Mieter hat gekündigt - zahlt nicht mehr

Hallo,

folgendes Problem, die Mieterin unserer Einliegerwohnung hat gekündigt, fristgerecht 3 Monate zum Monatsende. Nun war heute die Miete fällig, aber kam nix. Leider haben wir nur einen mündlichen Mietvertrag. Nachdem es anfangs nicht pünktlich mit der Miete mit Überweisung geklappt hat, haben wir uns auf Barzahlung geeinigt.

Was kann ich tun? Rechtlich gesehen, also z.B. mit Mahnverfahren drohen?

Gruß

Edelweiss

Die Sache ist klar, du bist im Recht, wirst aber nichts bekommen, ausser noch mehr Ärger. Du hast keine Kaution verlangt, bei der Vermietung ein Entgegenkommen, jetzt schaust du in die Röhre. Verzichte auf die 3 Monate Miete, gehe nicht zum Anwalt, der kostet nur zusätzlich und bringt nichts.
Der Mieter hat das Recht, der Vermieter in Wirklichkeit überhaupt keins. Der Staat sagt, du bist der Sozial Stärkere, also zahl mal.
Diese Erfahrung habe nicht nur ich gemacht, das ist leider so im Rechtsstaat Deutschland.

Gruss
Werner

Warum soll der Anwalt nix bringen?

Naja, warum erst drohen?
Da nur noch knapp drei Monate verbleiben, eilt es ein wenig. Unter gewissen Voraussetzungen kann man sich das Mahnverfahren auch sparen und direkt Klage einreichen.
Ggfs. bei RA Rat einholen.

MfG
virages

Nachtrag:
Das alles natürlich erst, nachdem mit der Mieterin gesprochen wurde und sie beabsichtigt - zB wegen Unkenntnis - die Miete „abzubummeln“.

Hallo Edelweiss,

es kommt darauf an, ob bei der Mieterin überhaupt was zu holen ist !! Wenn Sie vom Staat lebt, können Sie das direkt vergessen ! Die hat nämlich selber dann nichts um zu zahlen. Wenn sie dann rechtlich dagegen vorgehen, tragen Sie alle Kosten, selbst wenn Sie gewinnen !! Und ausserdem haben Sie ja nichts schriftlich in der Hand ! Es sei denn, Sie haben wenigstens Quittungen, dass Sie jeden Monat Bargeld von der Mieterin bekommen haben - dann besteht ja indirekt ein Nachweis, dass monatlich Geld geflossen ist, und das das die Miete war.

Ich habe das selber schon mitgemacht !! Hatte jahrelang Mieter in meinem schön rebovierten Haus. Als dann immer öfter die Mieten nicht oder nur sehr spät kamen, und das Haus mehr und mehr verkommen ist, hatte ich denen gekündigt. Rechtzeitig 1 Monat vor Mietende haben die sich dann heimlich verdrückt und mir eine Müllhalde als Haus überlassen - und die letzten Mieten habe ich auch nicht bekommen - eben richtige Mietnomaden. Und rechtlich hatte ich keine Chance, weil beide Ehepartner private Insolvenz angemeldet hatten. Ich bin also gar nicht erst vor Gericht gegangen - sonst wäre es noch teurer geworden - hat mich so schon 15.000,00 Euro gekostet das Haus zu renovieren.

Am Besten fragen Sie einen Ihnen bekannten Anwalt, was der dazu sagen kann - aber ich denke mal, da kommt nichts mehr.

Das ist leider das Deutsche Mietrecht - Betonung auf Mietrecht !! Vermieter haben nämlich in Deutschland keine Rechte !!

Sorry.

Grüße

Lotte71

Hallo!
Bei einem mündlichen Mietvertrag ist das alles extrem schwierig, weil man quasi nichts beweisen kann.
Bei einem schriftlichen Mietvertrag gerät der säumige Mieter aufgrund des Vertrags in Verzug ohne notwendige Mahnung.
Bei einem mündlichen ist die Frage der Beweisbarkeit, was für ein Zahlungsziel vereinbart wurde.
Ich würde sie auf jeden Fall erst einmal schriftlich in Verzug setzen durch Mahnung mit Zahlungsziel. Und den Empfang würde ich mir quittieren lassen.
Kommt dann immer noch nichts würde ich über das Mahngericht gehen.
Kann man denn nicht mit ihr sprechen? Ist sie bereits ausgezogen?
Wünsche viel Erfolg!

Wenn du zum Anwalt gehst, musst du zuerst zahlen: seine eigenes Honorar, Gerichtskosten im Voraus, Auslagen. Das muss er dann alles zusammen einklagen plus 3 x Monatsmiete. Er /du wirst vor Gericht auch Recht bekommen, doch das Geld eintreiben musst du selbst oder der Gerichtsvollzieher (kostet auch wieder zusätzlich) Wenn der Mieter Geld hat und es auch hergeben will funktioniert das, aber er will ja nichts hergeben, wie schon bewiesen ist. Wenn du Glück hast, zahlt er dir jeden Monat 20 oder 50 €, dann hat er eine zeitlang Ruhe vor dir. Nach 3 Monaten zahlt er dann nichts mehr und das Ganze beginnt von vorn. Da kannst du über Jahre streiten, wenn dir deine Nerven nicht zu schade sind, dann mach das. Dein Anwalt wird dir das so natürlich nie erzählen, ist ja sein Geschäft.
Gruss
Werner

Warum soll der Anwalt nix bringen?

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,
auch ein mündlicher Mietvertrag ist rechtlich möglich und verpflichtet den Mieter zur pünktlichen Mietzahlung, spätestens 3. Werktag des lfd. Monats.
Ich empfehle sofort eine Mahnung auszusprechen mit Klageandrohung, das wirkt meistens schon. Zahlt die Mieterin trotzdem nicht, müssten Sie ins Klageverfahren eintreten über einen RA, Kosten werden i.d.R. bei Urteil dem Mieter auferlegt.
Gruß suver

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage treffen.

Eklis64

Hallo, auch wenn der Mietvertrag mündlich geschlossen wurde, so ist er rechtsgültig. Es gelten die allg. Bestimmungen des BGB, wonach die Miete eine Bringschuld des Mieters ist. Bei Zahlung der ersten Miete und der Annahme des Geldes durch Sie, ist der Mietvertrag geschlossen (Sie haben bestimmt Quittungsdurchschläge der Barzahlungen). Sie können nunmehr die Mieterin schriftlich abmahnen und in gleichem Schreiben ankündigen, daß Sie ein Mahnverfahren einleiten müssen, wenn die Mietschuld nicht beglichen wird. Das Mahnverfahren kann durch Ausstellung eines Mahnbescheids erfolgen (Formulare hierfür im Schreibwarengeschäft, dann kommt der Onkel mit dem Kuckuck und pfändet) oder durch Erwirken eines Titels beim zuständigen Amtsgericht, da kann dann 30 Jahre lang vollstreckt werden, falls die Mieterin mal zu Geld kommt.- Gruß, Achim

Hallo,

wenn die Mieterin noch da ist, würde ich erstmal
mit ihr Reden, ev. kann Sie die Miete ja in Raten
Zahlen.

Ein mündlicher Mietvertrag gilt auch, so dass auch
ein Mahnbescheid in Frage kommt. Zur Miethöhe etc.
wären dann aber Zeugen gut.

Grüße

Wenn es nichts Schriftliches gibt auch keine Empfangsbestätigung der Barmiete, dann machen weitere Aktionen wenig Sinn.