Hallo,
Mein Mieter hat nach nur mündlicher Wohnungs- Kündigung noch Nachzahlungen der Nebenkosten( Heizung,Wasser) zuzahlen. Der 3. Besichtigungstermin (2mal wurde der Termin schon gekänzelt) steht an,wird der wieder abgesagt,welche Rechte habe ich als Vermieter die Wohnung zubesichtigen,zwecks Nachmieter,sowie bekomme ich mein Geld,denn der Mieter ist im Insolvenzverfahren. Der Umzug ist schon im Gange!!!Vielen Dank und Grüsse Li
Hallo, ja das ist ein ganz schwieriger Fall… „Insolvenz“, da müssen Sie wohl warten bis alle anderen Gläubiger die schon vorher Ansprüche haben ihr Geld bekommen haben. Wohnungsbesichtigung kann er nicht ablehnen, Sie haben sich auch rechtzeitig angemeldet. ABER , was nützt hier groß Streiten…wenn sie nicht eingelassen werden…hmm mit Gewalt gehts nicht! Das kostet Nerven. Gehen Sie doch zu einem Vermieterverein, die Mitgliedsbeiträge sind wirklich gering. Die haben Anwälte, die Ihnen zur Seite stehen. Mündliche Kündigung ist ja auch so eine Geschichte! Hier gilt schriftliche Kündigung ist wirksam.( drei Monate ab Kündigungseingang müssten die ja noch zahlen). Sind sie froh, wenn diese Familie draussen ist und ihnen in der Wohnung nicht noch Schaden hinterlässt…den müssten sie wie ich es sehe auch selbst richten. Wo nix ist, da kann niemand was holen! Schlimm, wir hatten hier aber auch schon die tollsten Erlebnisse.- Nehmen Sie sich hier einen Anwalt…wie gesagt besser Vermieterverein, da wird ihnen günstiger geholfen.
Viel Glück und gute
1.den gleichen mist habe ich auch gehabt
1600 euro offen, insolvenz, und ich bekomme eventuell 5 % der summe in den nächsten 6 jahren!!!
2. also alle kosten, mietausfall, mietnachzahlung,
nebenkosten sammeln und einen mahn bescheid aufmachen,
kostet bis 50 euro damit du einen titel bekommst,
kannst du auch selbst machen.
mit einem vordruck aus dem schreibwarengeschäft.
Rechtsanwalt nimmt direkt 200 euro, Gericht genauso viel
und wie gesagt, du bekommt nur 5 % zurück,
deswegen mache selbst einen mahnbescheid auf mit dem Amtsgericht.
wie du in die wohnung reinkommst, ist eine n
heikle sache, ohne anwalt geht nichts (denke an die 5%)
vieleicht die polizei+ zu hilfe rufen,oder:
so habe ich das gemacht, eine flasche wasser vor die
Türe gekippt, geklingelt und dann die Polizei gerufen
aufgebrochen, wegen verdacht auf wasserrohrbruch,
schloss gewechselt
du wirst sehen welch ein elend der bruder hinterlassen
hat. besorg dir schon mal herzpillen, mir
sind die tränen gekommen .
viel glück und nichts ohne polizei. meistens kennen
sie diese leute und geben auch tipps
Hallo!
Ich weiß es leider auch nicht…Bin da auch kein Kenner…Es tut mir leid…
Aber im Grunde steht es Ihnen frei, sich die Whg anzuschauen als Vermieter.
Alles weitere würde ich mich mal bei einem Anwalt schlau machen.
Lieben Gruß
Moin!
Wenn Ihr Mieter eine mündliche Kündigung des gemieteten Wohnraumes akzeptiert hat, hatten Sie schon Glück!
Die Endabrechnung erfolgt in der Regel erst NACH Auszug und dann auch erst am letzten Tag des Mietverhältnisses. Ich habe das so verstanden, daß es in Ihrem Fall wohl der 31.3.10 sein wird.
Dann werden auch die Zähler abgelesen und erst danach wird die NK-Abrechnung erstellt. Ist diese gemacht, wird die postalisch zugestellt, am Besten als Einschreiben.
Der Mieter seinerseits übergibt zum Abschluß des Mietverhältnisses die Mietwohnung besenrein an den Vermieter, es sollte darüber ein Protokoll erstellt werden.
Die private Finanzsituation Ihres Mieters hat für die Beurteilung seiner Zahlungsmoral und -fähigkeit keinen Einfluß.
Zahlt er nicht, werden Sie das in einem Rechtsstreit mihilfe eines Anwalts einklagen können.
Beste Grüße
MK
Hallo,
tut mir leid, aber dazu kann ich leider nichts sagen. Da weiß ich nicht Bescheid.
Hallo Li,
Sie können froh sein, daß Sie den so losgekriegt haben !
Der Mieter ist auf jeden Fall verpflichtet, Ihnen den Zugang zur Wohnung zu gewähren.
- aus Sicherheitsgründen
- zur Wahrung ihres Eigentums
- zur Kontrolle wegen Beschädigungen, Umbauten, Renovierung, gegf. anstehende Reparaturen
- wenn der Mieter in der Insolvenz ist, darf er sich fünf Jahre lang nichts zu Schulden kommen lassen. (Wohlverhaltensphase) Er macht sich jetzt wegen Nichtzahlung der Nebenkosten(nachzahlung) strafbar und steht mit einem Fuß im Gefängnis.
- Hat er einen Schuldenberater oder Betreuer ? (erkundigen)
- unter bestimmten Voraussetzungen muß auch der Partner oder die Eltern des Mieters mithaften.
Ich wünsche Ihnen das Beste
Hartmut