Hallo zusammen,
Bin Vermieter eines Gewerberaumes aber leider nur im mündlichen Vertragsverhältniss.Weiss nicht mal ob das noch gilt in dem Fall.
Also…
Vermieter X hat seit ca. einem Jahr die Gewerberäume genutzt bis es zu einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückstand gekommen ist…Habe Gewerbeanmeldung als einziger Nachweis und natürlich die Mietzahlungen über das Kontoauszug.Meine Kündigung wurde schriftlich mit Einschreiben an Herrn X gesendet.Eine Antwort kam nicht.Anrufe wurden auch nicht entgegen genommen.Miete wurde wieter bezahlt aber kein Kontakt.Doch der Herr X übergab seine Gewerbe an seinen Neffen Y ohne meinen Erlaubnis, die vom Gewerbeauskunft nachweisbar ist.Die fristlose Kündigung galt bis Ende 31.10.2013. Doch das Gewerbe wurde schon am 13.09.2013 umgemeldet.Da eine Räumungsklage kostenaufwendig wäre, fiel mir ein, mich an die Polizei zu wenden, da es ja eigentlich um ein Hausfriedensbruch handelt oder?
(