Mieter gibt Schlüssel von der Wohnung nicht ab

Hallo liebes Forum,

Herr Mustermann bräuchte mal kurz vor Weihnachten euren Rat. :slight_smile:

Herr Mustermann besitzt in einem Mehrfamilienhaus, eine Wohnung, die seit Mai 2018 mit einem befristeten Mietvertrag (Laufzeit 1 Jahr) vermietet ist. Der Mietvertrag lief im Grunde genommen bis Ende Mai, jedoch ist der Mieter zu dem Zeitpunkt nicht ausgezogen und zahlte bis September seine Miete weiter.

Im September fing dann auch das Drama an. Der Mieter hat Anfang September die letzte Miete bezahlt.

Oktober, November und Dezember Mieten wurden nicht bezahlt.

Mehrere Anrufe bei dem Mieter gingen ins leere, bzw. es gab immer Ausreden.
Anfang Dezember hat Herr Mustermann von der Hausverwaltung eine schriftliche Info erhalten, dass der Mieter Mitte Oktober ausgezogen ist, jedoch will der Mieter den Schlüssel nicht abgeben.

Die Anrufe von Herrn Mustermann werden schlichtweg ignoriert. Herr Mustermann hat den Mieter auf seinem Arbeitsplatz besucht und gebeten den Schlüssel abzugeben. Herr Mustermann und der Meiter machten einen Übergabetermin aus, jedoch kam der Mieter zum ausgemachten Termin nicht.

Herr Mustermann erkundigte sich bei der Gemeinde, ob der Mieter dort noch gemeldet ist. Dies ist nicht mehr der Fall. Gemeldet ist der Mieter auf seine neue Wohnung / Anschrift.

Herr Mustermann hat dem Mieter jetzt schriftlich nochmal aufgefordert den Schlüssel abzugeben. (Frist 1 Woche). Er geht davon aus, dass der Mieter die Frist nicht einhalten und den Brief ignorieren wird.

Jetzt die Fragen:

Kann Herr Mustermann nach der Frist einen Schlüsseldienst beauftragen und die Tür öffnen lassen?

Was muss dabei Herr Mustermann beachten ( Bild Aufnahmen? Zeugen?,…)
Was kann im schlimmsten Fall passieren?

Da die Fenster gekippt sind und Frostgefahr besteht muss schnell gehandelt werden.

Bitte um kurze Rückmeldung.

Danke.

VG

Hallo,

leiste Dir einen Anwalt dazu. Wenn ich das richtig vermute, könnte ein aktueller Mietvertrag bestehen, da Du es akzeptiert hast, dass der Mieter auch nach Ablauf des Vertrages weiter dort wohnte und Miete eingenommen hast. So entsteht ein mündlicher Mietvertrag.
Da Du anscheinend auch bislang nicht gekündigt hast, kannst Du ev. nur den Mietrückstand einfordern - aber ich bin kein Rechtsexperte und sicher müsste sich ein solcher die Veträge durchlesen und mehr Informationen haben.

Viel Erfolg,
Paran

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Schön wurde der stillschweigenden Verlängerung wiedersprochen?
https://dejure.org/gesetze/BGB/545.html

naja so einfach ist es nicht, die rechtssprechnung geht davon aus, dass der Mieter ja noch immer Besitzer ist, somit würde dir Nutzungsentschädigung zustehen. Wobei da noch ggf die Stillschweigende Vrlängerung im wege steht.

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Nach dem aktuellen Stand hat der Mieter einen bestehenden Mietvertrag, der durch konkludentes Handeln zustandegekommen ist. Es wurde Miete bezahlt, vom Vermieter angenommen und keine Anstalten unternommen, eine Räumungsklage in die Wege zu leiten. Dementsprechend müßte der Vermieter nun erst mal damit anfangen, die Miete einzutreiben und eine Kündigung SCHRIFTLICH!!! aussprechen (wobei eine fristlose Kündigung durch Bezahlung der mietrückstände geheilt werden kann). Falls nicht explizit Gefahr im Verzuge liegt, wäre ein unerlaubtes Eindringen in die Wohnung Hausfriedensbruch.

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Mir sieht das nach einem Notstand aus. Der Mieter könnte theoretisch ja auch tot in der Wohnung liegen und den Umzug an eine neue Melde Adresse lediglich zur Tarnung eines Selbstmordes angegeben haben.
Wenn Du als Vermieter ziemlich blöderweise in die Wohnung nur mit Schlüsseldienst reinkommst: Tu es. Das kostet hier zwischen 50 und 80 €. Anschließend vermutlich ein neues Schloss.
Ich wünsche Dir, dass Du da nicht Einen Mietnomaden beherbergt hast.
LG
Amokoma1

Welcher sollte das sein?

Okay, der erkennbare Notstand scheint nicht vorzuliegen. Man könnte ihn ja
dennoch vermuten und einen Zirkus (der Druck verursacht) veranstalten. Pfui, ich schäme mich gelegentlich fast für meine Gedanken.
LG
Amokoma1

Druck auf die leer stehende Wohnung?

Ja klar. Nein, in einem solchen Fall halte ich die Annahme eines potenziellen Notstandes beim Mieter aber für plausibel (er könnte geistig sehr verwirrt sein).
Das berechtigt m. E. zur Besichtigung der Wohnung mit Schlüsseldienst.
VW_Golf wird in der Wohnung vermutlich irgendwas finden, womit er „Druck“ auf den Mieter verschärfen kann. Er muss das dann aber auch tun.
LG
Amokoma1