Mieter findet Wohnung ohne den Makler heraus ?

Es gibt einen Mietinteressenten für eine Wohnung. Diese Wohnung wird von einem Immobilienunternehmen an den Mieter gebracht, sowie es üblich ist bei Mietvertragsunterzeichnung erhält der Makler die Provision.
Der Mietinteressent hatte den Makler wie es üblich ist durch einen Anruf und später einer Email vergeblich kontaktiert. Der Makler reagierte nicht.
Nun konnte aber der Mietinteressent die Wohnung ausfindig machen.
Natürlich würde der Mietinteressent sich gern die Kosten der Provision sparen. Kann er darauf bestehen die Wohnung ohne die Maklerprovision zuzahlen, anzumieten ?

Vielen Dank
Sommerblume716

kommt drauf an was der vermieter mit dem makler vereinbart hat obe er überhaupt in der zeit wo der makller die wohnung vermarktet frei vermieten kann
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viele grrüße

Hallo,

das ist ein schwieriges Thema, da er schon den Kontakt zum Makler aufgenommen hat und wahrscheinlich seinen Namen irgendwo hinterlegt hat. Darauf kann sich der Makler berufen. Allerdings wie soll der Makler das nun rausbekommen, wenn Sie dem Makler einfach sagen, dass Sie die Wohnung selber vermietet haben. Wir machen uns immer erst auf die Suche nach dem Objekt um den Makler zu sparen, erst wenn wir keine Chance sehen schalten wir den Makler ein. mfg

Das kommt darauf an… Stand in der Anzeige, dass eine Provision fällig wird? Hat der Interessent den Makler um die Adresse/ein Exposé oder ähnliches gebeten? Wie kam die Besichtigung zustande? Besteht die Verwaltung auf Einhaltung des Maklervertrages?

Hallo,

das ist schwierige, aber berechtigte Frage. Ein Makler begründet nicht durch eine bestimmte Arbeitsleistung seinen Provisionsanspruch. Im BGB steht, das der Makler ursächlich an dem Zustandekommen eines Vertrages beteiligt sein muss, um einen Provisionsanspruch zu haben. Hierzu reicht schon der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages aus. Wenn bisher kein Kontakt zustande gekommen ist, dann ist meiner Meinung nach der Provisionsanspruch zumindest fraglich. Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine private Meinung ohne Gewähr und Haftung. Ein Anwalt kann das juristisch besser beurteilen.
Gruß
W.B.

Hallo Sommerblume,

danke für Ihre Expertenfrage.

Entscheidend ist auch hier der „Nachweis einer Gelegenheit“ zum Abschluss des Hauptvertrages.

Wie konnte der Mieter die Adresse herausfinden? Da der Makler dem Mieter das Objekt quasi nachgewiesen hat - denn ohne das Inserat hätte der Mieter keine Kenntnis von dem Angebot erhalten - hat der Makler auch einen Provisionsanspruch.

Es ist natürlich sehr unglücklich, wenn der Makler nicht zurückruft. es ist vermutlich schwierig dem Makler nachzuweisen, dass er nicht ans Telefon gegangen ist oder auf Ihre Nachricht, die Sie sicherlich hinterlassen haben werden, zurückgerufen hat. Fragen Sie den Vermieter einmal, welches Auftragsverhältnis mit dem Makler besteht. Bei einem Alleinauftrag führt generell kein Weg an dem Makler vorbei.

Ob der Mieter die Wohnung anmietet entscheidet übrigens der Vermieter. Es ist generell zu klären, ob der Mieter die Wohnung auch tatsächlich erhält, bevor man einen Rechtsstreit provoziert.

Der Mieter hat definitiv keinen Anspruch die Wohnung zu erhalten und zudem provisionsfrei. Es scheint außerdem eine Bereitschaft des Mieters zur Zahlung der Provision zu geben, da er sich provisionspflichtige Angebote herausgesucht hat.

Mein Vorschlag lautet zur gütlichen Einigung mit dem Makler eine Pauchale bzw. Erstattung der Auslagen zu vereinbaren, sollte es tatsächlich zum Mietvertragsabschluss kommen. Begründen Sie dieses damit, dass hier weniger Aufwand produziert wurde. Der Makler wird auch gegenüber dem Vermieter stets gut dastehen wollen.

Es könnte auch sein, dass zwischen Vermieter und einem vor Ihnen aufgetauchten Interessenten bereits ein Vertragsabschluss herbeigeführt wurde oder gerade wird und man Ihnen die Wohnung deshalb nicht mehr vorgestellt hat. Auch diese Möglichkeit sollte berücksichtigt werden.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Stefan von Ebner-Eschenbach

www.ebner-eschenbach.de

Sorry, aber diese Schilderung ist für eine vernünftige Antwort zu ungenau. Hat es nun bereits erfolgreichen (telef.) Kontakt zum Makler gegeben oder nicht?

Generell gilt: Makler haben nur nach Tätigwerden und erfolgreichem Vertragsabschluss Anspruch (§652 BGB). Hat M. nichts getan und auch keinen Nachweis geführt (Objektadresse bekannt gegeben) geht er trotz mglw. vorliegender Anfrage leer aus, wenn Mieter + Vermieter durekt abschließen (ohne Zutun d. M.).

Bestehen können Mieter allerdings auf gar nichts. Der Vermieter könnte selbstv. auch an den Makler verweisen. Dieser könnte dann zwar nicht mehr nachweisen (weil Vorkenntnis), jedoch immernoch vermitteln - was einen Prov.-Anspruch begründen kann, aber nicht muss. Zugegeben etwas kompliziert, aber ohne Einzelfallprüfung kaum anders mgl. :wink:

Die Frage wurde von anderer Seite schon ausführlich beantwortet, weshalb sich auf eine weitere Beantwortung verzichten möchte.

Hallo Sun-Christin,

der Mietineressent hat eine Email an den Makler geschrieben. Dieser reagierte aber nicht. Durch genaueres Betrachten der Bilder im Exposé konnte der Mietinteressent herausfinden wo sich die Wohnung befindet. Der Mietineressent hat also die Adresse nicht vom Makler. Eine Innenbesichtigung der Wohnung gab es auch noch nicht, weil der Mietinteressent an der Adresse niemanden angetroffen hat. Mit der Verwaltung oder dem Eigentümer hat der Mietinteressent auch noch keinen Kontakt aufgenommen.

Vielen Dank für dein Rückfragen.

Ich vermute einmal, dass der Makler nicht reagiert hat, weil Sie ihren vollständigen Namen und ihre Adresse nicht angegeben haben, aber die Objektadresse oder ähnliches haben wollten. Nur, wenn ihre Kontaktdaten vollständig sind, wird der Makler mit Ihnen einen Besichtigungstermin vereinbaren. Er möchte schließlich seinen Provisionsanspruch nicht verwirken. Ohne Makler werden Sie vermutlich auch keine Besichtigung zustande bekommen.

Hallo Sommerblume,

mit Maklern kenne ich mich nicht so gut aus.

Ist der Mietinterssent den schon soweit, dass der Eigentümer ihm die Wohnung vermieten möchte?

Denke entscheidend ist der Vermieterwille, bzw. was der für einen Vertrag mit dem Makler hat.

Du hattest ja keinen Kontakt mit dem Makler, da er sich nicht gemeldt hat.

Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Gruß S.

ich denke das ist sehr schwer mit dem „sparen“, wenn du nicht den eigentümer kennst. hat der makler einen alleinauftrag musst du ihn bezahlen.
viel glück bei der anderen variante.

Hallo Sommerblume 716,

ich sehe das so: Der Makler bekommt nur Provision, wenn er auch tätig geworden ist. Das scheint hier wohl nicht der Fall gewesen zu sein, so hat er auch keinen Anspruch auf Provision, denn er hat ja nichts vermittelt. Denn Provision ist ja nur das Fremdwort für Vermittlungsgebühr.

Beste Grüße, Hubert Steiger.

Ciao Sommerblume,

auch mir fällt es schwer deien Anfrage zu verstehen. In Kombination mit deiner Antwort auf einen anderen Experten Kommentar.

Eine Marklerprovision kann nur bei Abschluss eines Mietvertrages fällig werden. Du hast herausgefunden wo die Wohung ist. Zum Vermieter hast du noch keinen Kontakt. Bedenke auch der Vermieter kann mit dem Markler einen Vertrag geschlossen haben. Auch kann es eine bewußte Entschiedung des Vermieters sein, die Mietersuche an einen Markler zu übertragen.

Du hast zum Markler lediglich per Email Kontakt gesucht? Dieser hat dir nie einen Besichtigungstermin angeboten od ein Expose zur Wohung zugesandt? Wenn du einen schlüssigen Grund bennen kannst, wie zu von der freie Wohung Kenntnis bekommen hast (zB Nachbar/Freunde), dann wüsst ich nicht wie der Markler seinen Anspruch begründen will.

Vorausgesetzung: der Vermieter ist bereit direkt zu vermieten!

Viel Erfolg!
cu mar

ps: nä frage/sachverhalt bitte deutlicher formulieren - du willst bestimmt auch keine antwort bei der du fürs verständnis dedektivisches talent beweissen musst.

Hallo! Ausschlaggebend ist wodurch die Wohnung gefunden worden war. Durch die Anzeige des Maklers? Dann müss die Provision gezahlt werden.

Tjaaaa, schönen guten Tag!

Der Mietinteressent hat zwar die Wohnung ohne den Makler ausfindig gemacht, aber ohne Makler wäre er auf die Wohnung nicht aufmerksam geworden.

Somit meine ich, die Gebühr ist zu zahlen.

Alles Gute

Micha

Als Versicherungsmakler kann ich hier nicht weiterhelfen.