Mieter gestaltet Außengrundstück um

Der Mieter gestaltet das Auengrundstück des gemieteten Hauses in „Eigenregie“ um, d.h. neue Bepflanzung und neue Stützmauer zum Nachbargrundstück etc…Der Vermieter läßt ihn gewähren mit dem Anspruch auf fachmännische Erledigung.
Der Nachbar will seinersteit auf der Grundstücksgrenze eine Mauer errichten. Die vom Mieter gebaute Mauer wird durch den Höhenunterschied der beiden Grundstücke die Nachbarmauer nicht stützen können, da sie nicht fachmännisch in einem Fundament liegt.
Wer kann wie zur Haftung herangezogen werden? Muß der Eigentümer überhaupt die Mauer so auslegen dasss der Nachbar seine Mauer bauen kann? Muß der Mieter für eine fachgerechte Konstruktion sorgen? Ist der Eigentümer auf jeden Fall haftbar? Wenn ja darf er es dem Mieter in Rechnung stellen?
LG Stephan

Hallo Fuzzy,

in jedem Fall müsste erst einmal geklärt werden, was die Landesbauordnung in so einem Fall vorschreibt.

Möglicherweise bedarf es einer Baugenehmigung und/oder es muss ein gewisser Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden.

Gruß!

Horst