Hallo,
falls das doch eher zu „Immobilien“ passt, Entschuldigung! 
Und zwar geht es um die Absetzung der Nebenkosten als Mieter als haushaltsnahe Dienstleistungen.
Ich habe mal gehört, dazu muss die Verwaltung eine Aufschlüsselung der Nebenkosten anfertigen, bei der ersichtlich ist, welche Leistungen überhaupt als haushaltsnahe Dienstl. anerkannt werden können.
Weiß die Verwaltung dann schon was zu machen ist, oder um was muss man dann genau bitten? Kennt jemand einen Link, wo das beispielhaft gemacht wird? Oder sogar eine Beispielrechnung für Laien?
Was passiert, wenn die Verwaltung auf den (zugegebenermaßen wahrscheinlich hohen Arbeitsaufwand) keine Lust hat?
Ich danke wirklich vielmals für alles was irgendwie weiterhilft! 
Gruß
Granini
Moin,
anbei der Link zum Anwendungsschreiben des BMF’s. Nicht erschrecken über die 30 Seiten, aber wird genau aufgeführt, was alles berücksichtigt werden kann. Und in der Anlage (S. 30) ist ein Muster für die Bescheinigung, die die Verwaltung an den Mieter ausstellen kann/ m. E. muss. In einer weiteren Anlage (ab S.21) sind alle berücksichtigungsfähigen Aufwendungen nochmal kurz aufgelistet.
Bisher haben die meisten Vermieter bzw, deren Verwalter (meist die Verwaltungsgesellschaften) eine solche Bescheinigung/ Aufschlüsselung automatisch der Nebenkostenabrechnung beigefügt. Und viele haben diese auf Anforderung dem Steuerpflichtigen zukommen lassen.
Schöne Grüße
e
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53988/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53988/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Super, vielen Dank!
Bleibt zu hoffen, dass eine Verwaltung das auch so hinbekommt, mal schauen… 