Ein Mieter kündigt zum 30.11. Der Vermieter verkauft die Wohnung zum 01.12. Im Mietvertrag ist nicht geregelt, dass die Wohnung zum Auszug des Mieters gestrichen werden muss. Muss der Mieter die Wohnung trotzdem streichen (z. B. wegen bestehender Regelungen im Mietrecht oder wenn der Käufer der Wohnung dies möchte)?
vorrangige geltung hat immer noch der mietvertrag mit den darin enthaltenen regelungen. gesetzl. regelungen können den vertraglichen entgegenstehen, dazu muß es aber vertragliche erstmal geben (bezogen auf die renovierungspflicht). wenn der mietvertrag eindeutig besagt, daß nichts renoviert werden muß bei auszug, muß auch nichts renoviert werden.
mietverhälntnis und verkauf der wohnung haben nichts miteinander zu tun. und „bis 30.11.“ und „ab 1.12.“ sind ebenso „getrennte“ daten.