Mieter in Privatinsolvenz

Hallo,

angenommen ein Vermieter A vermietet seine Eigentumswohnung an Mieter B. Einige Wochen nach dem Einzug von Herrn B hat dieser die vereinbarte Mietkaution noch nicht gezahlt. Als der Vermieter ihn darauf anspricht, verspricht B, die Kaution im laufenden Monat zu überweisen. Einige Tage später erhält A allerdings ein Schreiben von einem Insolvenzverwalter, der mitteilt, dass Mieter B Privatinsolvenz angemeldet hat. Vermieter A meldet seinen Kautionsanspruch an, dieser wird allerdings vom Insolvenzverwalter in voller Höhe bestritten. Solange B keine Schäden in der Wohnung verursacht und die laufende Miete weiterzahlt, wäre dies ja nicht problematisch.
Was wäre nun aber, wenn Mieter B z.B. bei bei den Nebenkosten eine Nachzahlung zu leisten hätte? Welche Möglichkeiten hätte Vermieter A nun noch an die Kaution zu kommen oder wie käme A im Fall des Falles an die Nebenkostennachzahlung?

Gruß,
Klaus

So einen Fall hatte ich auch.

Das Schöne an der Sache ist: bei der Privatinsolvenz dürfen keine neuen Schulden gemacht werden, d.h. also, zahlt der Miete ein, zwei Mieten oder die geschuldete NK-Nachzahlung nicht, sind das neue Schulden und wenn diese dem Insolvenzverwalter gemeldet werden, ist die ganze Privatinsolvenz hinfällig!!!

Mietschulden waren aufgelaufen, haben uns dann auf Ratenzahlung geeinigt, immer mit dem Hintergrund: zahlst du nicht, wird es gemeldet und deine Insolvenz ist futsch. Hat brav gezahlt.

Im übrigen glaube ich nicht, dass die Kaution nicht geschuldet ist.
Wenn diese im MV vereinbart wurde, muss sie auch gezahlt werden, egal was der Anwalt meint.

  • Ist meine Meinung -

Hallo und vielen Dank für die Antwort!

Das wäre ja halbwegs beruhigend für den Vermieter. Ratenzahlung ist zwar nicht so schön (Vermieter A müsste eine Nachzahlung ja in einem Schlag an die Hausverwaltung leisten), aber besser als nichts.

Muss ein Mieter eigentlich vor Mietvertragsabschluss angeben, dass er kurz vor der Insolvenz steht? (Angenommen der Vermieter hätte ausdrücklich nach Verpflichtungen gefragt und der Mieter hätte angegeben, dass er noch nie jemandem etwas schuldig geblieben sei.)

Das wäre zumindest ehrlich gewesen, aber dann hätte er wahrscheinlich die Wohnung nicht bekommen.

Wenn er Ihnen z.B. in einer Selbstauskunft schriftlich falsche Angaben gemacht hat, wäre das als Betrug zu werten.

Nur, das nutzt Ihnen ja jetzt im Moment auch nichts.

Ratenzahlung ist doch besser als nichts, man muss dem Mieter nur klarmachen, dass er bei neuen Schulden und dazu gehörten Mietrückstände etc. und der daraufhin folgenden Meldung an seinen Insolvenzverwalter die ganze Insolvenz auf’s Spiel setzt.
Sie hätten dann zwar eine Art Genugtuung, aber kein Geld.

@ Irene
Das mit den „neuen Schulden“ habe ich zwar auch schon mehrfach gelesen - jedoch ohne Begründung (§) oder Quellenangabe.

Sollte sich das aus § 290 Insolvenzordnung ergeben?
http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html

(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn

4. der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat,

Da ich auch einen Mieter/Schuldner in Privatinsolvenz habe, versuche ich gerade, herauszufinden, was es mit den „neuen Schulden“/Versagen der Restschuldbefreiung definitiv auf sich hat.

Irene, weisst du bzw. weiss irgendwer anderer dazu mehr?