Mieter in Verzug setzen - wie?

Guten Tag,

angenommen, ein Mieter hat lt. Vertrag seine Miete und NK im voraus bis zum 3. des Monats zu zahlen und hat dies bis zum 25. des Monats noch nicht getan.

  • Ist der Mieter nun bereits automatisch im Verzug?

  • Was muss der Vermieter ihm ggf. (bis wann?)mitteilen, um ihn auf den Verzug hinzuweisen bzw. sich keine rechtliche Handhabe entgehen zu lassen?

Dass der Mieteingang bisher fehlt, ist der Familie des Mieters (er war persönlich nicht anwesend) bereits bekannt durch mündlichen HInweis.

danke, dalga

hat der mieter erst einmal nicht fristgerecht bezahlt oder mehrfach?

noch eine Info
Der Mieter erhält, da er kein Arbeitseinkommen oder Rente hat, Wohngeld.

Besteht hire eine Möglichkeit über das Wohngeldamt die Mietzahlung zu erwirken?

danke, dalga

hat der mieter erst einmal nicht fristgerecht bezahlt oder
mehrfach?

Das ist das erste Mal. Da er aber seit langer Zeit Wohngeld bekommt, hat sich seine finanzielle Situation nicht geändert. Er könnte also zahlen.

Dalga

Hallo dalga,

ich würde als Vermieter (mein Mann und ich sind selber VM) in so einer fiktiven Situation beim ersten Mal Mietverzug kein Drama daraus machen. Allerdings sollte man den Mieter PERSÖNLICH darauf ansprechen. Vielleicht ist er kurzfristig wirklich in einer Notsituation und es war ihm peinlich den Vermieter darauf anzusprechen. Je nachdem was das Gespräch und der Folgemonat bei der Mietzahlung ergibt sollte man weitere Schritte überlegen.

Gruß

Samira

Hi,

angenommen, ein Mieter hat lt. Vertrag seine Miete und NK im
voraus bis zum 3. des Monats zu zahlen und hat dies bis zum
25. des Monats noch nicht getan.

  • Ist der Mieter nun bereits automatisch im Verzug?

Ja.

Gruß Stefan

ich stimme zu

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Dalga,
diese Möglichkeit, dass das zuständige Amt die Miete direkt an den Vermieter überweist, wurde im Rahmen der Überarbeitung der Sozialgesetzgebung abgeschafft. Zumindest habe ich das in mehreren Fällen immer wieder vom zuständigen Amt zu hören bekommen.
Genaue Rechtsgrundlage kann ich jedoch nicht nennen.
MfG BM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ergänzung: Aber es besteht die Möglichkeit, wenn nach mündlicher und schriftlicher Intervention die Miete trotzdem nicht gezahlt wird, das zuständige Wohngeldamt davon zu informieren. Wohngeld ist eine zweckgebundene Leistung. Aber das hat immer den Touch des Anschwärzens.
MfG BM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]