Mieter gibt Gewerbe ohne Erlaubnis an Dritten weiter!

Hallo zusammen,
Bin Vermieter eines Gewerberaumes aber leider nur im mündlichen Vertragsverhältniss.Weiss nicht mal ob das noch gilt in dem Fall.
Also…
Vermieter X hat seit ca. einem Jahr die Gewerberäume genutzt bis es zu einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückstand gekommen ist…Habe Gewerbeanmeldung als einziger Nachweis und natürlich die Mietzahlungen über das Kontoauszug.Meine Kündigung wurde schriftlich mit Einschreiben an Herrn X gesendet.Eine Antwort kam nicht.Anrufe wurden auch nicht entgegen genommen.Miete wurde wieter bezahlt aber kein Kontakt.Doch der Herr X übergab seine Gewerbe an seinen Neffen Y ohne meinen Erlaubnis, die vom Gewerbeauskunft nachweisbar ist.Die fristlose Kündigung galt bis Ende 31.10.2013. Doch das Gewerbe wurde schon am 13.09.2013 umgemeldet.Da eine Räumungsklage kostenaufwendig wäre, fiel mir ein, mich an die Polizei zu wenden, da es ja eigentlich um ein Hausfriedensbruch handelt oder?

(

Bitte FAQ:1129 beachten

  1. Hier dürfen nur allgemeine Fragen gestellt werden, es gibt hier keine Rechtsberatung.

  2. http://www.finanztip.de/recht/immobilien/gewerbemiet…

  3. Ich rate dringend zu einem Anwalt. Ohne einen solchen wird es in so einem Fall wohl kaum gehen.

Konkrete Fälle werden nicht behandelt - aber wende Dich an einen Anwalt - aber mit einem „mündlichen“ Vertrag wird der sich schwer tun.

Fragen mit „Ich“, „mein“ usw. können bei w-w-w nicht beantwortet werden.
Sie beschreiben einen konkreten Fall, und Rechtsberatung für konkrete Fälle
ist aus mehreren Gründen im Internet weder zulässig nich wirklich sinnvoll.

Formuliere die Frage ganz allgemien mit „man“, „was wäre wenn“ oder ähnlich.

Gruß JK

mündliche Mietverträge gelten wie schriftliche. Gewerbeummeldungen müssen Vermieter nicht mitgeteilt werden. erfolgt weiter Mietzahlung und wird diese angenommen gilt stillschweigende zustimmung. Hausfriedensbruch ist was anderes.