Mieter in Versteigerungsobjekt

Hallo,
ein Objekt steht in der Zwangsversteigerung. Es gibt einen Mieter, der eine (240qm)Wohnung und Lagergebäude nutzt. Muß der Mieter vom Käufer übernommen werden oder muß er ausziehen? Kann es sein, daß er auf eine normale (100qm)Wohnungsgröße ohne Lagergebäude zurückgesetzt wird?
Danke für Antworten.

Gruß Steffi

Kauf (und dazu gehört auch die Zwangsversteigerung) bricht nicht Miete.
Allerdings steht demjenigen der den Zuschlag erhält in gewissem Umfang ein Sonderkündigungsrecht zu.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/…

vnA

Mit dem Kauf „erwirbt“ man auch den Mietvertrag und den Mieter mit, dies kann nicht geändert werden. Auch nach Erwerb durch Zwangsversteigerung kann man nur aus den in § 573 BGB genannten Gründen kündigen, allerdings ggf, mit verkürzter Kündigungsfrist…

Sollte es über das Lagergebäude einen separaten Mietvertrag geben, so kann dieser ohne Begründung mit gesetzlicher bzw. vertraglicher Frist gekündigt werden…

Hallo, ein Gewerbe-Mietvertrag kann vergleichsweise leichter gekuendigt werden als ein Wohnungsmietvertrag. In beiden Faellen uebernimmt der Erwerber zuerst dem Mieter und kann dann ggf kuendigen.
Gruss Helmut