Mieter hat angeblichen defekt 4 Monate nach Auszug entdeckt

hallo zusammen,
ich bin am 31.12.13 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe eine abnahme mit meinem alten Vermieter gemacht. Leider habe ich kein abnahmeprotokoll unterschrieben bzw unterschreiben lassen. In der Wohnung war alles in Ordnung und nix defekt. Jetzt nach fast 4 Monaten kommt der auf einmal an und behauptet das an der Duschkabine etwas defekt wäre was er reparieren gelassen hat. Es Handelt sich um ca. 200 €.
Die Kaution habe ich damals nicht bezahlt, weil ich das selber bei der Sparkasse machen sollte und die Bank sich bei mir melden wollte, welches sie nicht tat und somit habe ich dies vergessen gehabt. Der Vermieter hatte sich auch nie bei mir deswegen gemeldet gehabt.
Ich kriege noch von den Nebenkostet was zurück gezahlt wo die mir die Reperaturkosten anrechnen wollen.
Wäre ich da im recht wenn ich dagegen angehen würde oder nicht???

mfg

Ohne unterzeichnete Mietmängelfreiheitsbescheinigung hat der VM tatsächlich eine sechsmonatige Prüffrist zur Mängelfeststellung.

Den Schaden an der Duschwand könnte er mit einem Guthabne aus BK verrechnen, wenn er dich vergeblich aufgefordert hätte, den frist- und fachgerecht zu beseitigen.

G imager

da liegt das Problem der hatte mich über diesen angeblichen Schaden gar nicht Informiert und einfach machen lassen. Erst jetzt wo es um Rückzahlung wegen den Nebenkosten geht hatte er mich über diesen Schaden informiert. Das ist natürlich jetzt richtig ärgerlich das ich keine Mietmängelfreiheitsbescheinigung unterschreiben gelassen habe.
Später ist man immer schlauer-.-