hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin. falls nicht, bitte ins richtige brett verschieben.
es ergibt sich folgender sachverhalt:
ein ehepaar hat eine mietwohnung an eine frau vermietet. bei einzug hat die frau die geforderte kaution nicht gezahlt. sie hat ihre vermieter immer vertröstet. da es um eine alleinerziehende mutter in finanziellen nöten geht, lassen sich die vermieter darauf ein. die mieterin wohnt 1,5 jahre in dieser wohnung. aus verschiedenen gründen hat sie nun zum 30.11.2010 gekündigt.
den großteil ihres hausstandes hat sie bereits in die neue wohnung gebracht - nur der müll steht noch in der alten wohnung. die mieterin macht auch keine anstalten, sich um ihre restlichen sachen (defekter fernseher, altes bett, gerümpel, usw.) zu kümmern. da die wohnung zum 01.12.2010 neu vermietet ist, sind die vermieter darauf angewiesen, dass die wohnung geräumt wird. desweiteren stellt sich nun auch noch heraus, dass einige dinge in der wohnung defekt sind und getauscht werden müssen: wohnungstür, jalousien, fliegengitter, usw…
der vermieter kennt die neue anschrift der alten mieterin.
wie sähe die rechtliche seite aus, wenn der vermieter den müll der alten mieterin vor der neuen haustür der alten mieterin abladen würde??? eine firma beauftragen wäre zu komplziert, da es schwierig sein wird, an das geld der mieterin zu kommen. sie hat bereits eine e.v. abgegeben.
vielen lieben dank für eure antworten
grüße, a.
Dann könnte es sich unter Umständen um den Straftatbestand ‚illegale Müllablagerung‘ handeln. Möglicherweise auch nur um eine Ordnungswidrigkeit.
Vor dem Wegwerfen der Dinge muss aber auf jeden Fall das Eigentumsrecht geklärt werden. Der defekte Fernseher wird sonst schnell mal zum 8.000 € teuren Designer Flachbildschirm.
Nach Möglichkeit die Dinge einlagern (Garage), Alt-Mieterin mit Termin zur Beseitigung auffordern und, ganz Wichtig, Entsorgung nur mit Zeugen und jeder Menge Fotos.
vnA
…Geldersatz ist von der Mieterin nicht zu erwarten…die Miete wurde wahrscheinlich vom Sozialamt bezahlt…meist gehören die stehen gelassenen Möbel auf den Sperrmüll…einfach vor die neue Wohnung stellen…ist nicht erlaubt. Alles beim nächsten Sperrmüll an die Straße stellen…das ist die einfachste Lösung…Bei der nächsten Vermietung…zuerst mindestens eine Monatzmiete als Kaution und die Miete des ersten Monats, vor der Aushändigung der Wohnungsschlüssel kassieren.
Keine Kaution und keine Miete…keine Schlüssel!!!
Hi,
Bei der nächsten
Vermietung…zuerst mindestens eine Monatzmiete als Kaution
und die Miete des ersten Monats, vor der Aushändigung der
Wohnungsschlüssel kassieren.
Keine Kaution und keine Miete…keine Schlüssel!!!
Das hat einen Schöhnheitsfehler: Wenn eine gültige Haftpflichtversicherung vorhanden (inkl. Mietergedöns) ist und diese ersatzweise vorgelegt wird, darf keine Kaution verlangt werden. Wissen nur leider die wenigsten…
Und wie immer finde ich gerade den Link zum entsprechenden Gesetzes-/Urteilstext auf die schnelle nicht… 
Gruss
Hallo,
Das hat einen Schöhnheitsfehler: Wenn eine gültige
Haftpflichtversicherung vorhanden (inkl. Mietergedöns) ist und
diese ersatzweise vorgelegt wird, darf keine Kaution verlangt
werden. Wissen nur leider die wenigsten…
bitte wie?
Und wie immer finde ich gerade den Link zum entsprechenden
Gesetzes-/Urteilstext auf die schnelle nicht… 
Das wirst du auch nicht langsam finden. Da würde nur selbst schreiben helfen.
*scnr*
Gruß
Joschi
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