Mieter heizt nicht - Unterschlagung?

Der Vermieter befindet sich zur Zeit im Ausland

Der Mieter heizt seit Monaten unregelmäßig bis gar nicht die Wohnung des Vermieters, erhält aber jeden Monat Ausgleichsgeld vom VM, da er die Energiekostenzahlung ganz übernommen hat.

Wäre das Unterschlagung, weil er ja Geld kassiert, dafür aber die entsprechende bezahlte Leistung nicht erbringt

nur mal so gefragt

vom VM, da er die Energiekostenzahlung ganz übernommen hat.

wer ist denn „er“?
Der Mieter oder der VM?

Der Vermieter befindet sich zur Zeit im Ausland
Der Mieter heizt seit Monaten unregelmäßig bis gar nicht die Wohnung des Vermieters,

Also es gibt im Haus mindestens zwei Wohnungen, wovon der Vermieter eine bewohnt? Und nun soll (einer) der Mieter in die Wohnung des Vermieters und dort Heizen?

erhält aber jeden Monat Ausgleichsgeld vom VM, da er die Energiekostenzahlung ganz übernommen hat.

Warum diese Regelung? Wie werden denn sonst die Heizkosten abgerechnet? Oder reden wir hier von Ofenheizungen? Aber auch da frage ich mich nach dem Sinn dieser Regelung. Der könnte doch mit den Kohlen des Vermieters heizen??

Es handelt sich um ein Haus mit zwei Wohnungen und um eine Heizungsanlage (einmal Strom, einmal Wasser) für alle Räume des Hauses. Es ist abgemacht, daß der Mieter die Energiekosten übernimmt und dafür vom Vermieter eine Ausgleichszahlung erhält. Da der Vermieter sich häufig im Ausland aufhält, hat der Mieter Zugang zum Heizungsraum, der sich in den Räumen des Mieters befindet, zu dem der Vermieter keinen Zugang mehr hat.
Da eine Räumungsklage läuft wegen Nichtzahlung der Miete, ist der Mieter sauer und versucht, dem Vermieter eins auszuwischen, zB. indem er bei 10 ° minus die Heizung abstellt.
Da aber der Mieter HeizungsgeldGeld bekommt (auf Anraten der Anwältin), aber keine Leistung bringt, würde es sich doch um Unterschlagung handeln. oder???

Nur mal so…

fragt Calima