Mieter hat Mietsache verändert - Rückbau?

Hallo,
ich hab da mal ne Frage:
Ein Dachdecker (Mieter)hat auf dem Grundstück des Vermieters einen Anbau an die mitvermietete Halle angebracht, der alleine nicht nutzbar wäre. Dies wurde auch beim Katasteramt eingetrage. (auf den Vermieter). Auch hat er an und um die Mietsache herum Veränderungen getätigt. Z.B.: Überdacchungen angebracht, den Boden (ehem. Wiese) mit Schotter aufgefüllt etc…
Nun gibt es Streitigkeiten über die Mietzahlung (der Mieter hat diese grundlos eingestellt!).

Kann der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses den Rückbau zum ursprünglichen Zustand verlangen? Wenn ja, in welchem Umfang? Und wie ist das mit dem Hallenanbau… ist dieser nun mit dem Mietobjekt „verschmolzen“ = ins Eigentum des Vermieters übergegangen?

Ich bedanke mich schon jetzt für Antworten und wünsche noch einen sehr schönen Tag!
Viele Grüße
Micha

Auch ein Hallo,

Hallo,
ich hab da mal ne Frage:

Ein Dachdecker (Mieter)hat auf dem Grundstück des Vermieters
einen Anbau an die mitvermietete Halle angebracht, der alleine
nicht nutzbar wäre. Dies wurde auch beim Katasteramt
eingetrage. (auf den Vermieter).

Hat der Vermieter den Anbau genehmigt?

Auch hat er an und um die

Mietsache herum Veränderungen getätigt. Z.B.: Überdacchungen
angebracht, den Boden (ehem. Wiese) mit Schotter aufgefüllt
etc…
Nun gibt es Streitigkeiten über die Mietzahlung (der Mieter
hat diese grundlos eingestellt!).

Kann der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses den
Rückbau zum ursprünglichen Zustand verlangen?

Wenn die Veränderungen vom Vermieter nicht genehmigt waren und Grundlage ein gewerblicher Mietvertrag ist , (es gibt auch Mietverhältnisse, da ist die Wohnung privat und nur die Halle gewerblich angemietet), hat der Mieter den Zustand vor Anmietung herzustellen.

Wenn ja, in :welchem Umfang?

So wie es vorher war, ggf. Abbau des Anbaus und der Überdachungen etc.
den Schotter in der Wiese wird ein Problem sein,…

Und wie ist das mit dem Hallenanbau… ist

dieser nun mit dem Mietobjekt „verschmolzen“ = ins Eigentum
des Vermieters übergegangen?

M.E. nicht, denn man geht von einen „Anbau“ aus; falls dies jedoch „verschmolzen“ wäre, hätte m.E. der Vermieter hier eine Entschädigung an den Mieter zu bezahlen.

Schönen Tag noch.

Hallo,

Und wie ist das mit dem Hallenanbau… ist

dieser nun mit dem Mietobjekt „verschmolzen“ = ins Eigentum
des Vermieters übergegangen?

M.E. nicht, denn man geht von einen „Anbau“ aus; falls dies
jedoch „verschmolzen“ wäre, hätte m.E. der Vermieter hier eine
Entschädigung an den Mieter zu bezahlen.

Woher willst Du denn hier einen Anspruch auf Entschädigung herleiten?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Und wie ist das mit dem Hallenanbau… ist

dieser nun mit dem Mietobjekt „verschmolzen“ = ins Eigentum
des Vermieters übergegangen?

M.E. nicht, denn man geht von einen „Anbau“ aus; falls dies
jedoch „verschmolzen“ wäre, hätte m.E. der Vermieter hier eine
Entschädigung an den Mieter zu bezahlen.

Woher willst Du denn hier einen Anspruch auf Entschädigung
herleiten?

Es kommt drauf an, was man draus macht:wink:) Kostenlose Info’s sind bei mir gebührenpflichtig;–)

Gruß
loderunner (ianal)

Hi

dieser nun mit dem Mietobjekt „verschmolzen“ = ins Eigentum
des Vermieters übergegangen?

M.E. nicht, denn man geht von einen „Anbau“ aus; falls dies
jedoch „verschmolzen“ wäre, hätte m.E. der Vermieter hier eine
Entschädigung an den Mieter zu bezahlen.

Woher willst Du denn hier einen Anspruch auf Entschädigung
herleiten?

Es kommt drauf an, was man draus macht:wink:) Kostenlose Info’s
sind bei mir gebührenpflichtig;–)

Es wäre hier üblich seine Weisheitsquelle offen zu legen. Ansonsten wird man hier mit Meinungsmüll überhäuft und das Forum verdient seinen Namen nicht mehr…

…zudem würde es auch eher zu Deinen Vitaangaben passen.

Also wohlan, her mit der Weisheitsquelle!
Meine Rechtsauffaßung würde sich sonst nicht ändern.

vlg MC