MIEter im Knast Mietvertrag

Hallo an alle

werden alle Verträge einer Person, die in U-Haft kommt, sofort beendet? Gibt es einen Paragraf dazu?

Hi,

werden alle Verträge einer Person, die in U-Haft kommt, sofort
beendet?

Nein.

Gibt es einen Paragraf dazu?

Da die Verträge nicht automatisch beendet werden, gibt es auch keinen § hierzu.

Die Verträge müssen, gemäß den vereinbarten Kündigungsfristen, gekündigt und bis dahin auch bezahlt werden.

Gruß
Tina

Hallo,
nein. Warum auch, bis zur Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Meines Wissens gibt es aber in den Strafanstalten ehrenamtliche Helfer, die diese Aufgabe übernehmen, falls der Beschuldigte das wünscht und sonst niemand da ist. Ebenso um z.B. Haustiere zu versorgen.

Cu Rene

nein. Warum auch, bis zur Verurteilung gilt die
Unschuldsvermutung.

das hat nichts mit (der aus dem strafrecht bekannten) unschuldsvermutung zu tun, vgl. die parallele problematik bei der kündigung eines arbeitsverhältnisses wegen verdachts einer straftat.
denn bereits der verdacht einer straftat kann das vertrauen in einem arbeits-/mietverhältnis dauerhaft beseitigen.

die unschuldsvermutung steht einer ordentlichen/außerordentlichen kündigung des mietverhältnisses daher grds. nicht entgegen.
ob ein kündigungsgrund vorliegt, ist wiederum eine frage des einzelfalls.

oT: MIEter im Knast Mietvertrag
Hi,

Meines Wissens gibt es aber in den Strafanstalten
ehrenamtliche Helfer, die diese Aufgabe übernehmen,

übernehmen die auch die Mietzahlungen?:wink:

VG René

Hallo,

Da die U-Haft „nur der Verfahrenssicherung“ dienen soll, könnte der Haftrichter jeden Tag zu dem Ergebnis kommen, dass dies auch ohne U-Haft möglich sein. Der Mieter könnte also jeden Tag wieder vor der Tür stehen (und arbeiten gehen um das Geld für die Miete zu verdienen).

mfg, N3

1 „Gefällt mir“

Hallo Kyssa,

der Ehevertrag erlischt nach drei Tagen.
Der Handyvertrag nach einem Monat.
Der Mietvertrag erlischt nie, denn Vermieter nehmen es bekanntlich noch von den Toten.

Oder anders herum: Wie kommst du darauf, dass man auch noch dafür belohnt wird, dass man sich so verhalten hat, dass man in den Knast kommt?
Im Gegenteil: Verhält man sich weiterhin … so als ob man nicht dazu gehört, dann kann das sehr negative Folgen haben. Das sind eigentlich genau so Sachen, die einen in den Knast bringen.

Gruß!

Horst

Oder anders herum: Wie kommst du darauf, dass man auch noch
dafür belohnt wird, dass man sich so verhalten hat, dass man
in den Knast kommt?

dieses argument sieht nur eine seite der medaille; der UP war ziemlich neutral geschrieben, d.h. das „erlöschen“ (das es so nicht gibt) kann auch dem willen des täters entgegenstehen (weil etwa noch dritte wohnen).
warum soll er also noch zusätzlich „bestraft“ werden, indem das mietverhältnis gekündigt wird…

wieso Belohnung? Manchmal ist die Person auch unschuldig. Egal wie banal das klingt!

Das klingt einleuchtend. Doch da stellt sich die Frage wer zahlt die Miete während der U-Haft, auch wenn sie länger dauert?

Na der Mieter, wer denn sonst?

1 „Gefällt mir“

Glaub ich dir ja auch.

Aber die Aushebelung sämtlicher Verträge aufgrund einer U-Haft wäre auch nicht unbedingt das Wahre für jeden. Insofern kann man eigentlich froh sein, dass Verträge einzuhalten sind.

Gruß!

Horst

Hallo,

denn bereits der verdacht einer straftat kann das vertrauen in
einem arbeits-/mietverhältnis dauerhaft beseitigen.

Echt? Da hätte ich jetzt gern mal ein Urteil oder einen Gesetzeskommentar dazu. Kann ich kaum glauben, dass ein Verdacht da schon reicht. Für beides übrigens nicht.
Wäre doch sonst auch eine hübsche Möglichkeit, jeden Misliebiegen zu entlassen bzw. aus einer Wohnung zu bekommen.
Gruß
loderunner (ianal)

Echt? Da hätte ich jetzt gern mal ein Urteil oder einen
Gesetzeskommentar dazu. Kann ich kaum glauben, dass ein
Verdacht da schon reicht. Für beides übrigens nicht.
Wäre doch sonst auch eine hübsche Möglichkeit, jeden
Misliebiegen zu entlassen bzw. aus einer Wohnung zu bekommen.

stichwort verdachtskündigung, darunter wirst du im inet genug (urteile) finden.

dass die grundsätze aus dem arbeitsrecht entsprechend beim wohnraum anzuwenden sind, wird von unterinstanzlichen gerichten teilweise vertreten, wobei ich in der literatur auch beiträge gelesen habe, dass dies nicht möglich sein soll (aber die interessieren nur in der wissenschaft). urteile zu dem thema von höherinstanzlichen gerichten gibt es meines wissens nicht.

dass der verdacht der straftat in engem verhältnis zu der wohraumüberlassung stehen muss, versteht sich von selbst.

in der kürze habe ich z.b. AG Lichtenberg gefunden:

Vor Ausspruch einer Verdachtskündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen einer Straftat ist es in Anlehnung an die ständige BAG-Rechtsprechung erforderlich, dass der Vermieter den zur Kündigung berechtigenden Sachverhalt so weit wie möglich aufklärt und insbesondere den der Straftat Verdächtigen bzw. den Mieter anhört, aus dessen Wohnung heraus die Tat (hier: Abwurf eines Molotow-Cocktails mit konkreter Gefährdung von Passanten) begangen worden sein soll.

hier wurde die kündigung i.E. abgelehnt, da keine aufklärung seitens des vermieters stattfand.

stellt man sich den verdacht einer betriebenen drogenküche in einer vermieteten wohnung vor, erscheint die vorstellung einer kündigung auch nicht abwegig.

sollte sich der verdacht letztlich nicht bestätigen, obwohl die kündigung bereits ausgesprochen ist, aber die frist noch läuft, besteht ein weitervermietungsanspruch des mieters.
bisher kann man allen missbrauchsmöglichkeiten ganz gut begegnen (auch z.b. durch schadensersatzanspruch).

Off topic, da Arbeitsrecht
Hi!

Echt? Da hätte ich jetzt gern mal ein Urteil oder einen
Gesetzeskommentar dazu.

Der wohl populärste Fall der jüngeren Vergangenheit im Arbeitsrecht (ich weiß, dass es off topic ist, aber wo doch gerade danach gefragt wird)
http://www.rechtsanwalt-schuhmacher.de/?p=171

Wäre doch sonst auch eine hübsche Möglichkeit, jeden
Misliebiegen zu entlassen bzw. aus einer Wohnung zu bekommen.

Naja, ganz so einfach ist es dann auch nicht…

Gruß
Guido

Danke und * Euch beiden! (owt)
nix