In einem Mietshaus leben drei ordnungsgemäß gemeldete
Familien.Im Juni 2004 hat die Tochter der Vermieter den Keller-indem sich alle Wasserzähler und der Heizungsraum befinden- zum Wohnraum umgebaut.Bei der aktuellen Heizkostenabrechnung
wurde von drei Mietern festgestellt,dass das verbrauchte Heizöl nur auf die drei Mietparteien vom Erdgeschoss aufwärts, umgelegt worden war.Bei Nachfrage bei den Vermietern ,wurde erklärt, das
sich im umgebauten Keller keine Thermostate zum Ablesen der Heizungen
befinden,weil der Keller nicht als Wohnung gemeldet sei.Der Verbrauch der Kellerwohnung solle von den drei Mietparteien anhand der Quadratmeter vom Keller ausgerechnet werden.Als die drei zahlenden Mietparteien dann um die genaue Nutzflächenzahl der
Kellerwohnung baten,wurden mindestens 20 Quadratmeter Wohn/Nutzfläche zuwenig angegeben.Mit der Begründung : In verschiedenen Zimmern läuft
die Heizung fast nie und die Diele dient als Zugang zum
Heizraum.Und eine große Abstellkammer wurde erst gar nicht erwähnt.Was kann man dagegen unternehmen und an welche Behörden,zur Klärung,müssen sich die Mieter wenden?
Ist nicht - die sollen sich gefallen lassen, daß die gesamte Nutzwohnfläche im Keller als beheitzt abgerechnet wird,.
Vom Behördengang möchte ich eher abraten, weil dies als vermeidbare Anzeige ohne weiteres zur Kündigung der e. WEohnung führen könnte.
Verhandeln, denn im Streitfall vorm´ Kadi da darf man das vortragen von wegen Kellerfläche und Umwidmung. . Aber nur aus Neid und Missgunst nicht.
Übrigens ist die Stadt oder die Gemeinde zuständig, für die Anzahl der Wohneinheiten im Haus.
Wolfgang
Den Mietern ,von denen ich berichtet habe,ist schon klar dass die gesamte Nutzfläche vom Keller zu berechnen ist. Aber die Vermieter weigern sich die gesamte Fläche anzugeben.
Den Tipp mit der Gemeinde werden die Mieter gleich mal umsetzen.Danke!