und zwar bin ich vor zwei wochen umgezogen, einen mietvertrag habe ich leider noch nicht von meiner vermieterin erhalten. doch als ich mir die wohnung angeschaut habe, habe ich sie gefragt welche nebenkosten zur kaltmiete dazukommen werden und sie meinte strom, wasser, heizung und müll.
nun hat sie mir aber letzte woche gesagt das dann noch grundsteuer und brandschutzversicherung dazu kommen würde. nur hat sie mir das nicht gesagt als ich sie bei der besichtigung gefragt habe. ich wohne in einem alleinstehenden anbau mit ca 25 m², das haupthaus ist ein zweifamilienhaus. im haupthaus wohnt seit zwei monaten eine frau mit kind, sie hat ca. 60 m² und sie sagte mir sie zahlt 50 € grundsteuer im monat. sie meinte das das aber wohl zuviel wäre. wie wird das genau berechnet?
Einfach mal bei google Berechnung Grundsteuer eingeben
Hallo!
Ich wurde als Experte ausgewählt, aber da müsste ich mich selber mal schlau machen, da ich davon absolut keine Ahnung habe.
Lg Thomas
zu den Nebenkosten (Betriebskosten) gehören nachfolgende Kosten, die nicht extra im Mietvertrag erwähnt sein müssen.
Aufstellung der Betriebskosten
Betriebskosten sind nachstehende Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen, es sei denn, dass sie üblicherweise vom Mieter außerhalb der Miete unmittelbar getragen werden:
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Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks
Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer, jedoch nicht die Hypothekengewinnabgabe. -
Die Kosten der Wasserversorgung
Hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilungen der Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe. -
Die Kosten der Entwässerung
Hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe. -
Die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage;
hierzu gehören die Kosten der Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung;
b) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen;
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
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Die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr
Hierzu gehören die für die öffentliche Straßenreinigung und Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren oder die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen. -
Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
Zu den Kosten der Hausreinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteilen, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzuges. -
Die Kosten der Gartenpflege
Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen. -
Die Kosten der Beleuchtung
Hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteilen, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen. -
Die Kosten der Schornsteinreinigung;
hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nr. 4 Buchst. a) berücksichsichtigt sind. -
Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
Dazu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. -
Die Kosten für den Hauswart
Hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft.
Soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nr. 2-10 nicht angesetzt werden. -
Die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage;
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer
Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zur Wirtschaftseinheit gehörende Antennenanlage;
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage;
hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchst. a), ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse. -
Sonstige Betriebskosten
Das sind die in den Nr. 1-13 nicht genannten Betriebskosten, namentlich die Betriebskosten von Nebengebäuden, Anlagen und Einrichtungen.
alle anderen Kosten, die der Vermieter verlangt müssen im Mietvertrag benannt sein.
50,00 Euro monatlich für Grundsteuer halte ich für zu hoch.
Der Mieter hat das Recht auf Einsichtnahme der Gesamtkosten, die in einem Jahr für das Haus anfallen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann befinden sich auf dem Grundstück 3 Mietparteien, 1 im Anbau und 2 im Haupthaus. Der Vermieter muss alle anfallenden Kosten auf alle, das Grundstück bewohnenden Mieter umlegen, auch auf die Räume, die er selbst nutzt!
Auf alle Fälle auf einen Mietvertrag bestehen, für 25 m² Wohnraum sind ca. 30,00 Euro Nebenkostenvorauszahlung fällig.
MfG Petra Kunze
Hallo,
leider kann ich zu Ihrer Anfrage nichts sagen da ich absolut kein Experte auf diesem Gebiet bin (hatte ich auch nicht angegeben). Ich habe selbst 3 ähnliche Anfragen in diesem Forum gestellt die leider nie beantwortet worden sind.
Trotzdem viel Erfolg & Grüße