Hallo!
Angenommen, jemand vermietet an jemand anders einen Anhänger, und derjenige zahlt mehr als drei Monate lange keine Miete. Laut Mietvertrag muß er den Anhänger zurückgegeben werden.
Der Mieter ist per Telefon, Email und Post nicht mehr erreichbar und meldet sich auch nicht.
Der Versuch, das Fahrzeug abzuholen, scheitert, weil Mieter und Fahrzeug an der angegebenen Adresse unauffindbar sind.
Was kann der Vermieter tun?
Strafanzeige?
Wenn ja, welches Delikt?
Diebstahl oder was?
Grüße
Andreas
Was kann der Vermieter tun?
Den Mieter und/oder den Anhänger ausfindig machen.
Strafanzeige?
Wäre eine Möglichkeit.
Wenn ja, welches Delikt?
Unterschlagung
Diebstahl oder was?
eher nicht
Grüße
Dito
Andreas
Nordlicht
Hier ist kein Straftatbestand erkennbar, der erfüllt wäre.
Levay
Unterschlagung
Nein, das stimmt nicht. Unterschlagung setzt eine Zueignung voraus, in diesem Fall ein Aufschwingen vom Fremd- zum Eigenbesitzer, und es muss sich am äußeren Bild erkennen lassen, dass diese Zueignung stattfindet. Die bloße Nichtherausgabe ist keine Unterschlagung.
Levay
Hallo Levay!
Danke für deine Beiträge.
Grüße
Andreas
Nein, das stimmt nicht. Unterschlagung setzt eine Zueignung voraus,
Die habe ich hier auch unterstellt, wenn sich der Mieter mit der Mietsache aus dem Staub macht und für den Vermieter nicht erreichbar ist.
Die bloße Nichtherausgabe ist keine Unterschlagung.
Er ist inklusive der Mietsache zusätzlich verschwunden. Wie sieht denn eine Zueignung aus Sicht des Juristen aus ?
Er ist inklusive der Mietsache zusätzlich verschwunden. Wie
sieht denn eine Zueignung aus Sicht des Juristen aus ?
Schwierig. Es ist eher ein Beweis- als ein materiell-rechtliches Problem. So würde ich es jedenfalls ad hoc sehen. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren, zumal Unterschlagung nun auch nicht mein Lieblings-Tatbestand ist.
Levay
Hallo Levay,
vergleichbare Strafverfahren kenne ich. Sie gingen zu fast 100 % als Unterschlagung durch. Allerdings pflichte ich Dir bei, dass es sich mehr um ein Beweisproblem handelt. Es werden immer die Gesamtumstände der Tat gewürdigt.
Gruss
Iru
Ja, gut, in dem Sichausdemstaubmachen kann man vielleicht die Unterschlagung sehen, aber eben nicht in einer bloßen Nichtherausgabe. Insofern mag hier eine Unterschlagung vorliegen. Im Grunde eh Wurscht, denn eine Strafanzeige kostet ja nix, also kann man es einfach mal darauf ankommen lassen.
Somit nehme ich meine ursprünglichen Aussagen zurück, behaupte das Gegenteil und empfehle, Anzeige zu erstatten.
Levay
Hallo Levay!
Hier ist kein Straftatbestand erkennbar, der erfüllt wäre.
Auch dann nicht, wenn
a) der Mieter nie eine Mietzahlung beabsichtigt hat?
b) für den Vermieter die Gefahr des endgültigen Verlustes des Anhängers besteht?
Ich frage dies, weil nach österreichischem Recht m.E. bei a) ein Betrug nach § 146 StGB und bei b) eine Veruntreuung nach § 133 StGB in Betracht käme.
Grüße, Peter
Freilich, das mit dem Betrug wäre hier dann auch so. Aber wie ich schon sagte: eher ein Beweisproblem.
Hallo auch,
Wenn ja, welches Delikt?
Ich würde in erster Linie Betrug ansetzen. Da der Mieter nicht zahlt, Anhänger nicht auffindbar ist, ebensowenig der Mieter (ich gehe davon as, dass er falsche Adresse angegeben hat), könnte man Absicht unterstellen.
Gruß
Der Franke
Hallo Levay!
Strafanzeige kostet ja nix, also kann man es einfach mal darauf ankommen lassen.
Ja, dann wolln wir mal…
Danke für deine Beiträge!
Grüße
Andreas
Hallo Irubis!
vergleichbare Strafverfahren kenne ich. Sie gingen zu fast 100
% als Unterschlagung durch.
Dann sollte man das mal probieren…
Danke für den Tipp!
Grüße
Andreas
Hallo Nordlicht!
Er ist inklusive der Mietsache zusätzlich verschwunden. Wie
sieht denn eine Zueignung aus Sicht des Juristen aus ?
Ja, da sollte man wohl mal die Polizei fragen…
Danke für den Tipp!
Grüße
Andreas
Hallo!
könnte man Absicht unterstellen.
Ja, das sehe ich auch so…
Danke für den Tipp!
Grüße
Andreas
Hallo nochmal,
zum Delikt: Versuchter Betrug. Den Tatbestand Betrug stellen andere fest. Könnte auch sein, dass der Mieter einen Unfall hatte, und deswegen für den Vermieter mitsamt Anhänger nicht auffindbar ist.
Gruß
Der Franke
Nee, man kann nix einfach „unterstellen“, man muss es beweisen.
Er ist inklusive der Mietsache zusätzlich verschwunden. Wie
sieht denn eine Zueignung aus Sicht des Juristen aus ?
Ja, da sollte man wohl mal die Polizei fragen…
Da musste ich ein bisschen schmunzeln …
Polizisten sind keine Juristen. Meiner Erfahrung nach haben sie auch nicht so viel Ahnung vom Strafrecht, dass sie damit als (Strafrechts-)Juristen durchgehen könnten. Konkret: Als ich im Referendariat bei der Staatsanwaltschaft gearbeitet habe, kamen die meisten (alle?) Akten ursprünglich von der Polizei. Und das Delikt, das sie vorn auf den Deckel der Akte geschrieben hatte, war nur selten das, was hinten rauskam. Na, zumindest: bei weitem nicht immer.
Das soll keine Kritik an der Polizei sein, aber deine Annahme, die Polizei werde das besser wissen, ist halt nicht ganz ohne eine Prise Humor.
Levay
Nee, man kann nix einfach „unterstellen“, man muss es
beweisen.
„Na dann beweisen Sie mal schön, Herr Staatsanwalt!“