levay!

Ich würde mir nicht so viele Gedanken machen. Strafanzeige
erstatten kann man bei Gericht, bei der Polizei und bei der
Staatsanwaltschaft. Man kann es schriftlich tun. Und es
genügt, den Sachverhalt mitzuteilen. Auf Unterschlagung oder
Betrug muss man sich also keinesfalls festlegen.

Ach so geht das? Na dann ist es ja ganz einfach. Du hast echt Ahnung.

Danke für den Tipp!

Grüße

Andreas

Hi,
Frage:
kann man nicht einfach den Verdacht auf Betrug oder den Verdacht auf Unterschlagung Anzeigen?

OL

Nee, man kann nix einfach „unterstellen“, man muss es
beweisen.

„Na dann beweisen Sie mal schön, Herr Staatsanwalt!“

Wenn kein Anfangsverdacht besteht, wird der Herr Staatsanwalt gar nichts tun.

Wäre ja noch schöner wenn die hoch bezahlten Herren jeder Unterstellung nachgehen müssten…

Wenn kein Anfangsverdacht besteht, wird der Herr Staatsanwalt
gar nichts tun.

Mmmhhh, ist nach den vorliegenden Umständen kein Anfangsverdacht erkennbar?

Wäre ja noch schöner wenn die hoch bezahlten Herren jeder
Unterstellung nachgehen müssten…

Wie würdest du vorgehen?
Welches Delikt für eine Anzeige liegt deiner Meinung nach vor?
Oder einfach nur abhaken, tja, Pech gehabt?

Gruß
Der Franke

Nee, man kann nix einfach „unterstellen“, man muss es
beweisen.

Das wird man doch erst in einem Klageverfahren müssen. Sofort klagen oder erstmal Fakten schaffen über eine Anzeige?

Gruß
Der Franke

Wenn kein Anfangsverdacht besteht, wird der Herr Staatsanwalt
gar nichts tun.

Mmmhhh, ist nach den vorliegenden Umständen kein
Anfangsverdacht erkennbar?

Das bloße Unterlassen kann diverse Ursachen haben. Vorsatz ist möglich, es gibt aber diverse andere Gründe. Ich kann auf Grund der Schilderung keinen strafbaren Vorsatz erkennen und ich wüsste nicht, wo der Staatsanwalt diesen sehen würde.

Wie würdest du vorgehen?
Welches Delikt für eine Anzeige liegt deiner Meinung nach vor?
Oder einfach nur abhaken, tja, Pech gehabt?

Strafrechtlich sehe ich hier kein Delikt. Mag aber sein, dass sich dies bei mehr Informationen zum konkreten Fall ändern könnte. Ich sehe hier lediglich zivilrechtliche Möglichkeiten.

Gruß

S.J.