Mieter hat angeblich NK-Abrechnung nicht erhalten

Hallo

Mieter A zieht im Frühsommer 2004 aus.
Am 10.11.2005 geht die NK-Abrechnung 2004 an seine Anschrift.
Leider fällt bis November 2006 nicht auf, dass er die Nachzahlung nicht bezahlt hat.
Daraufhin bekommt A eine Mahnung.
A teilt Vermieter mit, er habe die NK-Abrechnung gar nicht erhalten und würde auch nicht eher zahlen als er die Abrechnung komplett mit allen Unterlagen vorliegen habe.

Vermieter schickt ihm daraufhin alle Unterlagen noch einmal in Kopie.

7 Wochen später erhält Vermieter Brief vom Mieterbund:
NK verspätet eingegangen, Mieter muss nicht mehr zahlen.

NK 2003 ging ebenfalls an seine neue Anschrift, hier war ein Guthaben vorhanden. Diese NK hat er natürlich erhalten.

Vermieter möchte natürlich sein Geld und fragt sich nun wie er am besten vorgehen soll.

Gruß

Hallo Irene,

du kennst die Prozedur:
Es zählen hier Beweise nur.

VM hat hier sehr lang geschlafen
Dem Handeln folgen gleich die Strafen!
Auch hat er hierdurch zugegeben:
Nix angekommen? Nochmal eben!

Man könnt noch schimpfen oder bellen,
Oder des Nachts beim Mieter schellen.
Aber ich fürchte vor Gericht
Gewinnt man nicht…

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

hab Dank für Deine Worte schön
die mir nun auf meinen Geiste gehn

man kehre um Beweiseslast
und frag den Mieter: was, Du hast
bekommen nicht, du kleiner Wicht
die Abrechnung oh Schreck oh Graus
sie ging doch pünktlich aus dem Haus

mit Postkutsche oder Wagen
was tust Du nun dagegen sagen
man hat gesehen man muss blechen
und will das Ganze schnell vergessen

Vermieter, auch nicht grade dumm
schnüffelt im Internet herum
und sucht und findet auf die Schnelle
Gerichtsurteile zur Lage, gelle

besagen nun, dass nicht unbedingt
Vermieterlein muss beweisen
dass Post an Mieter ging auf Reisen

wir werden sehen und versuchen
dass Mieter gibt seinen Teil zum Kuchen.

Gruß

Hallo Irene,

vom Kuchen nähm ich auch ein Stück!
Ich wünsch dir in der Sache Glück!
Der Mieter sollte sich was schämen!!!

Hätt er sich anständig verhalten,
Dann würde man ganz anders walten
Und er könnt auch ein Stück sich nehmen.

Auch ich kenne die Rechnung schon,
Die niemals nicht am Ort eintraf
Doch griff der Depp zum Telefon,
um mir’s zu sagen… Und Alaaf!

Gruß!

Horst

Hallo Irene,

auch wenn nicht in Reimform, der gute Wille ist da! :smile:

Leider teile ich die Meinung von Horst. Der VM hat die Pflicht den termingerechten Eingang der NK-Abrechnung nachzuweisen, sowie auch notfalls den Eingang beim (Ex-)Mieter.

Das darüber hinaus noch vergessen wurde, die NK-Nachzahlung einzufordern ist nicht gerade förderlich.

Ausser bei einigen wenigen Ausnahmefällen denke ich, wird hier der VM auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Das es moralisch nicht gerade hilfreich ist, wenn die Guthaben aus 2003 natürlich gerne entgegengenommen werden…

VM haben es heutzutage schon ganz schön schwer!

Gruß
Nita

In solchen Fällen hat der Vermieter sicher den Brief durch den Zeugen XY zur Post bringen lassen und/oder vom Zeugen AB nochmals persönlich in den Briefkasten geworfen.

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In solchen Fällen hat der Vermieter sicher den Brief durch den
Zeugen XY zur Post bringen lassen und/oder vom Zeugen AB
nochmals persönlich in den Briefkasten geworfen.

Klar doch *lol*

Der Vermieter hat sich schlau gemacht und einige Urteile gefunden, z.B.
Urteil vom 18.08.2005 LG Berlin /67 S 1/05:

…dass Sie es nicht zu vertreten haben, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Abrechnung unterwegs verloren geht. In dem zugrunde liegenden Fall hatte die zuständige Mitarbeiterin der Hausverwaltung als Zeugin ausgesagt, dass sie die Abrechnung für… am …zur Post gegeben hatte. Das konkrete Datum konnte sie anhand der in ihrem Büro geführten Postausgangsliste nachvollziehen, ein Rückläufer war nicht eingegangen. Ein etwaiger Verlust der Briefsendungen auf dem Postweg ist dem Vermieter nach den Entscheidungsgründen des Urteils nicht vorzuwerfen…

Da hätte der Vermieter doch wohl eine Chance?

Gruß

Hallo Horst

das Reimen macht Dir sehr viel Freude
so denken sicher viele Leute

vielleicht sollt’ man dem Mieter sagen
was einem schwer liegt in seinem Magen

in einigen Versen, nett und schön
er soll dem Vermieter auf den S… nicht gehn
die Spielchen sind uralt und bekannt
bei Mieter und Vermieter im ganzen Land

also: Zahlemann & Söhne
sonst lässt Vermieter los die Töle…

na ja - was besser fällt nicht ein, am Aschermittwoch.

Gruß

Hallo

Vermieter hat den Postwertzeichenbeleg gefunden, der könnte auch als Beweis gelten.

Gruß

Hallo

Vermieter hat den Postwertzeichenbeleg gefunden, der könnte
auch als Beweis gelten.

ianal, aber als Beweis für das Losschicken und auch noch gleich für das Ankommen beim Mieter, alternativ für den Verlust der Sendung, ein Kassenbon für eine Briefmarke?

Ich kann mir das Gelächter des Richters lebhaft vorstellen!

Gruß
loderunner

Hallo

ja, zum totlachen.

Für das Finanzamt gilt die Quittung jedoch als Beweis/Beleg, dass man Briefe etc. versandt hat und einige Zeit wollte das FA, dass man auch auf den Belegen die Namen der Empfänger vermerkt.

Wenn sich also Datum deckt, warum sollte das nicht als Beweis gelten.

Mieter braucht keinen?! Sagt einfach, ach Gottchen, muss nachzahlen - dann habe ich die Abrechnung nicht bekommen, soll Vermieter doch sehen wo er sein Geld her bekommt.

Aber genau so ist das heute. Zum totlachen.

Gruß

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