Hallo,
angenommen ein Vermieter A vermietet seine Eigentumswohnung an Mieter B. Einige Wochen nach dem Einzug von Herrn B hat dieser die vereinbarte Mietkaution noch nicht gezahlt. Als der Vermieter ihn darauf anspricht, verspricht B, die Kaution im laufenden Monat zu überweisen. Einige Tage später erhält A allerdings ein Schreiben von einem Insolvenzverwalter, der mitteilt, dass Mieter B Privatinsolvenz angemeldet hat. Vermieter A meldet seinen Kautionsanspruch an, dieser wird allerdings vom Insolvenzverwalter in voller Höhe bestritten. Solange B keine Schäden in der Wohnung verursacht und die laufende Miete weiterzahlt, wäre dies ja nicht problematisch.
Was wäre nun aber, wenn Mieter B z.B. bei bei den Nebenkosten eine Nachzahlung zu leisten hätte? Welche Möglichkeiten hätte Vermieter A nun noch an die Kaution zu kommen oder wie käme A im Fall des Falles an die Nebenkostennachzahlung?
Gruß,
Klaus