Wenn man ein Einfamilienhaus gemietet hat, wie verhält es sich dann mit der Wartung der Gasheizung? Muss der Vermieter diese veranlassen und dem Mieter in Rechnung stellen oder muss der Mieter selbst aktiv werden? Im vorliegenden Fall ist die Heizung seit Einzug vor 3 Jahren nicht gewartet worden. Im Mietvertrag heißt es: „In einem Einfamilienhaus betreibt der Mieter die Heizung auf eigene Kosten selbst. Er hat die Heizungsanlage sachgemäß und pfleglich entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und technischen Erfordernissen zu behandeln.“ Wie sollte der Mieter sich am besten verhalten?
Moin, Ute,
der Mieter bezahlt die Wartung in jedem Fall, auch wenn sie vom Vermieter veranlasst wird. Bei einem Einfamilienhaus, in dem nur der Mieter wohnt, ist es durchaus von Vorteil, wenn der Mieter die Sache selbst in die Hand nimmt.
Im vorliegenden Fall ist die
Heizung seit Einzug vor 3 Jahren nicht gewartet worden.
Darin sehe ich kein Unglück, weil Reparaturen, auch solche, die wegen mangelnder Wartung nötig sind, zu Lasten des Vermieters gehen.
Gruß Ralf