Hallo liebe Experten,
folgender Fall: Garage wurde vom Vermieter fristgerecht zum 31.10. gekündigt und Mieter P. hat es, warum auch immer, nicht geschafft, diese rechtzeitig vollständig zu räumen.
P. hat vom Vermieter schriftlich eine Räumungsklage-Androhung bekommen und als er dann verspätet (genau am 08.11.) die Garage freimachen wollte ging das nicht, weil der Eigentümer inzwischen das Schloss ausgewechselt hatte.
Darf der Vermieter das machen, ist das rechtlich in Ordnung.
Schönen Dank im Voraus für Antworten und viele Grüße
von Irmgard