Moin,
Nehmen wir mal an, dass Person A eine Wohnung vermietet hatte und Person B zum 30.06 gekündigt hat. Kurz bevor das Umzugsunternehmen gekommen ist hat Person B Person A gesagt, dass die Wohnungsbesichtigung nur am 1. des Folgemonats stattfinden kann. Daraufhin hat Person A zugestimmt und hat eine neutrale Person bestellt, der die Wohnung mit abnehmen soll.
Am 30. kam Person B auf einmal an und wollte die Wohnungsübergabe schon am gleichen Tag machen. Dies hat Person A abgelehnt, weil er 1. eine neutrale Person dabei haben wollte und zweitens er keine Zeit hatte. Person B wollte auch sofort die Kaution zurückhaben und hat eine Nebenkostenabrechnung der kompletten Mietzeit verlangt. Die Kaution hat Person A einbehalten, weil es noch keine Wohnungsabnahme gab und die Nebenkostenabrechnung erst durchgeführt werden muss.
Am 1 des Monats hat Person A mit dem neutralen Zeugen gewartet und es ist keiner gekommen- auch konnte keine Wohnungsbesichtigung durchgeführt werden, weil keine Schlüssel vorhanden waren. Am Abend kam dann eine Bevollmächtigte Person von Person B an (Die Vollmacht enthält keine Adressen, sondern nur einen Nachnamen, sowie eine Kopie des Personalausweis von Person B und seine Unterschrift) und hat 3 Schlüssel abgegeben und Person A Schläge angedroht, wenn er jetzt noch Stress machen sollte.
Erstens: Person A hat nicht die neue Adresse von Person B und auch nicht die Adresse von dem Vertreter von Person B.
Zweitens: Es wurden Umbauten an der Wohnung durchgeführt die nicht vorher abgesprochen wurden. jegliche Lichtschalter wurden zerstört und neue, jeweils andersfarbige Lichtschalter daneben gelegt. Auch sind die Lichtschalter von einer anderen Marke. Des weiteren ist die Tapete an den Rändern lose, als wenn dort Feuchtigkeit dran gekommen wäre. Frage 1: Kann Person A die Mängel an der Tapete geltend machen und muss Person A die verschiedenfarbigen Lichtschalter so hinnehmen, die lose neben den zerstörten Lichtschaltern lagen?
Da Person A ja nicht weiß. wo Person B jetzt wohnhaft ist kann er Person B ja auch nicht schreiben, dass er die Mängel innerhalb von einigen Tagen beseitigen soll; was mit den ganzen Umbauten ja sowieso nicht Möglich wäre. Frage 2: Darf Person A ein Unternehmen nach seiner Wahl bestimmen um die Mängel zu beheben?
Frage3:
Darf Person A eine Entschädigung einbehalten, weil die Mietwohnung ja momentan so nicht vermietet werden kann? Und was muss Person A machen damit er den Rest der Kaution überweisen/aushändigen kann, wenn noch etwas übrig bleiben sollte?
Frage 4: (Betrifft Strafrecht) ist die Androhung von Schlägen Strafbar?
mfg