Mieter erhöht unnötig die Kosten des Handwerkers

Ich (Vermieter) habe dem Handwerker den Auftrag (in Absprache mit dem Mieter) erteilt, die Dachterrasse neu zu verlegen. Den Termin, wann der Handwerker eintrifft, habe ich dem Mieter mitgeteilt.

An dem besagten Tag kam nun der Handwerker, und musste vor seiner eigentlichen Arbeit an der Terrasse, das Pavillon und ähnliche Dinge des Mieters abbauen/beseitigen, dass er Platz zum Arbeiten hat.

Er fordert dafür natürlich entsprechend entlohnt zu werden. Kann ich als Vermieter diese unnötigen anfallenden Kosten dem Mieter in Rechnung stellen?

Wenn Sie ihn vorher auf das Räumen hingewiesen haben ja, ansonsten wird es schwierig…

hallo,
eigendlich JA…aber der Mieter kann sagen, hat keiner was gesagt…genaues weiss ich nicht

lisa

Hallo,
wenn Du die Absprache schriftlich hast (oder unter Zeugen), dann kannst Du diese zusätzlichen Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Hast Du aber nur eine mündliche Absprache ohne Zeugen, dann wird es schwierig.
Gruß
Udo

Ich hatte ein aehnliches Problem und habe daraufhin meinem Mieter unter Beifuegung der Handwerkerrechnung eine Extrarechnung mit dem „Kostenanteil Mieter“ beigelegt, die mein Mieter nach kurzer Rueckfrage dann auch beglich.
Gruss MK

Hallo Tschuinchen,

wenn der Mieter davon informiert wurde, dass die Terrasse neu verlegt wird, dann sollte dem einfältigsten Menschen klar sein, dass das voraussetzt, dass alles was da im Wege ist weiseite geräumt ist. Wenn nicht hat er dafür zu sorgen, dass es weg kommt - hat er es für nicht nötig gehalten, dann zahlt er.

So sind nun mal die Spielregeln.

BG
hardy

Hallo,

haben Sie den Mieter aufgefordert, die Terrasse zu beräumen, so dass der Handwerker arbeiten kann oder haben Sie nur den Termin mitgeteilt?

MfG P. Kunze

Lieber Tschuinchen!
Liebe Tschuinchen?

Vom Gefühl her denke ich JA, wenn der Vermieter von dem Termin gewußt hat und der Umfang der Arbeiten ganz eindeutig die Vorbereitung durch Entferneung seiner Pavillon-Teile erfordert.

Gut wäre es, wenn es über die Absprachen und Vereinbarungen immer auch ein Protokoll mit einer schriftlichen Mitteilung und einer Zurkenntnisnahme mit Unterschrift gibt.

Gutes Gelingen
lg
Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ

Sorry…

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mfg
A.Ferlau

Sofern die Räumung mit dem Mieter nicht ausdrücklich abgespriochen war, hätten Sie darüber mit ihm nochmals eine Vereinbarung treffen müssen. So dürfte die Umlage der Räumungsksoten problematisch werden!

Hallo.
Anwalt fragen .Gruß.