Mieter hat Zähler nicht umgemeldet

Hallo liebe www-commuinity,

bitte, wenn möglich, um kurze Einschätzung der Situation.

Mieter haben sich laut Mietvertrag dazu verpflichtet: (…)seperate Verträge für Strom und Gas abzuschließen, welche nicht bestandteil des Mietverhältnisses sind und nicht vom Vermieter abgerechnet werden.

Dem Grundversorger wurde vor ca.6 Monaten (nach Einzug der Mieter)gemeldet,dass von den 3 bestehenden Verträgen (Wass,Gas,Strom); 2 (Strom,Gas)nicht mehr auf den Vermieter laufen (Wasser bleibt bestehen)und die Kontaktdaten der neuen Mieter genannt.

Das ganze Jahr über wurden vom Konto des Vermieters keine Abschläge für Strom + Gas abgebucht, dafür letzten Freitag die komplette Summe für 6 Monate.

Mieter sind NATÜRLICH gerade im Urlaub und der Grundversorger nimmt sich da nicht wirklich was von an.

Mein Gedanke, Lastschrift zurückgehen lassen,auf die Kündigung von vor 6 Monaten verweisen und um eine neue Abrechnung (NUR WASSER) bitten.

Hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.

Wie würdet Ihr Euch verhalten? Vielen Dank im Voraus :wink:

Hallo!

wenn man vorher selbst Kunde bei Strom und Gas war,nun vermieten möchte und deshalb die Mieter selbst Strom- und Gaskunde werden sollen,dann kündigt man seinen Liefervertrag bei Strom und Gas !
Dann gibts eine Endabrechnung (Zählerstände mitteilen) und alles wäre OK.

Mit Einzug (und Strom/Gasbezug) werden die Mieter automatisch Kunde des Versorgers,sie müssten sich nicht mal selbst anmelden. Wenn nicht,haften sie aber trotzdem für den angefallenen Verbrauch.

Und der alte Strom/Gaskunde hat mit der ganzen Sache nichts mehr am Hut !

Wenn man nun nicht formell gekündigt hatte,sondern „nur“ die neuen Namen der Kunden mitgeteilt hatte,dann ist man wohl selbst doch noch Kunde des Versorgers und haftet für die Strom-/Gaskosten voll.
Man konnte doch nicht einen neuen Vertrag für seine Mieter abschließen.

mfG
duck313

Hallo,

stimme zu, dass es keine Kündigung der Versorgungsverträge gab und somit hält sich der Versorger an „seinen Kunden“. Die Stornierung der Lastschrift und damit Nichtbezahlung von 6 Monaten könnte beim Versorger die Eintragung von Negativen in den Kreditauskünften sowie die Übergabe ans Inkasso nach sich ziehen; empfehlenswert wäre daher die Kontaktaufnahme mit dem Versorger.

si

Vielen Dank für die Meinungen.

Hallo,

das trifft in etwa auch unser Problem als Vermieter.
Wobei der Stromversorger dieses Jahr schon drei Rechnungen lieferte, die nach Telefonaten jeweils korrigiert wurden, also unterschiedliche Beträge ausweisen.
Der letzte enthielt aber den unschönen Hinweis auf das Inkasso-Verfahren.

Frage: ist da Inkasso-Verfahren schon zulässig oder beginnt eine Frist nicht erst mit der letzten Rechnung ? Oder kann man sowas wie ‚Wiedereinsetzen in den vorigen Stand‘ verlangen ?

Zusatz, beim (namhaften) Stromversorger läuft nicht alles glatt, ein Einwurf-Einschreiben von uns wäre nicht angekommen, wir prüfen das gerade.

Grüße Roland