Mieter erhält Abrechnung vom Vorjahr nicht

Hallo,

der Mieter X. sagt er habe für 2016 keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Die Wohnung wurde zwischenzeitlich verkauft. Der neue Eigentümer frägt bei der Hausverwaltung an warum noch keine Abrechnung erfolgt ist, denn ab 01.07.17 geht die Miete auf den neuen Eigentümer über. Die Hausverwaltung meint, weil die Heizölfirma noch nicht abrechnen konnte, da keine Ablesung wegen Zugang zum Haus möglich war… Was muss/sollte der neue Eigentümer hier beachten? Gibt es irgendwelche Fristen für den neuen Eigentümer?

Viele Grüße, Melli

Hallo,

kurz und knapp: mal §556 BGB lesen…

Grüße

danke!

Hallo,
wenn die Nebenkostenabrechnung (wie meist) den Zeitraum bis Ende 2016 enthaelt, soll die Abrechnung bis 31.12.2017 erstellt werden.