Mieter ignoriert Eigenbedarfskündigung, aber ich stehe auf der Straße. Was tun?

Akutes Problem. Ich muss nach Jahren aus dem Ausland nach Deutschland zurück. Habe meinem Mieter in D daher eine Eigenbedarfskündigung geschickt. Was tue ich, wenn er den Termin einfach verstreichen laesst? Ich stehe dann mit einem Koffer in D vor meiner Haustür, aber muss auf die Strasse!?! Ich kann weder laenger im Ausland bleiben, noch habe ich fin. Reserven, um woanders hinzugehen. Was soll ich tun, wenn der Mieter mein Eigentum nicht verlaesst? Ich kann ja noch nicht mal einen Brief schreiben ohne Adresse und ohne Computer und ohne ALLES! Ich habe ich D auch sonst niemanden mehr.

Hallo,
ist die Kuendigung angekommen?
Waren die Kuendigungs-Gruende ausreichend?
Kann ein lokaler Rechtsanwalt eingeschaltet werden?

Kündigung angekommen, ich habe kein Geld für einen anwalt. Gehen Sie davon aus, dass ich, wenn ich demnaechst ankomme, einfach alleine mit einem Koffer auf der Strasse stehe.

P.S. Meine Not - habe ja sonst keine Bleibe - war der Grund. Reicht das nicht?

Wenn der Mieter die Kündigung erhalten hat und trotzdem die Frist verstreichen läßt, kannst Du nur eine Räumungsklage mit Hilfe eines Anwalts anstreben.
Wenn Du wieder in Deutschland bist, hast Du natürlich die Chance, beim jobcenter Leistungen zu beantragen.
Dort bekommst Du auch Soforthilfe, kannst bei Caritasche oder Tafel Lebensmittel beziehen.
Ansonsten stehst Du auch nicht auf der Strasse mit einem Koffer, Obdachlosenwohnung als Übergang, bis Du eine reguläre Mietwohnung hast oder Deinen Mieter raushast.
Frag nach Prozesskostenhilfe.

P.S.
Du bekommst doch auch von dem Mieter auch Miete auf Dein Konto.

Nein.
Du muss eben in eine Pension oder Ferienwohnung ziehen, oder selbst etwas billiges anmieten.
Du bekommst doch die Mietzahlung aus deiner eigenen Wohnung.
Es sollten also gewisse Finanzmittel vorhanden sein.

Und dann muss man eben eine Räumungsklage anstrengen, das kostet und dauert (bis zu 1 Jahr). Und alle Kosten musst Du vorstrecken und forderst sie später vom Mieter zurück (hoffe mal, das er zahlen kann).
Ohne Anwaltshilfe kommt man da nicht zurecht.

MfG
duck313

Tja,
der Eigentuemer wird allgemein im Mietrecht als der wirtschaftlich Staerkere angesehen.
Da kommen so Sachen wie
Einzelner junger Eigentuemer kann Familie / Kranke / Alte einfach aus der Wohnung kuendigen, ja nein? Im Prinzip ja.
Berechtigter Auszug verzoegert sich, weil Raeumungsklage / Gericht / Gerichtsvollzieher / noch neu eingezogener Untermieter den Auszug ueber Monate / ueber mehr als ein Jahr verzoegerten, gibt es Beispiele.
.
Wir kennen den Einzel-Fall nicht ausreichend um sowas ein- oder auszuschliessen.
Auch waere zu ueberlegen, was billiger ist, der Eigentuemer oder der Mieter zieht in ein Hotel / Pension. Ein Richter koennte Jahre spaeter eine derartige Kostenminimierung beurteilen, man muss leider vorher versuchen richtig zu entscheiden.
Gruss Helmut

Nun ja … man darf ja nicht vergessen, daß es dem Mieter dann genauso geht/gehen könnte. Ich könnte mir vorstellen, daß zumindest irgendwelche Fristen eingehalten werden müssen und nicht einfach „raus … morgen komm ich“.

Was man sich als juristischer Laie so vorstellt und was das Gesetz dazu sagt sind als gern mal zweierlei Paar Schuhe … ohne deine Not jetzt anzweifeln zu wollen.

Hallo,
als Eigentuemer mit wenig Schulden kann man auch bei der Bank einen Kredit von einigen Zehntausend vielleicht aufnehmen. Wenn das moeglich war und bei Ankunft nicht geschehen ist, wird ein Richter spaeter Geldmangel nicht gelten lassen, sondern Richtung Eigenverschulden argumentieren. Meine Vermutung.

Das ist doch wohl hoffentlich jedem hier klar ! Die ganz normalen gesetzlichen Kündigungsfristen, also mind. 3 Monate bis zu 9 (12) Monaten bei sehr langjährigen Mietern.
Und aus dem Text geht nicht hervor, der Wohnungseigentümer hat nicht mit der gesetzlichen Frist gekündigt.
es könnte natürlich sein, die Kündigung ist formal unwirksam, weil man sie ohne Anwaltshilfe selbst verfasst hat. Da könnten Fehler passiert sein, die die Kündigung unwirksam machen.
Man muss dann ganz neu kündigen, mit neuer Frist.

Nun komm mal wieder runter, Panik hilft ja auch nicht weiter.

Wieso kannst du keinen Brief schreiben??? Die Adresse deiner Wohnung wird sich doch nicht geändert haben? Und du hast ihm doch auch die Kündigung geschickt?
Irgendeine Absendeadresse - wo du jetzt wohnst - wird es doch auch geben? Und warum rufts du den Mieter nicht mal an oder schreibst eine mail, um zu fragen, ob er rechtzeitig auszieht? Oder ist das Verhältnis schon so schlecht, dass das nicht mehr geht?

Computer gibt es auch im Ausland - Internetcafe? Rezeption eines Hotels, oft auch öffentliche Räume wie Büchereien…

Wenn du jetzt schon sicher weißt, dass der Mieter nicht auszieht, arrangiere dir schon mal eine Unterkunft - zumindest, damit du dann eine Melde- und Postadresse hast.
Freunde, Eltern, Campingplatz, Obdachlosenunterkunft?
Und lass dich von einem Anwalt beraten - wenn der Mieter wirklich nicht ausziehen will, kommst du da sowieso nicht drumrum.

… … .Jugendherberge, Pension, Monteurzimmer

Hallo,

nun da:

Ich kann weder laenger im Ausland bleiben, noch habe ich fin. Reserven, um woanders hinzugehen.

fragt man sich doch, was der betreffende mit den Mieteinahmen gemacht hat.

Ich halte das ganze für ein Fake

Es ist dein Recht wieder in deine eigene Wohnung einzuziehen.
Du bist ja jetzt auf die Wohnung angewiesen,
Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses. Kann der Vermieter eindeutige, vernünftige und nachvollziehbare Gründe für den Eigenbedarf oder die Nutzung durch eine Bedarfsperson angeben, ist diese Voraussetzung erfüllt.

Weiteres kannst du hier nachlesen, [Link auf kommerzielle Webseite gelöscht]