Mieter erscheint nicht für die Wohnungsübergabe

Moin,

Nehmen wir mal an, dass Person A eine Wohnung vermietet hatte und Person B zum 30.06 gekündigt hat. Kurz bevor das Umzugsunternehmen gekommen ist hat Person B Person A gesagt, dass die Wohnungsbesichtigung nur am 1. des Folgemonats stattfinden kann. Daraufhin hat Person A zugestimmt und hat eine neutrale Person bestellt, der die Wohnung mit abnehmen soll.

Am 30. kam Person B auf einmal an und wollte die Wohnungsübergabe schon am gleichen Tag machen. Dies hat Person A abgelehnt, weil er 1. eine neutrale Person dabei haben wollte und zweitens er keine Zeit hatte. Person B wollte auch sofort die Kaution zurückhaben und hat eine Nebenkostenabrechnung der kompletten Mietzeit verlangt. Die Kaution hat Person A einbehalten, weil es noch keine Wohnungsabnahme gab und die Nebenkostenabrechnung erst durchgeführt werden muss.

Am 1 des Monats hat Person A mit dem neutralen Zeugen gewartet und es ist keiner gekommen- auch konnte keine Wohnungsbesichtigung durchgeführt werden, weil keine Schlüssel vorhanden waren. Am Abend kam dann eine Bevollmächtigte Person von Person B an (Die Vollmacht enthält keine Adressen, sondern nur einen Nachnamen, sowie eine Kopie des Personalausweis von Person B und seine Unterschrift) und hat 3 Schlüssel abgegeben und Person A Schläge angedroht, wenn er jetzt noch Stress machen sollte.

Erstens: Person A hat nicht die neue Adresse von Person B und auch nicht die Adresse von dem Vertreter von Person B.

Zweitens: Es wurden Umbauten an der Wohnung durchgeführt die nicht vorher abgesprochen wurden. jegliche Lichtschalter wurden zerstört und neue, jeweils andersfarbige Lichtschalter daneben gelegt. Auch sind die Lichtschalter von einer anderen Marke. Des weiteren ist die Tapete an den Rändern lose, als wenn dort Feuchtigkeit dran gekommen wäre. Frage 1: Kann Person A die Mängel an der Tapete geltend machen und muss Person A die verschiedenfarbigen Lichtschalter so hinnehmen, die lose neben den zerstörten Lichtschaltern lagen?

Da Person A ja nicht weiß. wo Person B jetzt wohnhaft ist kann er Person B ja auch nicht schreiben, dass er die Mängel innerhalb von einigen Tagen beseitigen soll; was mit den ganzen Umbauten ja sowieso nicht Möglich wäre. Frage 2: Darf Person A ein Unternehmen nach seiner Wahl bestimmen um die Mängel zu beheben?

Frage3:
Darf Person A eine Entschädigung einbehalten, weil die Mietwohnung ja momentan so nicht vermietet werden kann? Und was muss Person A machen damit er den Rest der Kaution überweisen/aushändigen kann, wenn noch etwas übrig bleiben sollte?

Frage 4: (Betrifft Strafrecht) ist die Androhung von Schlägen Strafbar?

mfg

Hallo!

Mich interessiert ja brennend was Du mit „neue Lichtschalter neben den alten zerstörten montiert“ meinst.
Gewöhnlich hat ein Schalter eine Unterdose in der Wand drin, da sind die Leitungen drin.
Wenn man Schalter tauscht oder wegen Defekt tauschen muss, so setzt man doch den neuen in die alte Dose.

oder ist das Auf Putz installiert ? Selbst dann erschließt es ich mir nicht.

Egal.

Mieter hätte Schäden melden müssen. Dann hättest Du den Elektriker kommen lassen müssen und je nach Vertrag hätte der Mieter ggf. über die Kleinreparaturklausel Teile selbst bezahlen müssen.

Mängel nach Abnahme/Übergabe:
Klar, die kannst du alle dem Mieter anlasten, wenn er sie zu vertreten hat. Bei Nässe am Teppichboden muss man genau prüfen, ob das ein Bauschaden sein könnte oder ob das der Mieter angerichtet hat.

Du kannst natürlich jede Firma beauftragen, die du willst. Mieter hat nichts mehr mitzureden (hätte er vorher auch nicht !).
Kannst es mit Kaution verrechnen und Mehrbedarf musst Du halt zivilrechtlich einfordern.

Fehlende Anschrift sollte kein Hindernis sein. Wende Dich an das Meldeamt. irgendwo wird er sich ja mal neu anmelden.
Sollte die Auskunft Geld kosten, schlage das auf die Mieterschulden drauf.

Androhung von Schlägen ?
Klar ist das eine Straftat.
Da du nur den Namen (und den offenbar ohne Ausweiskontrolle nicht überprüft) hast, wäre eine Anzeige bei Polizei schon möglich.
Zeugen hast Du ja.

Ob sinnvoll mag dahin gestellt sein.

MfG
duck313

A wartet eine Woche, ob sich B von alleine meldet. Geschieht das nicht, dann geht er mit den Unterlagen zum Einwohnermeldeamt und begründet damit sein „berechtigtes Interesse“ an der neuen Adresse des B. Er erhält diese dann und auch einen Beleg über die Kosten der Auskunft. Er stellt diese Kosten ebenso wie seine eigenen Kosten (mindestens wohl die Fahrkosten) für diese Ermittlung dem B in Rechnung.

Tapeten ersetzt oder überstreicht man ja sowieso oft bei Mieterwechseln. Je nach Mietvertrag und benutzter Schönheitsreparturklausel könnte diese Klausel komplett unwirksam sein, dann sind Schönheitsreparaturen Aufgabe des Vermieters.
Bei den Schaltern ist die Lage klar: Die vorhandenen wurden zerstört, dafür ist Schadenersatz zu leisten. Bei der Ermittlung der Höhe muss aber der Zeitwert berechnet werden. Bei Markenprodukten kenne ich kaum einen Schalter, der nach 20 Jahren schon ersetzt werden muss, viele halten schon über 50 Jahre. Anscheinend sagt da aber die Rechtsprechung eher 10-20 Jahre- da widerspreche ich, aber auf mich hört ja keiner.
Existiert eine Kleinreparaturklausel, dann fällt der Austausch eines Lichtschalter vermutlich unter diese. Mehrere defekte Lichtschalter innerhalb eines Jahres führen aber zu einer Überschreitung der Höchstgrenzen.
Um hier eine Aussage machen zu können, ist ein Blick in den Mietvertrag notwendig, zudem muss das Alter der Schalter bekannt sein.
Andersfarbige Schalter beliebiger Hersteller eignen sich nicht als Schadenersatz, denn der Schadenersatz zielt ja immer auf die Wiederherstellung des vorherigen Standes.

Nein. Die Adresse kann ja ermittelt werden - siehe oben. Eine Ersatzvornahme kann erst erfolgen, wenn zumutbare Versuche unternommen wurden, den regulären Weg zu begehen.

Ja, diese Kosten sind aber zu belegen.Am einfachsten dadurch, dass ein Nachmieter schon bekannt ist und der Unzug nun auf Kosten des Vermieters verschoben werden musste.
Gibt es noch keinen Nachmieter, so wird man momentan ja nicht daran gehindert, einen zu suchen. Man wird aber je nach Fortschritt der Verhandlungen mit dem Altmieter einen Sicherheitspuffer einrechnen müssen, was den Mietbeginn betrifft und die Wohnung wohl daher erst zum einem späteren Bezug anbieten können statt zum Sofortbezug. Bewirbt sich auch nur ein Mieter, der direkt in der übernächsten Woche hätte einziehen wollen, so beginnt dein Mietausfall ab diesem Einzugstermin.

Bedrohung fällt aus, weil die „einfache Körperverletzung“ kein Verbrechen ist (sondern nur ein Vergehen).
Nötigung kommt auf jeden Fall in Betracht, denn die „Androhung von Prügel beim Machen von Stress“ erfüllt die „Drohung mit einem empfindlichen Übel“.
„Das Machen von Stress“ kann bedeuten, dass man von deiner Seite mit legalen und / oder illegalen Aktivitäten rechnet, für die man die Prügel als Bestrafung androht. Aber weder bei legalen noch bei illegalen Aktivitäten darf man selber bestrafen, daher ist eine solche Androhung immer verwerflich und somit ist auch die zweite Bedingung einer Nötigung erfüllt.

(„Wenn du mir die Kaution nicht auszahlst, werde ich dich verklagen!“ ist zum Beispiel keine Nötigung, weil die Androhung des Rechtsweges nicht verwerflich ist.)

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Ich denke, der Mieter hat es irgendwie geschafft, die alten (noch eingebauten) Lichtschalter zu zerstören. Vermutlich (hoffentlich) nur Rahmen und Wippen.
Er hat sich dann in Baumärkten irgendwelche Schalter besorgt und sie neben die defekten gelegt, weil er den Einbau nicht durchführen (lassen) wollte.
Würden die neuen Schalter passen (technisch und optisch!), dann hätte er so die Höhe des Schadens gemindert.
Das Vorgehen zeugt aber von einer gewissen Kaltschnäuzigkeit.

Zu dem Alter der Lichtschalter: Die ganze Wohnung wurde vor 2 Jahren für 25.ooo Euro renoviert - neue Schalter, Böden/Wände und Decken wurden auch alle gemacht, sowie ein neues Badezimmer etc.
Zum Teil sind die ganzen Lichtschalter mit Innenleben kaputt; außerdem wurden durch den Mieter umbaumaßnahmen vorgenommen die nicht abgesprochen waren. Dort wurden Stützpfeiler für Regale in die Decke und in den Parkettfußboden eingelassen etc…

mfg

Rechne je nach Richter mit 10 bis 20 Jahren „gewöhnlicher Nutzungsdauer“, erwarte dann einen Abschlag zwischen 10% (bei 20 Jahren) und 20% (bei 10 Jahren) und du bekommst den Zeitwert heraus.
Die falschen Schalter lagerst du bitte ein, wenn sie nicht gleicher Art und Güte wie die alten Schalter sind. Das bedeutet: Das Design muss dem alten Design entsprechen, die Qualitöt muss auch mindestens der alten entsprechen. Da gibt es Qualitätsmarken (wie Busch-Jäger, Gira, Merten, Berker, Jung,…), Baumarktware (düwi, Popp, …) und No-Name Discounterprodukte (zuletzt habe ich zwei Jahre alte Steckdosen aus dem Aldi demontiert, beim Remontieren war bei der Hälfte der Steckdosen ein Kontakt defekt).

Ach du Schei**e, wie dämlich! Echtes Parkett? Da hat der doch nicht etwa das Holz herausgestemmt - aber mit „eingelassen“ kann kaum etwas anderes gemeint sein.

Auf Grund der geschilderten Umstände möchte ich bezweifeln, dass die Kaution reichen wird.
Jetzt musst du erstmal seine neue Meldeadresse herausfinden - möge das Ergebnis nicht „Fortzug ins Ausland“ lauten. Man kann nur hoffen, dass er sich überhaupt irgendwo neu anmeldet, dazu hat er zwei Wochen Zeit. Eigentlich musst du ja schon hoffen, dass er deine Wohnung als Wohnsitz gemeldet hatte.