Hallo!
Also angenommen:
52qm, 1 Zimmer, Küche, Bad, Flur. Gasomaten in Küche und Zimmer. Keine Heizung im Bad. Warmwasser im Bad durch 80 Liter Boiler. In der Küche durch 5 Liter Boiler. Wasserhähne beide Niederdruckanlagen.
(Gasomat = Gas verbrennender Kasten im Zimmer, mit Verbindung durch die Ausenwand für das Abgas)
Wenn der Mieter eine Gasetagenheizung in seiner Wohnung auf eigene Kosten einbauen will, muss der Vermieter diesem zustimmen? (Mit Warmwasseraufbereitung.)
Im Haus wären schon durch den Vermieter in den letzten 2 Jahren vier Wohnungen renoviert worden und entsprechende Gasetagenheizungen installiert worden, mit Anschluß an alte Kaminrohre.
Ich gehe ja davon aus, dass der Vermieter dem zustimmen müßte.
Aber gerade wegen dem Anschluß an den Kamin bin ich mir nicht sicher.
Gibt es auch Systeme, die ohne Kaminanschluss auskommen? Oder mit Ausleitung der CO2 Abgase wie bei den Gasomaten direkt durch die Wand?
MfG
Wolfgang
Hallo !
Zustimmen MUSS er unbedingt,schließlich nimmt man ja bleibende Veränderungen an der Mietsache vor. Hier sogar sehr umfangreiche.
Und das wäre auch im Mieterinteresse,denn diese Investition sollte man ja absichern lassen,also verhandeln über Kostenbeteiligung und was geschehen soll,wenn der Vermieter am Mietende die Anlage übernimmt (zu welchem Preis usw.)
Es gibt Gas-Brennwertthermen,die keinen "echten " Kaminzug benötigen,der beim Altbau sowieso meist nicht direkt nutzbar wäre(Feuchtigkeit der Abgase,neues Innenrohr erforderlich).
Diese wandhängenden Geräte brauchen „nur“ ein kurzes Stück Abgasleitung aus Kunststoff z.B. durch die Außenwand,es ist kein Zug nögig,denn den erzeugt ein Lüfter in der Therme.
Allerdings muss man auf Abstand zu den Fenstern(eigene/fremde) achten.
Zusätzlich ist dort aber auch ein Abfluß nötig,damit das Kondensat abgeleitet werden kann.
Ob einen eigene Gasheizung aber überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist ? Bei so kleinen Wohnfläche ?
Ein Fachmann kann dazu Berechnungen anstellen,ob und was man einspart und wie sich die Baukosten dann dazu verhalten.
MfG
duck313
Sollte die Notwendigkeit einer Zustimmung nicht davon abhängen, wie bedeutend die durch den Mieter vorgenommene Änderung ist? Hier wäre der Vermieter ja ausschließlich wegen dem Kaminanschluß ‚betroffen‘.
Ansonsten gilt für alle nicht zustimmungspflichtigen Änderungen doch nur, dass der Mieter bei Mietende wieder den ursprünglichen Zustand herstellen muss.
Zur Frage, warum man es überhaupt selbst einbaut: Wenn man es selbst einbaut, kann der Vermieter auch keine Kosten auf die Miete umlegen, und meines Wissens auch nicht die Miete erhöhen aufgrund des gestiegenen Wohnwertes. Je nach Wohnwert gibt es in den Mietspiegeln ja unterschiedliche Vergleichsmieten. - Hier würde sich der Selbsteinbau schon nach spätestens 2 Jahren für für den Mieter lohnen.
Und wenn der Vermieter sehr wahrscheinlich vor hat, selber nach und nach alle Wohnungen zu renovieren, könnte man die Umlage vermeiden.
Danke schon mal für alle Antworten!
Zustimmen MUSS er unbedingt
Hallo !
Ja,jetzt merke ich es auch,das ist missverständlich !
Er MUSS vorher gefragt werden UND zustimmen,erlauben muss er es nicht.
Das war gemeint.
MfG
duck313
1 „Gefällt mir“
Hallo !
Sei mir nicht böse,aber hast Du überhaupt eine Ahnung vom Umfang der geplanten Heizungsumstellung ?
Einzelgasöfen stilllegen(und ausbauen und einlagern ?),Gasleitungen stilllegen;Wanddurchbrüche schließen, neue Heizkörper montieren, Rohrleitung Vor-Rücklauf,Therme montieren,Abgasltg. herstellen, Therme an Gas anschließen,Verbinden mit Wasserleitung, Stilllegen der Speicher/Boiler, Warmwasserleitungen an die Therme heranführen…
und das soll nach Deiner Auffassung NICHT zustimmungspflichtig sein,wenn das nicht was denn sonst noch nicht ?
Das ist doch nicht mehr rückbaufähig !
Also um den Kaminanschluss gehts nicht allein,der ist natürlich alleine schon zustimmungspflichtig. Etwa wenn man einen Kaminofen aufstellen möchte.
MfG
duck313
1 „Gefällt mir“
Der Vermieter muß natürlich bei einer solchen baulichen Maßnahme zustimmen. Es besteht kein mieterseitiger Anspruch auf Genehmigung/Zustimmung zur Umstellung der Beheizungsart, auch wenn sie eine Modernisierungsmaßnahme darstellen sollte.